Zuweisung zum Jobcenter ... Auswirkung des §79 SGB II
Verfasst: 11. Aug 2014, 20:13
Hallo zusammen,
da ich jetzt schon viele wilde Deutungen über mich ergehen lassen habe, wollte ich hier evtl. mal auf eine hoffentliche Profi-Meinung treffen.
Ich bin Kommunalbeamter und wurd im laufe des Jahres 2010 (damals schon bei der ARGE tätig) i.V.m. §44g I SGB II zum Jobcenter ab dem 01.01.2011 zugewiesen.
Meine Zuweisung läuft also bis zum 31.12.2015.
Nun gibt es ja seit dem 04.08.2014 den §79 SGB II.
Der Volksmund meint hier, dass ich aufgrund dessen nun unbefristet ins Jobcenter zugewiesen bin.
Ich bin allerdings der Meinung, dass dies nur diejenigen betrifft, die nach dem 01.01.2011 zum Jobcenter zugewiesen wurden und ich weiterhin zum 01.01.2016 zu meinem ursprünglichen Dienstherrn in die Verwaltung zurückkehre.
In der Hoffnung auf eine fachliche Meinung
verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen
da ich jetzt schon viele wilde Deutungen über mich ergehen lassen habe, wollte ich hier evtl. mal auf eine hoffentliche Profi-Meinung treffen.
Ich bin Kommunalbeamter und wurd im laufe des Jahres 2010 (damals schon bei der ARGE tätig) i.V.m. §44g I SGB II zum Jobcenter ab dem 01.01.2011 zugewiesen.
Meine Zuweisung läuft also bis zum 31.12.2015.
Nun gibt es ja seit dem 04.08.2014 den §79 SGB II.
Der Volksmund meint hier, dass ich aufgrund dessen nun unbefristet ins Jobcenter zugewiesen bin.
Ich bin allerdings der Meinung, dass dies nur diejenigen betrifft, die nach dem 01.01.2011 zum Jobcenter zugewiesen wurden und ich weiterhin zum 01.01.2016 zu meinem ursprünglichen Dienstherrn in die Verwaltung zurückkehre.
In der Hoffnung auf eine fachliche Meinung
verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen