Finanzamt verliert Erklärung
Verfasst: 7. Aug 2014, 17:36
Hallo,
ich habe mal eine Frage
meine Schwester wohnt in der Schweiz
am 27.12.13 was sie zu Besuch bei uns in D. da ist uns aufgefallen, dass Sie noch in die Einkommensteuererklärung 2009 einreichen muss.
Sie hatte natürlich keine Belege dabei, also haben wir den Mantelbogen, die Anlage N und Vorsorgeaufwand mit ca. Beträgen ausgefüllt, sie war persönlich im Finanzamt und hat diese eingereicht. Eine Bestättigung wollte der Beamte ihr nicht geben, weil er meinte, sie würde ja sehen, dass er die Erklärung mit dem Eingangsstempel stempelt und sie wäre damit eingegangen. Jetzt könnte nix mehr schief gehen. Sie wurde aber noch darauf hingewiesen, dass sie einen deutschen Empfänger angeben müsste. Da hat sie halt spontan mich eingetragen.
Im Mai hatten wir noch keinen Steuerbescheid erhalten, haben aber eine korrekte Erklärung mit allen erforderlichen Belegen eingereicht (ich weiß, ist ein wenig spät, jedoch mussen wir in der Zwischenzeit 2 Ümzuge, einen Wohnungskauf und eine Hochzeit organisieren).
Das Finanzamt hat jedoch abgelehnt die Erklärung zu bearbeiten, da die Frist abgelaufen ist!
Wir haben Einspruch eingelegt und auf die Erklärung aus Dez. hingeweisen.
Jetzt behauptet das Finanzamt, sie hätten alles abgesucht und keine Erklärung gefunden. Sie denken auch wir würden uns dass alles nur ausdenken, zumal die berichtige Erklärung erst im Mai eingereicht wurde.
das Finanzamt behauptet auch noch Mahnung für 2011 und 2012 zugeschcikt zu haben. Diese sind aber bei uns nicht eingegangen. auch ist meine Schwester überhaupt nicht zur Abgabe verpflichtet, da sie damals nur Arbeitnehmerin in Deutschland war, ist.
Wie kann denn eine Erklärung in einem Finanzamt verschwinden?
und warum muss ich den Eingang nachweisen? Wenn diese persönlich eingereicht wurde und der Beamte sich weigert eine Eingangsbestätigung auszustellen?
Was kann ich denn jetzt noch tun?
welche Möglichkeiten habe ich noch
ich habe mal eine Frage
meine Schwester wohnt in der Schweiz
am 27.12.13 was sie zu Besuch bei uns in D. da ist uns aufgefallen, dass Sie noch in die Einkommensteuererklärung 2009 einreichen muss.
Sie hatte natürlich keine Belege dabei, also haben wir den Mantelbogen, die Anlage N und Vorsorgeaufwand mit ca. Beträgen ausgefüllt, sie war persönlich im Finanzamt und hat diese eingereicht. Eine Bestättigung wollte der Beamte ihr nicht geben, weil er meinte, sie würde ja sehen, dass er die Erklärung mit dem Eingangsstempel stempelt und sie wäre damit eingegangen. Jetzt könnte nix mehr schief gehen. Sie wurde aber noch darauf hingewiesen, dass sie einen deutschen Empfänger angeben müsste. Da hat sie halt spontan mich eingetragen.
Im Mai hatten wir noch keinen Steuerbescheid erhalten, haben aber eine korrekte Erklärung mit allen erforderlichen Belegen eingereicht (ich weiß, ist ein wenig spät, jedoch mussen wir in der Zwischenzeit 2 Ümzuge, einen Wohnungskauf und eine Hochzeit organisieren).
Das Finanzamt hat jedoch abgelehnt die Erklärung zu bearbeiten, da die Frist abgelaufen ist!
Wir haben Einspruch eingelegt und auf die Erklärung aus Dez. hingeweisen.
Jetzt behauptet das Finanzamt, sie hätten alles abgesucht und keine Erklärung gefunden. Sie denken auch wir würden uns dass alles nur ausdenken, zumal die berichtige Erklärung erst im Mai eingereicht wurde.
das Finanzamt behauptet auch noch Mahnung für 2011 und 2012 zugeschcikt zu haben. Diese sind aber bei uns nicht eingegangen. auch ist meine Schwester überhaupt nicht zur Abgabe verpflichtet, da sie damals nur Arbeitnehmerin in Deutschland war, ist.
Wie kann denn eine Erklärung in einem Finanzamt verschwinden?
und warum muss ich den Eingang nachweisen? Wenn diese persönlich eingereicht wurde und der Beamte sich weigert eine Eingangsbestätigung auszustellen?
Was kann ich denn jetzt noch tun?
welche Möglichkeiten habe ich noch