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"Behördenwandertag"
Verfasst: 30. Sep 2014, 20:37
von Baumschubser
Kann mir jemand sagen, wo diese "Betriebsausflüge" geregelt sind? Mich ärgert das jedes Jahr, da in meiner Dienststelle (JVA) nicht einfach zugemacht werden kann überall. Unterm Strich machen sich dann immer die selben Leute einen sonnigen Tag und bekommen den bezahlt, während andererseits auch die immer selben Leute den Dienstbetrieb sicherstellen müssen.
Re: "Behördenwandertag"
Verfasst: 1. Okt 2014, 00:33
von Silencium
Ein Betriebsausflug wird im Regelfall in Absprache bzw. Zusammenarbeit zwischen Personalrat/Betriebsrat und Dienststellenleitung organisiert und durchgeführt.
Einen Rechtsanspruch auf Betriebsausflüge im allgemeinen bzw. auf konkrete Teilnahme gibt es nicht. Davon abgesehen sollte es natürlich im ureigensten Interesse der Dienststelle liegen, derartige Veranstaltungen fair und ausgeglichen für die Belegschaft zu gestalten, sodass das genannte Problem dass "immer die Selben" zurückbleiben eigentlich nicht auftauchen sollte.
Sofern Organisation und Durchführung von Betriebsausflügen überhaupt geregelt sind, dann allenfalls im Rahmen einer Dienstvereinbarung o.ä.
Re: "Behördenwandertag"
Verfasst: 1. Okt 2014, 11:18
von Baumschubser
Vielen Dank für die Antwort. Dann ist das bei uns überhaupt nicht geregelt. Dienststellenleitung wie auch Personalrat kannst du hier in der Pfeife rauchen.
Im konkreten Fall ist es so, dass der Behördenausflug dieses Jahr komplett ausfallen sollte, weil es eh am Personal krankt an allen Ecken und Kanten. Das wurde offiziell so verkündet und auch allgemein akzeptiert. Nun kam aber die Besatzung eines Arbeitsbetriebes darauf, dass man alternativ zu einem Ausflug einlädt. Dies habe ich zumindest als reine Privatsache angesehen. Dieser Betrieb kann zumachen, dann halt im dienstfrei ein Ausflug unter Kollegen, auch ok. Dieser Tage kam nun aber raus, dass dieser Ausflug als Arbeitszeit zählt wie der bisherige offizielle Behördenausflug. Und das finde ich gelinde gesagt als große Sauerei.