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Beihilfe Ehepartner Berufsunfähigkeit

Verfasst: 3. Nov 2014, 10:43
von snoo
Hallo!

Ich habe folgende Frage: Ein Ehepartner wird ja behilfeberechtigt, wenn er wirtschaftlich unselbständig ist und unter 18.000 € p.a. verdient. Sagen wir einmal, dass der Ehepartner aktuell 40.000 brutto verdient, dann aber berufsunfähig wird und keine Einkünfte mehr hat. Wird er dann beihilfeberechtigt??

Re: Beihilfe Ehepartner Berufsunfähigkeit

Verfasst: 3. Nov 2014, 14:48
von herr b
Da er keine Einkünfte mehr hat, ist er beihilfeberechtigt.
Siehe §2 Abs. 1 b Beihilfeverordnung NRW

Re: Beihilfe Ehepartner Berufsunfähigkeit

Verfasst: 3. Nov 2014, 17:14
von Adler
Da er keine Einkünfte mehr hat, ist er beihilfeberechtigt.
Siehe §2 Abs. 1 b Beihilfeverordnung NRW
Das ist fast richtig.
Nur dass der Ehepartner niemals beihilfeberechtigt ist; also keinen eigenen Anspruch hat und keinen Beihilfeantrag stellen kann.

Dessen Aufwendungen sind aber u.U. beim Beihilfeberechtigten beihilfefähig.
In anderen Beihilfevorschrichten ist er auch nur "berücksichtigungsfähige Person".

Erst als Witwe/Witwer hat er einen eigenen Anspruch.

Re: Beihilfe Ehepartner Berufsunfähigkeit

Verfasst: 11. Dez 2014, 12:25
von Michael.S.
Ich hab mich auch mit dem Thema beschäftigt, da ich und meine Frau dasselbe Problem hatten. Wie bereits von den anderen richtig erwähnt, hat dein Ehepartner selbst keinen Anspruch. Über dich ist der Ehepartner jedoch beihilfefähig. Ich weiß ja nicht in welchem Bundesland du beihilfeberechtigt bist, du könntest hier http://www.beihilferatgeber.de/beihilfe-rechner nachprüfen in welcher Höhe du für deinen Ehepartner Beihilfe beantragen kannst. In NRW wären das 70%, aber ich bin mir nicht sicher ob da überall das gleiche gilt.