Beihilfeanspruch während der Elternzeit
Verfasst: 3. Okt 2014, 20:12
Hallo zusammen,
bei uns gestaltet sich die Elternzeit etwas komplizierter! Mann und Frau sind beide verbeamtet in NRW!
Wir werden ein Kind adoptieren, hierfür geht ein Partner sobald wie möglich in Elternzeit und wäre ja dann zu 70 % über den anderen Partner beihilfeberechtigt! Angekommen, es würde ein weiteres Kind durch Geburt oder Adoption während der Elternzeit des 1. Partners in die Familie kommen und der andere Partner würde nun ebenfalls Elternzeit nehmen, wie hoch wäre dann der Prozentsatz? Ebenfalls 70 %? Der offizielle Beihilfeanspruch würde ja von beiden Partner ruhen, weil kein Dienst ausgeübt wird!
Stimmt es weiterhin, dass ab dem 2. Kind ein Partner immer bei 70 % bleibt? Könnte man den Partner selbst bestimmen? Sollte wohl eher dem weniger Verdienenden zugeschlagen werden, genau wie das Kindergeld, oder gibt es hier auch wieder besondere Beachtungen?
bei uns gestaltet sich die Elternzeit etwas komplizierter! Mann und Frau sind beide verbeamtet in NRW!
Wir werden ein Kind adoptieren, hierfür geht ein Partner sobald wie möglich in Elternzeit und wäre ja dann zu 70 % über den anderen Partner beihilfeberechtigt! Angekommen, es würde ein weiteres Kind durch Geburt oder Adoption während der Elternzeit des 1. Partners in die Familie kommen und der andere Partner würde nun ebenfalls Elternzeit nehmen, wie hoch wäre dann der Prozentsatz? Ebenfalls 70 %? Der offizielle Beihilfeanspruch würde ja von beiden Partner ruhen, weil kein Dienst ausgeübt wird!
Stimmt es weiterhin, dass ab dem 2. Kind ein Partner immer bei 70 % bleibt? Könnte man den Partner selbst bestimmen? Sollte wohl eher dem weniger Verdienenden zugeschlagen werden, genau wie das Kindergeld, oder gibt es hier auch wieder besondere Beachtungen?