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Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 29. Okt 2014, 19:38
von mehus
Hallo,

kann der Dienstherr dies in BW in folgem Szenario verlangen.

Beamter X hat an einem Wochentag (Mo-Fr) einen freien Tag und ist im Wechseldienst. Also laut Dienstplan Dienstfrei.
Arbeit ruft an und fordert den Beamten auf morgen Dienstposten Xy zu übernehmen. Beamter sagt das er an diesem Tag verhindert sei.
Darf die Arbeit einen Nachweis für die Verhinderung als Bestätigung verlangen in Form von kurzer Stellungsnahme, Beschreibung, Arztattest um Anwesenheit in Praxis etc. in schriftlicher Form?

Dienstfrei soll ja eigentlich nicht wirklich "Frei" sein, sondern eher an dem Tag wird kein Diesnt gemacht laut Dienstplan. Fällt etwas an muss man seine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

Gruß
Mehus

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 29. Okt 2014, 19:46
von Torquemada
Das ist ja sehr interessant.
Da hat ein braver Beamter z.B. am Mittwoch dienstfrei und will 150 Kilometer zu den alten Eltern fahren und dort Hecken schneiden, Arztbesuche mit denen machen und den Geburtstag der 80jährigen Mutter feiern.
Und das soll er dann als Stellungnahme haarklein mit runtergelassenen Hosen beschreiben???

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 29. Okt 2014, 20:33
von mehus
So ungefähr habe ich mir das auch gedacht :D
Aber es soll ja nichts geben was es nicht gibt.
Also dienstlich machbar oder Gerüchteküche?

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 30. Okt 2014, 14:04
von arme Sau
OT:
Von Kollegen im Berliner Vollzugsdienst war mir einmal bekannt, dass es dort gang und gäbe war (! heute?) die Leute aus ihrem frei zurück zum Dienst zu rufen.
Da kronisch unterbesetzt ! So sind grundsätzlich nicht alle Türme besetzt. Was sich letztens im Ausbruch, in der U Haft Moabit wunderbar gezeigt hat. Auch da wollte die Politik ihr versagen auf dem Rücken der Kollegen ablegen. Was daraus geworden ist, hab ich nicht verfolgt!
So legten sich die meisten Kollegen einen AB zu und waren fortan nicht mehr zu erreichen. Wobei auch das umgangen wurde bzw. geahndet wurde (mit schlechteren Diensten und anderen Repressalien).

Eine Bekannte in einer Städtischen Berliner Klinik teilte mir letztens (!!) mit das in ihren Dienstplänen grundsätzlich (!!) mit 48 Stunden/Woche "gerechnet" wird ! Wie die Überstunden abgebaut werden ist dann dem god will des Chefs überlassen.

Grund auch hier:
geplanter Personalmangel

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Aber das ist ja inzwischen, nicht nur in Berlin, gang und gäbe!
Ich bin gespannt wann der Karren gegen die Wand fährt ! :evil:

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Zurück zum Thema und Fazit;
Dein Chef hat, meines erachtens KEIN Recht darauf diese Auskunft zu verlangen, aber er weiß wie er dich weich rühren kann und wird. Meine Meinung!

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 30. Okt 2014, 23:11
von Baumschubser
http://www.schichtplanfibel.de/meinfrei1.htm

Mehr ist dazu nicht zu sagen.

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 4. Nov 2014, 20:18
von arme Sau
Super,

danke Baumschupser !-)

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 4. Nov 2014, 21:55
von Baumschubser
Ich muss dazu sagen, dass es bei uns auch die Norm ist, dass man im Frei angerufen wird. Solange sich die Leute das gefallen lassen, klappt das. Bei mir wären das lediglich 2 Mausklicks in der FritzBox und es würde nie wieder klingeln.

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 7. Nov 2014, 19:59
von arme Sau
:twisted: :twisted: :twisted:

auch dafür ein dank an den Baumschupser :wink:

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 9. Nov 2014, 19:36
von tiefenseer
Hallo,

diese Unsitte, in der freien Zeit mit dienstlich (arbeitsrechtlich) Belangen per Telefon belästigt zu werden, hat sich mit der Nutzung eines Handy so sehr ausgebreitet, dass es bei denen, die da meinen Jemanden in seiner FREIZEIT an zu rufen, schon zu der "normalsten Sache" der Welt gehört. Sie sind dann völlig gereizt und gestreßt, wenn man diesen Personen erklärt, dass das so nicht geht.

Ich werde zum Glück nicht mehr mit solchen Dingen belästigt.
Empfinde es aber bereits als eine Seuche.
Gut, dass Gerichte in der Vielzahl solche Anrufe, die fern ab von guten Sitten und Gebräuchen sind, als Unzulassig erklärten und kein AG darin einen Grund für Sanktionen begründen darf.

Wie hat ...
Baumschubser hat geschrieben: Solange sich die Leute das gefallen lassen, klappt das.
geschrieben.

Mein Motto...jeder Angerufene sieht, wer sich da meldet. Er/Sie kann selbst entscheiden, ob das Telefonat angenommen wird oder nicht.

Re: Nachweispflicht an freien Tagen/Arbeit

Verfasst: 10. Nov 2014, 21:47
von Baumschubser
Und das gute an der Sperre in der FritzBox ist noch dazu, dass der ungebetene Anrufer das Rufzeichen hört. :lol: :lol: :lol: