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Übernahme PKV Beitrag bei TZ?

Verfasst: 24. Jun 2014, 11:25
von hornisse
Hallo

folgende Konstellation: ich bin Bundesbeamtin, momentan noch in Elternzeit, bekomme einen Zuschuss von 31 Euro für meinen Krankenkassenbeitrag. Ich arbeite in Elternzeit momentan 20 % bei meinem Dienstherr, bekomme auch da die 31 Euro Zuschuss bezahlt.

Heute spricht mich ein Kollege an, der meinte, ich solle mich mal schlau machen, wenn ich in TZ bis 50 % arbeite (dabei gehe ich davon aus nach der Elternzeit), dass ich die kompletten Kosten meiner PKV bezahlt bekomme. Leider konnte er mir überhaupt nicht mehr darüber sagen, wusste nur, dass in der Republik manche 49 % aus dem Grunde arbeiten und meinte, ich solle mal Kollegen fragen, die Kinder haben. Aber im Moment fällt mir da kein Kollege/Kollegin ein und deshalb frage ich hier. Google habe ich schon gefragt, aber der konnte mir nicht weiter helfen.

Weiss da jemand Näheres?

Danke schon mal

Re: Übernahme PKV Beitrag bei TZ?

Verfasst: 24. Jun 2014, 13:13
von Steinbock
Hallo,

hier werden deine Fragen beantwortet:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile

Gruß vom Steinbock

Re: Übernahme PKV Beitrag bei TZ?

Verfasst: 24. Jun 2014, 15:13
von hornisse
Hallo

Ich habe nur eine Frage gestellt. In dem Infoheft finde ich aber nichts darüber, ob nach der Elternzeit die PKV bei einer TZ Beschäftigung übernommen wird.

Re: Übernahme PKV Beitrag bei TZ?

Verfasst: 24. Jun 2014, 16:03
von hornisse
Ja das war eben das, was mich interessiert hat. Ein Kollege war auf irgendeiner Dienststelle, bei der einige 49% arbeiten und der Krankenkassenbeitrag angeblich übernommen wird. Aber er konnte mir überhaupt nichts weiter dazu sagen. Mich hat dies eben verwundert und ich war auf der Suche, ob ich dazu etwas finde.

Re: Übernahme PKV Beitrag bei TZ?

Verfasst: 24. Jun 2014, 16:08
von Torquemada
hornisse hat geschrieben:Ja das war eben das, was mich interessiert hat. Ein Kollege war auf irgendeiner Dienststelle, bei der einige 49% arbeiten und der Krankenkassenbeitrag angeblich übernommen wird. Aber er konnte mir überhaupt nichts weiter dazu sagen. Mich hat dies eben verwundert und ich war auf der Suche, ob ich dazu etwas finde.
Immer diese Gerüchteküche...
Frage doch bei deiner Personalstelle nach, ob es Zuschüsse bei einer Teilzeitbeschäftigung von unter der Hälfte der regulären Arbeitszeit gibt. Die werden sich wundern, können aber dann bei ihrer "Fachaufsicht" nachfragen...
Bei einer regulären Teilzeitbeschäftigung außerhalb der Elternzeit ist mir nichts von Zuschüssen bekannt. Aber man soll ja nie, nie sagen..

Re: Übernahme PKV Beitrag bei TZ?

Verfasst: 24. Jun 2014, 18:26
von Kater-Mikesch
Hallo Hornisse,

du kannst während der Elternzeit bis max. 30 Stunden arbeiten - dann bekommst du den Zuschuss von 31,- Euro, ohne dass du einen weiteren Beitrag zahlen musst...
Z. b. ist es bei der Telekom so, dass in den Vorschriften der PBeaKK der Beitrag währende der Elternzeit mit max. 30 Stunden Arbeit pro Woche, dann auch 31,- begrenzt ist.

Alles andere was außerhalb der Elternzeit ist und was dir da mitgeteilt wurde, kannst du vergessen...bei einer normalen Teilzeit gibt es keinen Übernahme der Kosten...

Am Besten einfach mal bei der Personalstelle anfragen oder aber bei deiner Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle - die wissen i. d. R. am Besten Bescheid...

Re: Übernahme PKV Beitrag bei TZ?

Verfasst: 24. Jun 2014, 19:33
von hornisse
Ok, dann danke ich für die Antworten. Ich werde trotzdem mal bei der Personalstelle fragen und dann das Thema abhaken.