Seite 1 von 1

Pensionshöhe - DU / Schwerbehinderung

Verfasst: 20. Jul 2014, 10:56
von the-blue-cloud
bei einem fast 63 jährigen Bundesbeamten soll unterstellt werden, dass DU vorliegt.

Nach den Übergangsvorschriften bleibt die Penion ungekürzt, wenn der Beamte das 63 Lj vollendet hat und mindestens 35 Jahre zurückgelegt hat.

Auf welches Datum ist die Vorschrift abzustellen:
Beginn der Erkrankung
ärztliche Feststellung der DU
Mitteilung über die Anhörung
Mitteilung über die Versetzung in den Ruhestand
Beginn des Ruhestandes.

beispielhaft ein paar Daten dazu
01.04.2014
10.08.2014
15.11.2014
24.12.2014
01.01.2015


Nehmen wir weiterhin an, dass alle Daten (kurz) vor dem 63 Lj liegen, der Beamte aber auch schwerbehindert ist.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann er noch um seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Behinderung beantragen, da der Abschlag kleiner ist?

Gibt es Quellen hierzu??

Re: Pensionshöhe - DU / Schwerbehinderung

Verfasst: 20. Jul 2014, 15:57
von the-blue-cloud
vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.

Re: Pensionshöhe - DU / Schwerbehinderung

Verfasst: 20. Jul 2014, 16:12
von zacki
Grüß Gott,
die Antwort von the blue cloud finde ich richtig. Kurzer Anruf bei der Personalstelle wäre auch eine Möglichkeit.