Seite 1 von 1
Besoldungszahlung zwei Monate im Voraus
Verfasst: 29. Mai 2014, 11:35
von teq21
Hallo,
ich habe von einem Bekannten gehört, dass man sich bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Umzug, Einrichtung einer neuen Wohnung) auch die Besoldung 2 Monate im Voraus zahlen lassen kann. Stimmt das? Kennt jemand eine Fundstelle im Gesetz?
P.S.: Ich ziehe bald in meine erste eigene Wohnung und möchte mir jetzt meine gesamte Innenausstattung (neue Möbel, neue Küche, etc.) kaufen und dafür bräuchte ich - neben meinen Ersparnisse - noch 2 Monate Besoldung im Voraus.
Für die Beantwortung danke ich schon im Voraus.
Viele Grüße
Julia
Re: Besoldungszahlung zwei Monate im Voraus
Verfasst: 29. Mai 2014, 14:42
von Bundesfreiwild
Noch in dieser Form davon gehört.
ABER: Wenn der Umzug aus dienstlichen Gründen erfolgt (Umzug in die Nähe des Arbeitsplatzes oder wegen einer Versetzung woanders hin), gibt es vom Dienstherrn finanzielle Umzugshilfen. Mal beim Personalservice nachfragen!!!!
Re: Besoldungszahlung zwei Monate im Voraus
Verfasst: 29. Mai 2014, 15:53
von teq21
Nein ich ziehe innerhalb vom Dienstort von A nach B um und behalte meinen alten Dienstposten.
Re: Besoldungszahlung zwei Monate im Voraus
Verfasst: 29. Mai 2014, 17:02
von firefighter kiel
Es müsste so eine Art zinsloses Darlehn geben, ich glaube, beim bezug der Erstwohnung bzw. Ersteinrichtung.
Müsstest mal bei deiner Besoldungsstelle nachfragen.
Re: Besoldungszahlung zwei Monate im Voraus
Verfasst: 29. Mai 2014, 17:52
von Baumschubser
Ja, sowas gibts. Bekommt man beim Einzug, also beispielsweise auch beim Immobilienkauf. Das war aber begrenzt, wenns mich nicht täuscht, waren das seinerzeit mal 5000DM.
Re: Besoldungszahlung zwei Monate im Voraus
Verfasst: 30. Mai 2014, 03:25
von Mikesch
Wir wissen nicht, wo die TO beschäftigt ist...
Es gab immer schon die Möglichkeit von Gehaltsvorschüssen oder Zinslosen Krediten, gerade für die Ersteinrichtung. Das waren auch immer schon
Kann-Vorschriften und die unterschiedlichen
Vereine haben das teils bis auf null zurückgefahren. Bei uns gibts nix mehr...
Einen Rechtsanspruch gibt und gab es definitiv nicht!
Hier hilft eine Nachfrage bei der Personalstelle!
Meine Meinung:
Bei den gegenwärtigen Zinsen machen sich kurzläufige Kredite zinslich kaum bemerkbar und Beamte bekommen immer nen kleinen Kredit.
Pünktlich gezahlt hat das auch einen Vorteil im Ranking bei der Schufa, wenn man später mal Geld braucht, Banken wollen verdienen...
