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Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 18. Jun 2014, 10:36
von Vera1989
Hallo
mal ne kurze Frage. Ist ein Nebenjob im Verkauf erlaubt als Anwärter????
Ich glaub man dürfte dann nicht mehr als 8 Std. in der Woche arbeiten bei dem Nebenjob oder? (da Anwärter arbeitszeit 40Std/ Woche)
Und der Verdienst ist glaub ich auch begrenzt oder ??? D.h. wenn ich jetzt 1029€ als Anwärter erhalte darf ich nur 30% (308,70€) zusätzlich verdienen ist es richtig???
Danke vorrab für die infos
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 18. Jun 2014, 10:50
von freis76
guten tag, soweit mir bekannt ist, musst du das bei deiner behörde/arbeitgeber genehmigen lassen.
denn es stellt sich die frage ob du noch genug zeit hast, um das ausbildungsziel zu erreichen.
gruss freis
ps rechtschreibfehler sind gratis
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 18. Jun 2014, 10:53
von Vera1989
das es genehmigungspflichtig ist war mir schon klar. Nichts geht ohne Genehmigung =)
mir gehts nur darum ob des stimmt mit den 8Std. die Woche
und das ich nicht mehr verdienen darf als 308 €
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 18. Jun 2014, 12:06
von Baumschubser
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__65.html
Vergleichbare Regelungen wird es in den Ländern auch geben.
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 18. Jun 2014, 12:13
von Steinbock
Vera1989 hat geschrieben:das es genehmigungspflichtig ist war mir schon klar. Nichts geht ohne Genehmigung =)
Richtig - und darüber entscheidet der Dienstherr!
Und ob ein B.a.W überhaupt eine Erlaubnis für eine Nebentätigkeit erhält, möchte ich mal bezweifeln,
denn in seiner Freizeit wäre auch mal Lernen angesagt.
mir gehts nur darum ob des stimmt mit den 8Std. die Woche
und das ich nicht mehr verdienen darf als 308 €
siehe oben.
Ergänzend findet man die Informationen in den entsprechenden Nebentätigkeitsverordnungen der Länder bzw. des Bundes.
Und auch als Beamtenanwärter sollte man sich daran gewöhnen, diese Beamtenvorschriften selbst durchzulesen.
Gruß vom Steinbock
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 18. Jun 2014, 13:36
von tiefenseer
>>>APPLAUS<<<<<<
Und auch als Beamtenanwärter sollte man sich daran gewöhnen, diese Beamtenvorschriften selbst durchzulesen.
Gruß vom Steinbock
Welche weisen Worte!!!!!
Ich habe manchmal auch den Eindruck, dass das für jeden Beamten Pflichtlektüre ist und doch wird der Weg des geringsten Widerstandes gegangen...ich frag da mal in einem Forum....
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 18. Jun 2014, 15:25
von Torquemada
Steinbock hat geschrieben:Vera1989 hat geschrieben:das es genehmigungspflichtig ist war mir schon klar. Nichts geht ohne Genehmigung =)
Richtig - und darüber entscheidet der Dienstherr!
Und ob ein B.a.W überhaupt eine Erlaubnis für eine Nebentätigkeit erhält, möchte ich mal bezweifeln,
denn in seiner Freizeit wäre auch mal Lernen angesagt.
mir gehts nur darum ob des stimmt mit den 8Std. die Woche
und das ich nicht mehr verdienen darf als 308 €
Das sind doch Spekulationen. Warum sollte ein Beamter auf Widerruf keine Nebentätigkeit ausüben können?
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 18. Jun 2014, 20:03
von tiefenseer
Woher stammt Deine Erkenntnis?
Torquemada hat geschrieben:
Das sind doch Spekulationen. Warum sollte ein Beamter auf Widerruf keine Nebentätigkeit ausüben können?
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 5. Mai 2015, 20:46
von lisa90
Hallo, ich habe auch eine Frage.
Ich fange im Sommer beim Finanzamt an z.B., momentan mache ich einen Minimum. Diesen würde ich auch gerne während meiner Anwärterschaft behalten. Mein derzeitiger Arbeitgeber möchte jetzt aber auch schon wissen ob das geht, da er sonst natürlich Ersatz suchen muss. Man Frage nun, kann ich jetzt schon einen Antrag auf Genehmigung stellen, obwohl ich das Studium noch nicht angefangen habe?
@vera: wurde dein Antrag eigentlich genehmigt?
Grüße
Lisa
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 5. Mai 2015, 20:49
von lisa90
Gemeint war:
Z.b.=g.D.
Minimum=Minijob
Man=Meine
Re: Anwärter Nebentätigkeit erlaubt
Verfasst: 5. Mai 2015, 21:38
von Torquemada
lisa90 hat geschrieben:Hallo, ich habe auch eine Frage.
Ich fange im Sommer beim Finanzamt an z.B., momentan mache ich einen Minimum. Diesen würde ich auch gerne während meiner Anwärterschaft behalten. Mein derzeitiger Arbeitgeber möchte jetzt aber auch schon wissen ob das geht, da er sonst natürlich Ersatz suchen muss. Man Frage nun, kann ich jetzt schon einen Antrag auf Genehmigung stellen, obwohl ich das Studium noch nicht angefangen habe?
Ich würde das der Einstellungsbehörde freundlich mitteilen und hierbei Stundenaufwand, Verteilung der Stunden und Art der Tätigkeit benennen.