Beamter auf Zeit und Ausscheidungsmöglichkeiten?
Verfasst: 3. Aug 2014, 15:00
Liebes Forum,
ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr ein paar Antworten wisst bzw. an wen ich mich zwecks neutraler (und vertraulicher) Beratung wenden kann (Wer ist meine Interessenvertretung?).
Zu den Rahmenbedingungen: Ich bin bayrische Hochschulbeamtin (Dozentin, A13) auf Zeit. Der Job ist super, aber mein Vertrag läuft in den nächsten Monaten aus, wird aber um drei weitere Jahre verlängert. Ob die Stelle danach ausläuft, entfristet oder wieder verlängert wird ist völlig unklar. Deshalb und aus weiteren rein privaten Gründen überlege ich, die Hochschule zu verlassen.
Ich habe jetzt einige Fragen, auf die ich bisher noch keine Antworten gefunden habe:
- Gibt es eine maximale Anzahl/Dauer für befristete Beamtenverhältnisse (ähnlich dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz)?
- Ist es möglich, erneut in ein Beamtenverhältnis berufen zu werden (im gleichen oder in einem anderen Bundesland)?
- Ist es möglich, nach längerer Beamtentätigkeit wieder in einem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst zu arbeiten? (Ich glaube mich zu erinnern, dass es da eine Obergrenze gibt.)
- Der Antrag auf Verlängerung der Stelle ist von allen Beteiligten unterschrieben worden, aber die Urkunde noch nicht ausgestellt bzw. ich wurde noch nicht vereidigt.
Kann ich die Vereidigung ablehnen bzw. die Stelle nicht antreten? Zählt dies dann als Entlassung auf Wunsch oder einfach als Auslaufen der ersten befristeten Stelle?
Das BayBG, Art. 122, Absatz 3 nennt eine Verpflichtung des Beamten, das Amt weiterzuführen, wenn die Stelle unter mindestens gleich günstigen Bedingungen verlängert wird. Verstehe ich es richtig, dass es für den Beamten in diesem Fall keine Möglichkeit gibt, die erste befristete Stelle auslaufen zu lassen und die Verlängerung nicht anzutreten, sondern nur die übliche Möglichkeit der Entlassung auf eigenen Wunsch?
Vielen Dank!
ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr ein paar Antworten wisst bzw. an wen ich mich zwecks neutraler (und vertraulicher) Beratung wenden kann (Wer ist meine Interessenvertretung?).
Zu den Rahmenbedingungen: Ich bin bayrische Hochschulbeamtin (Dozentin, A13) auf Zeit. Der Job ist super, aber mein Vertrag läuft in den nächsten Monaten aus, wird aber um drei weitere Jahre verlängert. Ob die Stelle danach ausläuft, entfristet oder wieder verlängert wird ist völlig unklar. Deshalb und aus weiteren rein privaten Gründen überlege ich, die Hochschule zu verlassen.
Ich habe jetzt einige Fragen, auf die ich bisher noch keine Antworten gefunden habe:
- Gibt es eine maximale Anzahl/Dauer für befristete Beamtenverhältnisse (ähnlich dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz)?
- Ist es möglich, erneut in ein Beamtenverhältnis berufen zu werden (im gleichen oder in einem anderen Bundesland)?
- Ist es möglich, nach längerer Beamtentätigkeit wieder in einem Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst zu arbeiten? (Ich glaube mich zu erinnern, dass es da eine Obergrenze gibt.)
- Der Antrag auf Verlängerung der Stelle ist von allen Beteiligten unterschrieben worden, aber die Urkunde noch nicht ausgestellt bzw. ich wurde noch nicht vereidigt.
Kann ich die Vereidigung ablehnen bzw. die Stelle nicht antreten? Zählt dies dann als Entlassung auf Wunsch oder einfach als Auslaufen der ersten befristeten Stelle?
Das BayBG, Art. 122, Absatz 3 nennt eine Verpflichtung des Beamten, das Amt weiterzuführen, wenn die Stelle unter mindestens gleich günstigen Bedingungen verlängert wird. Verstehe ich es richtig, dass es für den Beamten in diesem Fall keine Möglichkeit gibt, die erste befristete Stelle auslaufen zu lassen und die Verlängerung nicht anzutreten, sondern nur die übliche Möglichkeit der Entlassung auf eigenen Wunsch?
Vielen Dank!