Re: BEM und Zurruhesetzung wegen dDU
Verfasst: 10. Jun 2014, 13:33
Hallo dibedupp,
was ist denn an dem Urteil interessant...das ist ja nichts Neues...
Wenn ein Beamter (oder ein AN), Arbeiter oder was auch immer überhaupt nicht dienstfähig ist (weil er z. B. seit mehreren Jahren krank ist und auch der BAD bzw. AA das attestiert haben), bringt ein BEM nichts...
Denn ein BEM ist ja nur vorgeschrieben, um den Betroffenen wieder zurück auf seine Arbeitsstelle oder halt eine andere Arbeitsstelle zu bringen - wenn aber einer nicht arbeitsfähig oder aber im Falle eines Beamten dienstunfähig ist, liegt es in der Natur der Sache, dass in BEM keine Voraussetzung für eine DDU ist !
Was ich aber aus dem Urteil lese, ist eindeutig. Natürlich gilt die Vorgabe des BEM nach dem SGB 9 auch für Beamte - das ist bereits mehrfach entschieden worden. Und wenn ein Beamten noch dienstfähig ist (im Zweifelsfall muss das eine Klage ergeben), ist natürlich ein BEM durchzuführen...ein fehlendes BEM führt in dem Fall, dass ein Beamter noch dienstfähig ist, zur Rechtswidrigkeit eines DDU-Verfahren...
Aber wie ist halt im Leben oftmals ist, muss man sich diese Rechte mittels einer Klage erkämpfen !!!
Der Tenor deines Links ist aber:
Ein BEM ist auch bei Beamten durchzuführen, wenn eine Dienstfähigkeit vorliegt - in den seltensten Fällen ist ein Beamter wie in deinem Link, über mehrere Jahre krank...
Also: Immer schön ein BEM einfordern und wenn dies abgelehnt wird, eine rechtsanwaltliche Beratung bei einem Spezialisten einholen !
was ist denn an dem Urteil interessant...das ist ja nichts Neues...
Wenn ein Beamter (oder ein AN), Arbeiter oder was auch immer überhaupt nicht dienstfähig ist (weil er z. B. seit mehreren Jahren krank ist und auch der BAD bzw. AA das attestiert haben), bringt ein BEM nichts...
Denn ein BEM ist ja nur vorgeschrieben, um den Betroffenen wieder zurück auf seine Arbeitsstelle oder halt eine andere Arbeitsstelle zu bringen - wenn aber einer nicht arbeitsfähig oder aber im Falle eines Beamten dienstunfähig ist, liegt es in der Natur der Sache, dass in BEM keine Voraussetzung für eine DDU ist !
Was ich aber aus dem Urteil lese, ist eindeutig. Natürlich gilt die Vorgabe des BEM nach dem SGB 9 auch für Beamte - das ist bereits mehrfach entschieden worden. Und wenn ein Beamten noch dienstfähig ist (im Zweifelsfall muss das eine Klage ergeben), ist natürlich ein BEM durchzuführen...ein fehlendes BEM führt in dem Fall, dass ein Beamter noch dienstfähig ist, zur Rechtswidrigkeit eines DDU-Verfahren...
Aber wie ist halt im Leben oftmals ist, muss man sich diese Rechte mittels einer Klage erkämpfen !!!
Der Tenor deines Links ist aber:
Ein BEM ist auch bei Beamten durchzuführen, wenn eine Dienstfähigkeit vorliegt - in den seltensten Fällen ist ein Beamter wie in deinem Link, über mehrere Jahre krank...
Also: Immer schön ein BEM einfordern und wenn dies abgelehnt wird, eine rechtsanwaltliche Beratung bei einem Spezialisten einholen !