Seite 1 von 1

Beurlaubung ohne Bezüge

Verfasst: 30. Aug 2014, 21:53
von wollewolle
Werte Gemeinde,

nun bin ich wegen Fragen dazu hier eingetreten.....wäre nett, wenn sich dazu für mich einiges stufenweise erhellen würde. Im Forum bin ich bis 2012 blätternd durch Suchen nicht fündig geworden.

Die Situation: Wegen dauerhafter und nichtendender und Unzufriedenheit in meinem Job (über 25 Dienstjahre, Lehrer, Hessen, 57 Jahre alt, finanziell unabhängig) würde ich gerne mit 63 in den Ruhestand (geht-oder?) und in drei Jahren bis zum 63. Urlaub ohne Bezüge beantragen.

Nach Studium im www bin ich nicht wesentlich schlauer.

a) Kann der Dienstherr das ablehnen?

b) Habe ich einen Rechtsanspruch darauf bzw. wie muss ich mich verhalten, um eine Beurlaubung zu "fördern"?

Wäre schön, dazu näheres zu erfahren!

Gruß aus den Ferien, wollewolle

Re: Beurlaubung ohne Bezüge

Verfasst: 30. Aug 2014, 22:05
von wollewolle
Nachtrag:

Wäre schön, mit jemandem, der das schon gemacht hat, oder kurz davor steht, in Kontakt zu kommen!

Re: Beurlaubung ohne Bezüge

Verfasst: 31. Aug 2014, 00:05
von Florian
Guten Abend, Wolle!

Es kommt darauf an, in welchem Bundesland Du den U. o. Bez. beantragst. Normalerweise dürftest Du diesen Urlaub genehmigt bekommen, allerdings dürften dienstliche Belange nicht entgegen stehen (das müsstest Du mit Deiner Dienststelle zuvor abklären).

Ich habe diesen Urlaub o. Bez., aus den gleichen Gründen, die Du zuvor nanntest, 15 Monate vor meiner Pensionierung, ohne weitere Umstände, nach § 64 (1) 2 NBG, genehmigt bekommen.
Bedenke aber, dass Dir in dieser Zeit keine Beihilfe zusteht, so dass Du Dich also entsprechend "voll" krankenversichern musst.

Es sei noch erwähnt, dass es durch diesen Urlaub nur geringe Abschläge bei der Pension gibt.
Das kannst Du Dir aber selbst genau ausrechnen.
Hier der link dazu:

http://www.beamtenversorgung.nrw.de/

Viel Glück!

Gruß
Florian

Re: Beurlaubung ohne Bezüge

Verfasst: 31. Aug 2014, 08:55
von wollewolle
danke florian,

"allerdings dürften dienstliche Belange nicht entgegen stehen " ...........DAS WIRD EIN PROBLEM

bundesland wie beschrieben = hessen

deshalb muss ich wohl strategisch agieren-leider!

ich bin mit meiner ausbildung zz in hessen sehr gesucht: es gibt keinen nachwuchs. klar, warum: miese bedingungen , schlechte bezahlung und keine aufstiegsmöglichkeiten. alles bekannt und hausgemacht. klassen werden größer, schwieriger und die kopien f.d. unterricht muss ich tw. selbst bezahlen....

keine guten chancen, ohne strategische maßnahmen die beurlaubung zu bekommen.....schätze ich.

bzgl. KV und pension: das wusste ich.

schönen sonntag , wollewolle

Re: Beurlaubung ohne Bezüge

Verfasst: 31. Aug 2014, 10:23
von wollewolle
da hat aber der amtsarzt noch ein veto......außer wenn man krank im kopf ist/wird. und auf diese tour habe ich (noch :roll: ) keine lust.

klar, ich kenne welche, die das gemacht haben. ich glaube, ich fange dieses jahr schon mal an, mich strategisch "entbehrlich" zu machen.

wäre aber nett, wenn erfahrungsberichte über ähnliche fälle hier berichtet werden würde-insbesondere bei ablehnung der beurlaubung und mögliche rechtsmittel. insbesondere. WER entscheidet? schulleiter/schulamt?

mfg

Re: Beurlaubung ohne Bezüge

Verfasst: 31. Aug 2014, 13:15
von Torquemada
Die Beurlaubung geht bei deinen "hessischen Bedingungen" natürlich eher durch, wenn du durch viele Krankheitszeiten wegen deiner fortschreitenden geistigen Entkräftung eigentlich entbehrlich bist.
Ich habe genügend Lehrer in der Familie. Wer da mit spätestens Mitte 50 keinen Knall hat, ist ein Alien.

Re: Beurlaubung ohne Bezüge

Verfasst: 31. Aug 2014, 20:46
von wollewolle
.... das dachte ich mir :-( muss also doch mit dienstlichem ungemach agieren.
keiner hier im forum, der das bis zur rente mit 63 durchexerziert hat????????