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Beihilfe Ehegatte: Antrag zu spät - Rückforderung?

Verfasst: 13. Jun 2014, 15:26
von Karinchen
Mein Mann ist selbständig und hatte bisher die Einkommensgrenze von 18.000 auch nicht erreicht. Anfang 2014 habe ich den Antrag auf Erstattung der Aufwendungen aus 2013 gestellt - die Beihilfestelle hat auch überwiesen.
Bei der Vorbereitung der Steuererklärung hat mein Mann im letzten Monat bemerkt, dass er die Einkommensgrenze von 18.000 für 2013 wieder überschritten hat und hat das der Beihilfestelle und seiner PKV gemeldet. Den Steuerbescheid für 2013 hat er aber noch nicht.
Die Beihilfestelle fordert nun den bereits überwiesenen Betrag für 2013 zurück, weil eben "im Jahr vor der Antragsstellung die Grenze von 18.000 überschritten war".

Wenn ich den Antrag auf Erstattung im Dezember 2013 gestellt hätte, wäre das wohl kein Problem gewesen. Nun habe ich das aber leider erst Anfang Februar 2014 gemacht und habe formal wohl "schlechte Karten".

Achja, vielleicht noch wichtig: ich komme aus Hamburg.

Ich überlege jetzt, Widerspruch gegen die Rückforderung einzulegen und bin am Argumente sammeln. Hilfe wird sehr gerne angenommen. :D