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Kriterien für Abordnung
Verfasst: 9. Jun 2014, 18:14
von Bernhard
Hallo,
ich bin Landesbeamter in Hessen und seit 15 Jahren in derselben Dienststelle tätig. Jetzt haben wir von unserem Dienststellenleiter erfahren, dass 5 KollegInnen abgeordnet werden müssen. Über Kriterien für die Auswahl der Abzuordnenden wurden wir nicht informiert, es sollen sich Leute freiwillig melden, uns zwar bis nächste Woche. Die Sache soll uns damit schmackhaft gemacht werden, dass Leute, die sich früh melden, noch Abordnungen in Wohnortnähe erhalten, wer später kommt, müsse mit langer Fahrtzeit und unattraktiven Dienstorten rechnen. Mich irritiert das Ganze sehr, ich kann mir nicht vorstellen, dass die übergeordnete Behörde nach dem Motto "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" abordnet, ohne z.B. auf soziale oder gesundheitliche Aspekte zu achten. Ich bin z.B. chronisch krank und hätte große Probleme, täglich mehrere Stunden mit dem Auto oder dem ÖPNV unterwegs sein zu müssen. Wir sind alle von diesem Hauruckverfahren total überrollt, der örtliche Personalrat schweigt weitgehend. Über eine Einschätzung von Kollegen würde ich mich sehr freuen.
Grüße Bernhard
Re: Kriterien für Abordnung
Verfasst: 9. Jun 2014, 19:16
von Baumschubser
Bei Versetzungen kenne ich das mit einer Auswahl nach Kriterien. Bei Abordnungen ist das anders. Da sollte zwar auch ein bissel Rücksicht genommen werden, aber grundsätzlich werden dir deine Aufwendungen ja erstattet.
In unserer Dienststelle laufen seit jahren Abordnungen. Etwa 10 Kollegen sind mehr oder weniger immer unterwegs. Uns hats dabei noch halbwegs günstig getroffen, die jeweils benachbarten Dienststellen liegen je rund 50km weg. Mit Fahrgemeinschaften etc. waren da unterm Strich einige gar nicht böse drüber. Zumindest ein Kollege macht das seit 3 Jahren am Stück freiwillig. Mir wäre es nix, allein jeden Tag früh über 1h hin und zum Feierabend das selbe zurück statt jetzt jeweils 10min würde mich ank...... Bei uns wurde es aber so gemacht, dass die Abordnungen regelmäßig nur etwa 6 Monate dauern und es wurde stets die Möglichkeit eingeräumt, dass sich auch Kollegen den Zeitraum teilen etc. oder auch Verlängerungen jederzeit möglich sind.
Wenn du also damit rechnest, dass du betroffen sein könntest, wenn sich nicht genug andere freiwillig melden, dann würde ich mir an deiner Stelle überlegen, mich beizeiten freiwillig zu melden. Denn dann kannst du die neue Dienststelle und ggf. auch den Zeitraum noch wählen. Den Personalrat kannst du bei sowas meist vergessen (ist hier nicht anders). Erstens müssen die bei kaum einer Sache noch gefragt werden und meist ist denen das auch egal. Die werden ja weder versetzt noch abgeordnet.
Re: Kriterien für Abordnung
Verfasst: 10. Jun 2014, 10:12
von tiefenseer
Hallo Bernhard,
gegen eine Umsetzung/Abordnung wirst Du recht wenig Möglichkeiten haben, dieses zu stoppen.
Eine Umsetzung/Abordnung ist eine innerdienstliche Weisung, der der Beamte kraft seiner Gehorsamspflicht (§ 55 Satz 2 BBG) Folge zu leisten hat.
Allein das sagt bereits alles darüber aus. Es ist somit auch völlig unrelevant welches die Gründe hierfür sind. Auch dazu hat der DH keine Auskunftspflicht.
Ob das jedoch für ein transparentes Vorgehen förderlich ist, wage ich zu bezweifeln.
Ich finde jedoch die Option der Freiwilligkeit eine gute Sache.
Da Dir nicht bekannt ist, über welchen Zeitraum diese Abordnungen statt finden, kann es doch dazu führen, dass innerhalb Deines Arbeitsbereiches jeder davon betroffen sein kann. Mit der Freiwilligkeit verschaffst Du Dir den Vorteil darüber zu entscheiden, wo und wie nah Du es zu diesem "neuen" AP hast.
Ich empfand solche Abordnungen immer als etwas Positives. Es verschaffte mir neue Einblicke in Arbeitsabläufe. Ich lernte andere Kollegen besser kennen und meine "Freiwilligkeit" wurde auf die eine oder andere Art "belohnt".
Du hast geschrieben, dass Du eine chronische Erkrankung hast. Ist diese bereits im Status eines Schwerbehinderten?
Wenn nicht, dann besprich das mal mit Deinen Ärzten.
Sich grundsätzlich dagegen zu verwehren verschafft nur Magenbeschweden und eine Überproduktion von Gallensäure...
Re: Kriterien für Abordnung
Verfasst: 10. Jun 2014, 13:08
von Torquemada
Es gibt im Beamtenrecht keine Willkür, auch bei Abordnungen nicht. Natürlich ist auch eine Abordnungsverfügung rechtlich nachprüfbar. Ich würde allerdings mal an deiner Stelle den Dialog mit Vorgesetzten UND der Personalvertretung suchen.
Re: Kriterien für Abordnung
Verfasst: 10. Jun 2014, 19:47
von tiefenseer
Hallo Torquemada,
Torquemada hat geschrieben:Es gibt im Beamtenrecht keine Willkür, auch bei Abordnungen nicht. Natürlich ist auch eine Abordnungsverfügung rechtlich nachprüfbar.
Ich fühle mich mal angesprochen von dier Äußerung.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil und von meiner Seite kam keineswegs solch eine von Dir geartete Aussage.
Wenn Du jedoch Quellen benennen kannst, die eine solche Abordnung durch den Betroffenen rückgängig gemacht hat, dann wird sich jeder RA die Hände reiben für Deinen Input.
Sicherlich gibt es das Recht des Widerspruches. Dieser hat jedoch kkeine aufschiebende Wirkung und wie jeder weiß sind die VG so von was überlastet, dass viel später nach einer 6 monatigen Abordnung erst eine gerichtliche Entscheidung vorliegen dürfte.
Also man kann natürlich auch den Versuch unternehmen einen Spatzen mit einer Kanonenkugel zu erlegen....