Erfahrungsstufen
Verfasst: 23. Mai 2014, 11:51
Hallo,
ich bin Beamter im mittleren Dienst seit 01.09.1992. Zum 01.05.2012 wurde ich in die A7 befördert und meine Erfahrungsstufe wurde von Ü7 auf 6 zurück gestuft.
Begründung dafür war, dass die Beförderung während der 4 Jahre Überleitungszeit erfolgte.
Jetzt zu meinem Problem:
1. Beamte der gleichen Laufbahn, die erst nach dem 01.07.2013 in die A7 befördert wurden, haben jetzt automatisch die Erfahrungsstufe 7. Ich dagegen muss bis 01.05.2016 in der 6 bleiben. Dadurch bin ich doch benachteiligt, indem ich früher befördert wurde.
2. Ich bin jetzt seit fast 22 Jahren im Dienst. Laut der neuen Regelung der Erfahrunsstufen von 2009 soll ein Beamter nach 23 Dienstjahren die Endstufe 8 erreicht haben. Das ist doch aber bei mir nicht mehr möglich, da ich ja noch 6 Jahre brauche, um die Endstufe zu erreichen. In 6 Jahren habe ich bereits 28 Dienstjahre hinter mir.
ich bin Beamter im mittleren Dienst seit 01.09.1992. Zum 01.05.2012 wurde ich in die A7 befördert und meine Erfahrungsstufe wurde von Ü7 auf 6 zurück gestuft.
Begründung dafür war, dass die Beförderung während der 4 Jahre Überleitungszeit erfolgte.
Jetzt zu meinem Problem:
1. Beamte der gleichen Laufbahn, die erst nach dem 01.07.2013 in die A7 befördert wurden, haben jetzt automatisch die Erfahrungsstufe 7. Ich dagegen muss bis 01.05.2016 in der 6 bleiben. Dadurch bin ich doch benachteiligt, indem ich früher befördert wurde.
2. Ich bin jetzt seit fast 22 Jahren im Dienst. Laut der neuen Regelung der Erfahrunsstufen von 2009 soll ein Beamter nach 23 Dienstjahren die Endstufe 8 erreicht haben. Das ist doch aber bei mir nicht mehr möglich, da ich ja noch 6 Jahre brauche, um die Endstufe zu erreichen. In 6 Jahren habe ich bereits 28 Dienstjahre hinter mir.