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nach Beförderung wieder 4 Jahre auf Erfahrungsstufe warten

Verfasst: 5. Nov 2014, 10:02
von ole-gunnar
Guten Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt: am 01.11.2010 bin aus der Erfahrungstufe Ü6 in die Stufe 6 gekommen. Nächster planmäßiger Stufenaufstieg also am 01.11.2014. Nun bin ich am 01.07.2013 von A8 nach A9vz befördert worden. Meine Abrechnung für November 2014 zeigt nach wie vor Stufe 6. Meine zuständige Abrechnungsstelle (PNU) erklärt mir auf Nachfrage, dass ich erst am 01.07.2017 in die nächste Stufe komme, vier Jahre nach der Beförderung. Bin ich jetzt komplett verblödet? Meiner Meinung nach müssten die Erfahrungsstufen unabhängig von der Beförderung weiterlaufen. War ja von A6 nach A7 nach A8 auch so. Weder der örtliche Betriebsrat noch meine Personalstelle können eine klare Aussage treffen und rätseln rum. In meinem Begleitschreiben zur Ernennung steht ganz klar drin: Ihr Zuordnung zu einer Stufe des Grundgehalts gem. $27 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz ändert sich durch diese Beförderung nicht. Nur wo finde ich jetzt die Aussage, ob die vier Jahre Wartezeit bis zur nächsten Stufe bei Beförderung wieder von vorne anfangen?

Ich danke Euch für Eure Hilfe :-)

Re: nach Beförderung wieder 4 Jahre auf Erfahrungsstufe wart

Verfasst: 5. Nov 2014, 18:34
von Baumschubser
Sehe ich genauso, die Erfahrungsstufe hat nichts mit einer Beförderung zu tun. Das sind zwei vollkommen verschiedene Sachen.

Re: nach Beförderung wieder 4 Jahre auf Erfahrungsstufe wart

Verfasst: 5. Nov 2014, 18:54
von Torquemada
ole-gunnar hat geschrieben: Bin ich jetzt komplett verblödet?
Nein. Du bist nicht verblödet. Was ist das für ein PNU ?

Re: nach Beförderung wieder 4 Jahre auf Erfahrungsstufe wart

Verfasst: 5. Nov 2014, 19:39
von Adler
Dann noch ein Grenzfall:
Bis A7/A8 und ab A9 gibt es unterschiedliche Rhythmen beim Aufstieg in den Erfahrungsstufen.
Bis A7 anfangs 2 statt 3 Jahre (bei A8), später in A8 3 statt 4 Jahre (A9), so in Berlin.
Welches Besoldungsrecht im o.g. Fall gilt, wissen wir nicht.

Bis-A8er brauchen im güntigsten Fall 20 Jahre bis Stufe 8.
Ab-A9er brauchen 23 Jahre bis Stufe 7.

Wird der A8er nach 20 Jahren befördert nach A9, behält er dann Stufe 8 und überholt so alt gediente A9er, A10er usw. mit ebenfalls 20 Erfahrungsjahren, die gerade eben Stufe 7 erreicht haben?

Zurück zum Ausgangsfall:
Ein A8er in Stufe 6 hat mehr als 11 und weniger als 14 Jahre Erfahrungszeit; ggf. durch Überleitung zubemessen bekommen.
Ein A9er in Stufe 6 hat mehr als 15 und weniger als 20 Jahre Erfahrungszeit.

Wenn die Beförderung keinen Einfluß auf die Stufe hat, dann müssten die mehr als 11 Erfahrungsjahre (aber weniger als 14) relevant sein.

D.h., er müsste bei A9 in Stufe 5 oder nicht?

Re: nach Beförderung wieder 4 Jahre auf Erfahrungsstufe wart

Verfasst: 5. Nov 2014, 19:47
von ole-gunnar
PNU ist die Postbank, die ja bekanntlich von der Deutschen Bank kassiert wurde. Seitdem sind Beamtenangelegenheiten etwas schwierig zu lösen :)
Meiner Meinung nach sind die tatsächlichen Erfahrungsjahre irrelevant, da ja 2009 nach Höhe der Besoldung in das neue System übergeleitet wurde.

Fakt ist, seit 01.11.2010 Stufe 6, laut §27 BBesG Aufstieg in Stufe 7 nach vier Jahren. Das eine Beförderung die vier Jahre erneut beginnen lässt, konnte ich in keinem Gesetzestext finden.

Re: nach Beförderung wieder 4 Jahre auf Erfahrungsstufe wart

Verfasst: 5. Nov 2014, 21:16
von Adler
Bundesbesoldungsrecht:



http://oeffentlicher-dienst.info/beamte ... tufen.html
Bei Beförderungen von Beamten, Soldaten und Richtern bleibt die Stufe erhalten. Im Gegensatz zur Tarifregelung der Beschäftigten finden hierbei keine Rückstufungen statt.
Nebenbei:
Land Sachsen sagt:
http://www.lsf.sachsen.de/11081.html#article11155
Erfolgt bei Beförderungen eine neue Stufenzuordnung?

Nein, eine bereits erreichte Stufe bleibt ebenso wie die in dieser Stufe bereits verbrachte Stufenlaufzeit bei Beförderungen erhalten. Dies gilt sowohl für die Besoldungsordnung A als auch für die Besoldungsgruppen R 1 und R 2.


Übrigens habe ich damit die Antwort auf meine Frage schon gefunden.
A8er kann bei Beförderung nach A9 unter Umständen den gehobenen Dienst bei den Erfahrungsstufen (gemessen an den Dienstjahren) überholen; zumindest in Berlin.

Re: nach Beförderung wieder 4 Jahre auf Erfahrungsstufe wart

Verfasst: 6. Nov 2014, 12:55
von ole-gunnar
So, nachdem die Abrechnungsstelle das Begleitschreiben zur Beförderung nach A9vz von mir gefaxt bekommen hat, wird nun die Erfahrungsstufe korrigiert, seit dem 01.11.2014 wie es sich gehört Erfahrungsstufe 7. Was mich erschüttert: Ich habe von drei verschiedenen Ansprechpartner keine fachliche Auskunft bekommen und bei denen, die sich damit auskennen sollten, wurde jedesmal argumentiert: Das steht so im System. Schon toll, das war dann die fachliche Begründung...