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Urteil zur Beihilfe im Basistarif

Verfasst: 4. Nov 2014, 17:54
von tiefenseer
Hier ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgericht:

BVerwG 5 C 16.13; BVerwG 5 C 40.13

http://www.bverwg.de/presse/pressemitte ... 2014&nr=29

Eine Begrenzung des Anspruchs auf Gewährung von Beihilfe für diejenigen, die im sogenannten Basistarif krankenversichert sind, verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in zwei Verfahren entschieden.

Geklagt hatten zwei Ruhestandsbeamte (ein Bundesbeamter und ein Berliner Landesbeamter). Beide beantragten Beihilfe für ärztliche Leistungen, die sie selbst bzw. ihre Ehefrau in Anspruch genommen haben. Die ärztlichen Leistungen wurden überwiegend mit dem 2,3-fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt. Die Kläger erhalten in Höhe von 70 v. H. der Aufwendungen Beihilfe. Die übrigen 30 v. H. werden über eine private Krankenversicherung abgedeckt, die sie jeweils zum sogenannten Basistarif abgeschlossen haben.

Die Beihilfestellen kürzten die beantragten Beiträge, indem sie bei den Gebühren für die ärztlichen Leistungen einen geringeren Erhöhungssatz in Ansatz brachten und verwiesen dabei auf die geltenden Regelungen der geltenden Beihilfeverordnungen des Landes Berlin und des Bundes.

Ergo: Bund und Berlin müssen Beihilferegelungen ändern

Re: Urteil zur Beihilfe im Basistarif

Verfasst: 4. Nov 2014, 23:21
von Silencium
Schon geschehen ;)

Re: Urteil zur Beihilfe im Basistarif

Verfasst: 4. Nov 2014, 23:34
von Ruheständler
...na das ist doch mal eine schöne Meldung, das freut den Ruheständler der dann die nächsten anfallenden Arztbesuche locker durchführen kann :mrgreen:
traurig ist halt nur das man in diesem Land immer erst auf dem Klageweg zu seinem Recht kommt .

Re: Urteil zur Beihilfe im Basistarif

Verfasst: 23. Nov 2014, 10:32
von ex-basis-t
2010 habe ich deswegen beim Deutschen Bundestag eine Petition und bei der Beihilfestelle einen Widerspruch eingelegt, welche aber abgewiesesn wurden.
Jetzt ist wohl alles verjährt und ich habe die Unterlagen auch nicht mehr.

Für mich gab es ein Jahr später aber eine positive Wendung, indem ich einfach bei der Debeka einen Antrag auf Aufnahme in einen "normalen" Tarif stellte und seitdem alles auch von der Beihilfestelle erstattet wird.