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Voraussetzungen für eine Amtszulage

Verfasst: 3. Sep 2014, 16:08
von facls
Hallo zusammen,

ich bin Kommunalbeamter seit einigen Jahren in A9.
Welche Möglichkeiten gibt es nach A9+Z zu gelangen, bzw. was setzt dies voraus.
Ist dies heutzutage wirklich so kompliziert und beinahe unmöglich eine Amtszulage zu gewähren - zumindest wird dies mir gegenüber geäußert.

Hat hier jemand Erfahrungen, bzw. selbst die Amtszulage erhalten und wenn ja wie?

Vielen Dank!

Re: Voraussetzungen für eine Amtszulage

Verfasst: 3. Sep 2014, 19:51
von Baumschubser
Zumindest bei uns setzt dies voraus, dass man irgendeine Leitungsposition besetzt und ansonsten die normalen Kriterien für eine weitere Beförderung erfüllt (11 Punkte und mehr). Darüber hinaus ist ein brauner Hals Hauptvoraussetzung, leider.

Re: Voraussetzungen für eine Amtszulage

Verfasst: 4. Sep 2014, 06:32
von afo1
Grundvoraussetzung ist das Vorhandensein einer Planstelle.

Re: Voraussetzungen für eine Amtszulage

Verfasst: 4. Sep 2014, 20:15
von facls
@ afo1 und Baumschubser: Vielen Dank - das hilft mir schon mal weiter!

@ Baumschubser: "brauner Hals" - hat ein wenig länger gedauert, bis ich es kapiert habe :lol: (muss ohne gehen!)

Was hat es eigentlich mit diesem Punktesystem auf sich?
Davon höre ich ehrlich gesagt zum ersten mal.....

Re: Voraussetzungen für eine Amtszulage

Verfasst: 5. Sep 2014, 08:28
von afo1
In jeder Behörde gibt es üblicherweise eine Dienstvereinbarung zur Beförderung oder eine Beförderungsrichtlinie. Frag mal deinen Personalrat. Der weiß, ob es da was gibt und erklärt dir auch, wie sie funktioniert.

Re: Voraussetzungen für eine Amtszulage

Verfasst: 5. Sep 2014, 17:52
von Baumschubser
Na als Beamter wirst du doch regelmäßig beurteilt, bei uns alle 3 Jahre. Zum Zwecke einer Beförderung kann aber auch zwischendurch eine Anlassbeurteilung erstellt werden. Um befördert zu werden, muss es zum einen eine Beförderungsstelle geben (Stellenschlüssel), du musst einen Dienstposten innehaben, auf dem du den Dienstrang überhaupt erreichen kannst und du musst eine Mindestpunktzahl in deiner Beurteilung erreichen.

Ich weiß nicht, ob das überall gleich ist, aber bei uns in Sachsen geht die Punkteskala von 0 bis 16. 0 bis 5 Punkte ist unterdurchschnittlich, 6 bis 9 ist durchschnittlich und ab 10 aufwärts ist überdurchschnittlich. Da bei uns (Justizvollzug) die Anzahl der Beförderungsstellen dermaßen knapp bemessen ist, ist es mit weniger als 11 Punkten praktisch unmöglich, befördert zu werden, selbst wenn man die anderen Kriterien über Jahre erfüllt.

Nun muss man aber dazu sagen, dass es einen starren Punkteschlüssel gibt der besagt, 20% MÜSSEN unterdurchschnittlich beurteilt werden, 60% liegen im Normalbereich und 20% können überdurchschnittlich bewertet werden. Das heißt zum einen, dass wenn ich 11 Punkte habe, muss es einen Kollegen mit 5 Punkten geben. Und wenn sich das Leistungsniveau aller Kollegen verbessert, was ja mit den Erfahrungen logisch erscheint, dann wird das Gesamtniveau nach unten gesetzt, d.h. eine Leistung für die es beim letzten Mal noch 9 Punkte gab, ist jetzt nur noch 8 Punkte wert.