Abordnung im Widerspruch zur Befristung von Stellen
Verfasst: 29. Aug 2014, 06:23
Guten Tag an alle,
immer häufiger (gefühlt fast alle ausgeschriebenen Stellen) werden Stellen im öffentlichen Dienst zeitlich befristet (meistens 2 Jahre) bzw. zeitlich befristet mit dem Zusatz eine Dauerbeschäftigung wird angestrebt.
Wenn man sich nunmehr erfolgreich auf eine solche Stelle bewirbt, heißt es oft (dies sind zumindest meine Erfahrungen) von der abordnenden Behörde das sie einer Abordnung nicht zustimmen kann, da keine Versetzung nach der "Probezeit" (für gewöhnlich 3 Monate) erfolgt.
Sicher sehe nicht nur ich darin einen Widerspruch bzw. eine gewisse Ungerechtigkeit. Sicher ist nachvollziehbar das die abordnende Behörde Planungssicherheit braucht, aber dadurch das eine zeitliche Befristung für Stellen ohne Sicherheit auf Weiterbeschäftigung schon fast die Regel als die Ausnahme ist, sehe ich dies als "unfaire" Einschränkung des Bediensteten.
Kann mir jemand sagen ob eine solche Praxis einer abordnenden Behörde überhaupt zulässig ist bzw. welchen Weg man beschreiten sollte um hier ggf. doch eine Abordnung zu erreichen?
Vielen Dank für die freundliche Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
gersti
immer häufiger (gefühlt fast alle ausgeschriebenen Stellen) werden Stellen im öffentlichen Dienst zeitlich befristet (meistens 2 Jahre) bzw. zeitlich befristet mit dem Zusatz eine Dauerbeschäftigung wird angestrebt.
Wenn man sich nunmehr erfolgreich auf eine solche Stelle bewirbt, heißt es oft (dies sind zumindest meine Erfahrungen) von der abordnenden Behörde das sie einer Abordnung nicht zustimmen kann, da keine Versetzung nach der "Probezeit" (für gewöhnlich 3 Monate) erfolgt.
Sicher sehe nicht nur ich darin einen Widerspruch bzw. eine gewisse Ungerechtigkeit. Sicher ist nachvollziehbar das die abordnende Behörde Planungssicherheit braucht, aber dadurch das eine zeitliche Befristung für Stellen ohne Sicherheit auf Weiterbeschäftigung schon fast die Regel als die Ausnahme ist, sehe ich dies als "unfaire" Einschränkung des Bediensteten.
Kann mir jemand sagen ob eine solche Praxis einer abordnenden Behörde überhaupt zulässig ist bzw. welchen Weg man beschreiten sollte um hier ggf. doch eine Abordnung zu erreichen?
Vielen Dank für die freundliche Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
gersti