Beihilfe für Heilpraktiker-Rezept?
Verfasst: 10. Sep 2014, 02:02
Liebe Kollegen,
sehe ich das richtig, dass mit der dritten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) seit September 2012 keine Verordnungen durch Heilpraktiker mehr erstattet werden? Und wie kann das sein, dass diese Leistungen mal so eben stillschweigend wegfallen? Sämtliche Hinweise zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung verlieren darüber kain Wort und preisen nur die angeblichen Verbesserungen.
Ich weiß, dass das Anwendungsgebiet ohnehin klein ist, da für über 12-jährige auch vorher schon fast nichts übernommen wurde. In unserem Fall war es aber so, dass die Beihilfe bislang die Heilpraktiker-Behandlungen unserer Kinder (< 12) bezahlt hat und nun plötzlich nicht mehr. Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?
Die alte Vorschrift lautete:
Viele Grüße und danke fürs Mitdenken.
sehe ich das richtig, dass mit der dritten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) seit September 2012 keine Verordnungen durch Heilpraktiker mehr erstattet werden? Und wie kann das sein, dass diese Leistungen mal so eben stillschweigend wegfallen? Sämtliche Hinweise zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung verlieren darüber kain Wort und preisen nur die angeblichen Verbesserungen.
Ich weiß, dass das Anwendungsgebiet ohnehin klein ist, da für über 12-jährige auch vorher schon fast nichts übernommen wurde. In unserem Fall war es aber so, dass die Beihilfe bislang die Heilpraktiker-Behandlungen unserer Kinder (< 12) bezahlt hat und nun plötzlich nicht mehr. Hat noch jemand diese Erfahrung gemacht?
Die alte Vorschrift lautete:
Die neue lautet:§ 22 BBHV Arznei- und Verbandmittel
(1) Aufwendungen für die von einer Ärztin, einem Arzt, einer Zahnärztin, einem Zahnarzt, einer Heilpraktikerin oder einem Heilpraktiker nach Art und Umfang schriftlich verordneten oder bei einer ambulanten Behandlung verbrauchten Arznei- und Verbandmittel sind nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 beihilfefähig.2§ 31 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. [...]
Meine Beihilfestelle liest daraus, dass Verordnungen von Heilpraktikern nicht mehr erstattungsfähig sind (Landesbeamter Brandenburg - ZBB).(1) Beihilfefähig sind Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich nach Art und Umfang schriftlich verordnete oder während einer Behandlung verbrauchte
1.Arzneimittel nach § 2 des Arzneimittelgesetzes, die apothekenpflichtig sind, [...]
Viele Grüße und danke fürs Mitdenken.