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5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 18. Jun 2014, 18:53
von HansH41
Liebe Kollegen,
meine Beihilfestelle hat mir eine Schrift beigelegt, nachdem Beihilfeträger nun von den pharmazeutischen Unternehmen Rabatte auf deren Arzneimittel haben. (Daher werden die Rezepte einbehalten).
Was ich nicht verstehe: Warum entfällt dann nicht der Einbehalt von 5 € pro Medikament?
Die Rabatte der Arzneimittel-Hersteller sollten doch uns, den Arzneimittel-Konsumenten (vulgo Patienten) zugute kommen.
Sehe ich das falsch?
HansH.
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 18. Jun 2014, 19:02
von Steinbock
HansH41 hat geschrieben: Was ich nicht verstehe: Warum entfällt dann nicht der Einbehalt von 5 € pro Medikament?
Das wäre mir neu, dass die Beihilfestelle einen festen Betrag je Medikament in Höhe von 5 € bei der Erstattung abzieht.
Kannst Du dafür eine Quelle nennen!
Gruß vom Steinbock!
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 18. Jun 2014, 19:13
von HansH41
Lieber Steinbock,
ich kann dir meinen heute erhaltenen Beihilfe-Bescheid schicken (vom Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen).
Darin wird pro Medikament (und nicht pro Rezept) 5 € vom Preis des einzelnen Medikaments abgezogen und vom verbliebenen Rest wird dann die Beihilfe berechnet (in meinem Falle sind das 70 %).
Mir fiel das heute besonders krass auf, denn in meinem Rezept stand 3 mal das gleiche Medikament. Und man hat dreimal 5 € , also 15 € abgezogen.
HansH.
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 19. Jun 2014, 09:25
von Steinbock
Hallo HansH41,
ich vermute, dass es dann ähnlich wie in der GKV ist.
D.h. entsprechend der Kosten des einzelnen Medikamentes ein entsprechender Beitrag abgezogen wird.
Denn wenn je Medikament 5 € abgezogen würden, würde das ja bedeuten, dass ein Medikament das nur 4 € kostet
die Beihilfe nichts zahlen würde.
Gruß vom Steinbock
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 19. Jun 2014, 11:37
von Hauseltr
Hier gibt es einige Hinweise. Inwieweit die verschiedenen Beihilfestellen daran gebunden sind, ist mir nicht bekannt.
Die KVB Krankenversorung der Bundesbahnbeamten machte ihre Mitglieder darauf aufmerksam, dass diese Vorschriften für die Mitglieder gelten.
Toi toi toi, mein letzer Arztbesuch liegt lange zurück, so kann ich zur 5,00 € Regelung nichts sagen.
http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... hlung.html
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 19. Jun 2014, 19:40
von HansH41
Danke für die Hinweise. Der Link gibt erschöpfende Auskunft. Nun weiß ich, wie die 5 (oder auch 10) €-Regelung funktioniert.
Nun weiß ich auch, wieso ich vor einiger Zeit für Ciprofloxacin, ein mittelstarkes Antibiotikum, nichts zuzahlen musste: Das steht in der Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente.
Interessant 1: Das Einsparungsvolumen der Kassen und der Beihilfe durch die Rabattgewährung der pharmazeutischen Industrie war 2012 2 Milliarden Euro.
Interessant 2: Die bedauernswerten Kollegen von der Beihilfestelle müssen wissen oder nachschauen, welches Medikament zuzahlungsfrei ist und welches nicht.
HansH.
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 19. Jun 2014, 20:34
von Baumschubser
Es werden für jedes Medikament zwischen 4 und 5€ einbehalten (in Sachsen). Ist abhänging vom Preis des Medikaments.
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 25. Jun 2014, 12:53
von sdh1807
von der Seite des BMG geklaut:
http://www.bmg.bund.de/krankenversicher ... hlung.html
Für verschreibungspflichtige Medikamente hingegen stellt der Arzt ein Rezept aus, und der Patient erhält sie in der Apotheke. Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten dafür, der Versicherte trägt einen Teil davon als Zuzahlung mit. Sie beläuft sich auf zehn Prozent des Arzneimittelpreises, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, trägt der Patient die Kosten selbst. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Internet-Apotheken
Beispiele:
Kostet ein Medikament 10 Euro, zahlt der Patient 5 Euro
Kostet ein Medikament 75 Euro, zahlt der Patient 7,50 Euro
Kostet es 400 Euro, zahlt er 10 Euro
Kostet es 4,75 Euro, zahlt er 4,75 Euro
Zuzahlungsfrei: Medikamente 30 Prozent unter Festbetrag
Alle Medikamente, die vom Hersteller zu einem Preis angeboten werden, der mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, können von der Zuzahlung befreit werden. Dies ist zur Zeit bei rund 13,4 Prozent aller Packungen der Festbetragsarzneimittel der Fall (Stand 01. Januar 2013). In einer regelmäßig aktualisierten Liste werden alle zuzahlungsbefreiten Arzneimittel erfasst. Versicherte finden Sie hier.
die Beihilfe erstattet im selben Umfang wie die eine GKV tun würde
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 25. Jun 2014, 16:26
von Steinbock
Nicht in allen Bundesländern gibt es Zuzahlungen für Arzneimittel.
Hier gibt es eine Übersicht:
http://www.dbb.de/themen/beamte/besoldung/beihilfe.html
Gruß vom Steinbock
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 28. Jun 2014, 13:19
von HansH41
Danke Steinbock,
nun wissen wir alle, warum du keine Zuzahlung hast (Wohnort Rheinland-Pfalz) und ich schon (Bundesbeamter a.D.).
Warum das derart unterschiedlich geregelt ist, das wissen nur die Götter, ich meine die Politiker.
HansH.
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 28. Jun 2014, 18:35
von Torquemada
HansH41 hat geschrieben:Danke Steinbock,
nun wissen wir alle, warum du keine Zuzahlung hast (Wohnort Rheinland-Pfalz) und ich schon (Bundesbeamter a.D.).
Warum das derart unterschiedlich geregelt ist, das wissen nur die Götter, ich meine die Politiker.
HansH.
Föderalismus !!!
Re: 5 €-Einbehalt pro Medikament
Verfasst: 2. Jul 2014, 12:50
von HansH41
Ab 1. Juli sind zahlreiche Medikamente, die bisher zuzahlungsfrei waren, zuzahlungspflichtig geworden. Hier ist die Liste der neu zuzahlungspflichtigen Medikamente. Leider ist auch das Ciprofloxacin dabei.
http://www.tz.de/ratgeber/gesundheit/pi ... 69313.html
Folgende Medikamente sind zuzahlungsfrei erhältlich
http://www.tz.de/ratgeber/gesundheit/pi ... 69313.html
HansH.