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Attestpflicht

Verfasst: 26. Sep 2014, 16:05
von naabtalbreaker
Hallo,

kleine Frage: Kann der Dienstherr für einen Beamten (Bayern) ab dem 1. Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen ?
Falls ja auf welcher Rechtsgrundlage ?

Grüße

naabtalbreaker

Re: Attestpflicht

Verfasst: 26. Sep 2014, 16:34
von Torquemada
Ja. Kann er. Allerdings nur mit schriftlicher Ankündigung für die Zukunft UND mit Beteiligung der Personalvertretung.
Das ist die Situation im Beamtenrecht des Bundes.

Re: Attestpflicht

Verfasst: 29. Sep 2014, 13:23
von Blue Ice Ultra
Torquemada hat geschrieben:Ja. Kann er. Allerdings nur mit schriftlicher Ankündigung für die Zukunft UND mit Beteiligung der Personalvertretung.
Das ist die Situation im Beamtenrecht des Bundes.
Es ging um das bay. Beamtenrecht und nicht das des Bundes. :roll: