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PKV vs. GKV
Verfasst: 18. Mai 2014, 21:05
von ashbury
Hallo,
ich habe schon einiges zu GKV und PKV gelesen, habe aber dennoch ein paar Fragen.
Ich werde dieses Jahr verbeamtet. Z.zt. bin ich noch freiwillig, aufgrund meiner bisherigen Anstellung, in der GKV und überlege nun in die PKV zu wechseln. Außerdem überlegen wir auch meine Frau (z.Zt. Hausfrau) und unseren Säugling auch mitzunehmen (beide sind momentan bei mir in der GKV Familienversicherung). Nun haben wir einige Fragen zur möglichen zukünftigen allgemeinen Lebenssituation-Entwicklung:
1. Zu mir: was passiert, wenn ich irgendwann den Job wechsle und zurück in eine Anstellung oder Selbstständigkeit gehe. Unter welchen Voraussetzungen kann ich dann zurück in die GKV? Geht das in jedem Fall oder nur, wenn ich als Angestellter oder Selbstständiger unter die Jahresgrenze (53.550 Euro) falle? Die Frage stellt sich, da ja in dem Fall die Beihilfe wegfällt und ich dann den gesamten PKV-Betrag selber finanzieren müsste.
2. Zu meiner Frau: Wenn ich in die PKV gehe, muss sie sich nun selber versichern. Entweder sie bleibt in der GKV und zahlt den Mindestsatz oder wechselt mit mir in die PKV. Was passiert nun, wenn sie jetzt in die PKV wechselt (mit 70% Beihilfe) und sie in Zukunft wieder eine Beschäftigung aufnimmt (Anstellung oder Selbstständig) und über die 17.000 Euro/Monat fällt? Kann sie dann problemlos in die GKV zurück?
3. Zu meinem Sohn: Der Beitrag für ihn wäre in der PKV ja im Moment sehr gering (ca. 50 Euro/Monat). Wie entwickelt sich dieser PKV Beitrag mit den Jahren? Steigt dieser auch “nur” im Zuge der allgemeinen Verteuerung der Krankenversicherungen? Dann würde er ja z.B. mit 40 Jahren einen, verglichen mit meinem möglichen Beitrag jetzt, sehr geringen Beitrag zahlen. Kann er außerdem auch in die PKV wechseln, wenn er irgendwann mal über 17.000 Euro verdient?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Jochen
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 19. Mai 2014, 10:33
von Steinbock
ashbury hat geschrieben:Hallo,
ich habe schon einiges zu GKV und PKV gelesen, habe aber dennoch ein paar Fragen.
Ich werde dieses Jahr verbeamtet. Z.zt. bin ich noch freiwillig, aufgrund meiner bisherigen Anstellung, in der GKV und überlege nun in die PKV zu wechseln. Außerdem überlegen wir auch meine Frau (z.Zt. Hausfrau) und unseren Säugling auch mitzunehmen (beide sind momentan bei mir in der GKV Familienversicherung). Nun haben wir einige Fragen zur möglichen zukünftigen allgemeinen Lebenssituation-Entwicklung:
1. Zu mir: was passiert, wenn ich irgendwann den Job wechsle und zurück in eine Anstellung oder Selbstständigkeit gehe. Unter welchen Voraussetzungen kann ich dann zurück in die GKV? Geht das in jedem Fall oder nur, wenn ich als Angestellter oder Selbstständiger unter die Jahresgrenze (53.550 Euro) falle? Die Frage stellt sich, da ja in dem Fall die Beihilfe wegfällt und ich dann den gesamten PKV-Betrag selber finanzieren müsste.
Nicht ganz richtig: In die GKV kann man wieder, wenn man eine GKV-pflichtige Tätigkeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verrichtet.
Dies trifft nur bei Angestellten zu.
Wenn man in die Selbständigkeit wechselt bleibt man dann in der PKV.
2. Zu meiner Frau: Wenn ich in die PKV gehe, muss sie sich nun selber versichern. Entweder sie bleibt in der GKV und zahlt den Mindestsatz oder wechselt mit mir in die PKV. Was passiert nun, wenn sie jetzt in die PKV wechselt (mit 70% Beihilfe) und sie in Zukunft wieder eine Beschäftigung aufnimmt (Anstellung oder Selbstständig) und über die 17.000 Euro/Monat fällt? Kann sie dann problemlos in die GKV zurück?
Auch dies stimmt so nicht:
Deine Frau kann als Hausfrau oder als Selbständige wenn das Jahreseinkommen (entsprechend des Bundeslandes) 17.000 € nicht übersteigt in der PKV versichert werden mit einem Beihilfesatz von 70 % (Ausnahme Hessen + Bremen).
Alternativ in der GKV bleiben, wobei dann dein Einkommen für die Berechnung des Beitrages zu 50 % herangezogen wird.
Wenn sie eine GKV-Pflichtige Tätigkeit aufnimmt, muss sie wieder in die GKV zurück und kann eine Anwartschaftsversicherung zum Erhalt des PKV-Anspruchs abschließen.
3. Zu meinem Sohn: Der Beitrag für ihn wäre in der PKV ja im Moment sehr gering (ca. 50 Euro/Monat). Wie entwickelt sich dieser PKV Beitrag mit den Jahren? Steigt dieser auch “nur” im Zuge der allgemeinen Verteuerung der Krankenversicherungen? Dann würde er ja z.B. mit 40 Jahren einen, verglichen mit meinem möglichen Beitrag jetzt, sehr geringen Beitrag zahlen. Kann er außerdem auch in die PKV wechseln, wenn er irgendwann mal über 17.000 Euro verdient?
Dein Sohn kann bis zum 25. Lebensjahr bzw. bei Schwerbehinderung auch darüber hinaus mit einem Beihilfesatz von 80 % in der PKV versichert bleiben.
Danach muss der Vertrag in eine 100 %ige Absicherung umgestellt werden.
Vermutlich wird dein Sohn ja irgendwann selbst Arbeitnehmer oder Beamter werden und muss sich dann natürlich entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des SGB V selbst versichern.
Ein Arbeitnehmer kann in die PKV wenn sein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Gruß vom Steinbock
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 19. Mai 2014, 16:42
von ashbury
Hallo Steinbock,
danke für die Antworten!
Kann man das Ganze also so zusammenfassen: Jeder, der in die PKV geht (egal ob als Beamter, Partner des Beamten, Kind des Beamten oder auch ganz freiwillig z.B. als Selbstständiger oder Angestellter über der Entgeltgrenze) kommt quasi nur jemals wieder in die GKV, wenn irgendwann in der Zukunft eine GKV-pflichtige Tätigkeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (als Angestellter) verrichtet wird?
D.h. für mich, wenn ich z.B. in die Selbstständigkeit wechsle und dort z.B. zunächst nur 20.000 Euro/Jahr verdiene oder ich in eine Anstellung über der Entgeltgrenze wechsle, ich in jedem Fall in der PKV bleiben muss?
D.h. für meine Frau, dass sie, sobald sie jemals 17.001 Euro im Jahr als Selbstständige oder als Angestellte über der Entgeltgrenze verdient, sie sich selber in der PKV versichern muss und nicht in die GKV zurück kann?
D.h. für meinen Sohn, dass er ab 25 und egal, was er zu dieser Zeit tut (studieren, Angestellt, Selbstständig) selbst wählen kann, ob er in die GKV oder PKV geht?
wenn eine der genannten Personen selbstständig wird mit einem Verdienst von (für den Partner oder sein Kind) 17.001 Euro bzw. (für den Beamten) 53.551 Euro
Nur aus Interesse: wie sehen in diesem Zusammenhang Ausnahmen aus wie:
"Als Beamter in der PKV -> Wechsel in die Selbstständig mit PKV -> Arbeitsunfähigkeit" oder
"Partner eines Beamten in der PKV ohne Verdienst -> Scheidung"
Grüße
Jochen
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 19. Mai 2014, 20:06
von Steinbock
ashbury hat geschrieben:Hallo Steinbock,
danke für die Antworten!
Kann man das Ganze also so zusammenfassen: Jeder, der in die PKV geht (egal ob als Beamter, Partner des Beamten, Kind des Beamten oder auch ganz freiwillig z.B. als Selbstständiger oder Angestellter über der Entgeltgrenze) kommt quasi nur jemals wieder in die GKV, wenn irgendwann in der Zukunft eine GKV-pflichtige Tätigkeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (als Angestellter) verrichtet wird?
D.h. für mich, wenn ich z.B. in die Selbstständigkeit wechsle und dort z.B. zunächst nur 20.000 Euro/Jahr verdiene oder ich in eine Anstellung über der Entgeltgrenze wechsle, ich in jedem Fall in der PKV bleiben muss?
D.h. für meine Frau, dass sie, sobald sie jemals 17.001 Euro im Jahr als Selbstständige oder als Angestellte über der Entgeltgrenze verdient, sie sich selber in der PKV versichern muss und nicht in die GKV zurück kann?
Soweit ist es richtig, obwohl es noch ein paar Ausnahmen gibt:
z.B. die Familie verzieht ins Ausland.
D.h. für meinen Sohn, dass er ab 25 und egal, was er zu dieser Zeit tut (studieren, Angestellt, Selbstständig) selbst wählen kann, ob er in die GKV oder PKV geht?
Falsch - dein Sohn kann auch zuerst wieder in die GKV wenn er eine GKV-pflichtige Tätigkeit beginnt. Also als Angestellter unterhalb der JAEG.
Nur aus Interesse: wie sehen in diesem Zusammenhang Ausnahmen aus wie:
"Als Beamter in der PKV -> Wechsel in die Selbstständig mit PKV -> Arbeitsunfähigkeit" oder
"Partner eines Beamten in der PKV ohne Verdienst -> Scheidung"
Ich kann hier keine Ausnahme erkennen - wie bereits geschrieben - Wechsel in die GKV bei GKV-Pflichtiger Tätigkeit oder Umzug ins Ausland mit polizeilicher Abmeldung in D.
Gruß Merger
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 19. Mai 2014, 21:08
von ashbury
Steinbock hat geschrieben:
Falsch - dein Sohn kann auch zuerst wieder in die GKV wenn er eine GKV-pflichtige Tätigkeit beginnt. Also als Angestellter unterhalb der JAEG.
Krass. D.h. er müsste ab 25, auch wenn er studiert und eigentlich kein Geld hat, in die PKV?
ashbury hat geschrieben:Ich kann hier keine Ausnahme erkennen
Na ja meine "Ausnahmen" zielten darauf ab was passiert, wenn ein Mensch in der PKV ist (gerade auch mit Beihilfe-Prozenten) und dann in einer neuen Lebenssituation pleite ist oder mit wenig Geld auskommen muss (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Hausfrau etc.). Bei "normalen" Harz4 Empfängern zahlt ja der Staat die GKV. Muss diese Person dann trotzdem die PKV selber schultern? Und wie soll das gehen? Oder zahlt der Staat dann auch sogar die PKV?
Grüße
Jochen
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 20. Mai 2014, 08:26
von Steinbock
ashbury hat geschrieben:Steinbock hat geschrieben:
Falsch - dein Sohn kann auch zuerst wieder in die GKV wenn er eine GKV-pflichtige Tätigkeit beginnt. Also als Angestellter unterhalb der JAEG.
Krass. D.h. er müsste ab 25, auch wenn er studiert und eigentlich kein Geld hat, in die PKV?
warum soll dies krass sein ?
Es gibt auch in der PKV Tarife die ähnlich der GKV (z.Zt. 78,50 €) in Leistung und Beitrag sind!
ashbury hat geschrieben:Ich kann hier keine Ausnahme erkennen
Na ja meine "Ausnahmen" zielten darauf ab was passiert, wenn ein Mensch in der PKV ist (gerade auch mit Beihilfe-Prozenten) und dann in einer neuen Lebenssituation pleite ist oder mit wenig Geld auskommen muss (Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, Hausfrau etc.). Bei "normalen" Harz4 Empfängern zahlt ja der Staat die GKV. Muss diese Person dann trotzdem die PKV selber schultern? Und wie soll das gehen? Oder zahlt der Staat dann auch sogar die PKV?
Auch in der PKV gibt es die Möglichkeit, die Tarife ähnlich wie in der GKV zu gestalten.
Und ja - auch der Staat beteiligt sich bei Arbeitslosigkeit an den Beiträgen der PKV.
Außerdem kann man sich nicht in allen Lebenslagen nur das beste Produkt und gleichzeitig auch die Billigvariante heraussuchen.
Daher sollte man schon beim Abschluss überlegen, was für die Familie sinnvoll ist.
Wenn man schon jetzt über eine Scheidung nachdenkt, sollte man die Ehefrau als Hausfrau in der GKV freiwillig versichern.
Gruß vom Steinbock
der früher Beihilfetarife und heute 100 % Vollkostentarife in der PKV hat und der die Entscheidung für die PKV nie bereut hat.
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 20. Mai 2014, 23:02
von ashbury
Steinbock hat geschrieben:Auch in der PKV gibt es die Möglichkeit, die Tarife ähnlich wie in der GKV zu gestalten.
Kann man eigentlich, wenn man einmal in der PKV mit einem bestimmten Tarif anfängt, irgendwann später in der selben PKV einen anderen, günstigeren Tarif wählen (quasi downgrade) oder gar zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln?
Danke und Grüße
Jochen
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 21. Mai 2014, 18:30
von Steinbock
ashbury hat geschrieben: Kann man eigentlich, wenn man einmal in der PKV mit einem bestimmten Tarif anfängt, irgendwann später in der selben PKV einen anderen, günstigeren Tarif wählen (quasi downgrade) oder gar zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln?
ja - man kann beim gleichen Versicherer in andere Tarife wechseln:
a) bei einer Bedarfsanpassung (ohne Gesundheitsfragen) z.B. wenn die Beihilfesätze sich ändern, oder wenn man aus dem Beamtenstatus wechselt z.B. zum Angestellten oder in die Selbständigkeit.
b) wenn die Tarife gleiche oder schlechtere Leistung haben ( ohne Gesundheitsfragen)
c) wenn die Tarife eine bessere Leistung bekommen ( mit Gesundheitsfragen)
Auch kann man zu einem anderen Versicherer wechseln -
dieser verlangt dann allerdings die kompletten Gesundheitsfragen, wobei er den Antrag ablehnen kann, bzw. einen Beitragszuschlag verlangen kann.
Gruß vom Steinbock
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 21. Mai 2014, 22:13
von ashbury
Danke für eure Antworten. Das hilft mir weiter!
Kann noch etwas zur Preissteigerung eines PKV Tarifs für einen Säugling sagen? Mein Sohn wäre jetzt als Säugling in einem PKV Tarif, der sehr gering ist (ca. 60 Euro/Monat). Bleibt dieser Tarif (mit den üblichen Preisanpassungen, die für alle Tarife und Altersgruppen gelten) bestehen, bis er 25 Jahre alt ist? Oder wächst sein Beitrag mit steigendem Alter bis 25 exponentiell?
Außerdem noch zu meiner Frau: wie schon geklärt, muss sie sich selber (und ohne Beihilfe) in der PKV versichern, wenn sie über 17.000 Euro im Jahr verdient. Wenn sie also in die Selbstständigkeit ginge und dort in den ersten Jahren nur wenig verdienen würde, könnte sie dann in einen günstigeren Tarif bei der PKV wechseln? Im Moment müsste sie mit 70% Beihilfe ca. 300 Euro bezahlen. Einen solchen Tarif ohne Beihilfe zu bezahlen, wenn man aber nur z.B. 1500 Euro brutto im Monat verdient, wäre ja weniger schön.
Danke und Grüße
Jochen
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 22. Mai 2014, 10:58
von Steinbock
ashbury hat geschrieben:Danke für eure Antworten. Das hilft mir weiter!
Kann noch etwas zur Preissteigerung eines PKV Tarifs für einen Säugling sagen? Mein Sohn wäre jetzt als Säugling in einem PKV Tarif, der sehr gering ist (ca. 60 Euro/Monat). Bleibt dieser Tarif (mit den üblichen Preisanpassungen, die für alle Tarife und Altersgruppen gelten) bestehen, bis er 25 Jahre alt ist? Oder wächst sein Beitrag mit steigendem Alter bis 25 exponentiell?
Nein - Beitragserhöhungen sind auch bei der PKV möglich. Außerdem gibt es Altersprünge in den jeweiligen Tarifen.
Dies kann allerdings nur der Versicherer beantworten.
Allerdings ist der Beitrag in der PKV mit 60 € niedriger als in der GKV.
Aber auch in der GKV werden die Beiträge Jahr für Jahr erhöht.
Außerdem noch zu meiner Frau: wie schon geklärt, muss sie sich selber (und ohne Beihilfe) in der PKV versichern, wenn sie über 17.000 Euro im Jahr verdient. Wenn sie also in die Selbstständigkeit ginge und dort in den ersten Jahren nur wenig verdienen würde, könnte sie dann in einen günstigeren Tarif bei der PKV wechseln? Im Moment müsste sie mit 70% Beihilfe ca. 300 Euro bezahlen.
Ja - dies wäre möglich, wenn deine Ehefrau heute so um die 50 Jahre alt ist.
Wenn Du dich allerdings in der PKV versicherst und deine Ehefrau (Hausfrau) als freiwilliges Mitglied in der GKV wird dein mtl. Bruttoeinkommen zur Berechnung des Beitrages deiner Ehefrau herangezogen (hälftiges Brutto mal ca. 16 % - ergibt den mtl. Beitrag)
Und solltest Du auf den Gedanken kommen selbst in der GKV als freiwilliges Mitglied zu bleiben, darfst Du von deinem mtl. Bruttoeinkommen ca. 16 % an die Krankenkasse für dich und deine Familie zahlen - bis zum möglichen Höchstbeitrag der zur Zeit bei mtl. 710,80 € liegt.
Und jedes Jahr steigt.
Und wenn deine Ehefrau dann später irgendwann selbständig wäre, müsste sie als freiwilliges Mitglied in der GKV auf jeden Fall den Mindestbeitrag zahlen und dieser liegt nach heutigem Stand bei ca. 330 € + krankentagegeldversicherung.
Eine Lösung, dass Du in jedem Fall den günstigsten Beitrag und gleichzeitig die beste Leistung erhältst, gibt es nicht.
Gruß vom Steinbock
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 22. Mai 2014, 14:12
von ashbury
ashbury hat geschrieben:Ja - dies wäre möglich, wenn deine Ehefrau heute so um die 50 Jahre alt ist.
mh, sie ist aber heute Ende 30 (sonst wär's auch schwierig mit dem Säugling

). Was bedeutet das dann? Warum hat ein möglicher Wechsel in Zukunft etwas mit dem Alter bei Abschluss zu tun?
Grüße!
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 22. Mai 2014, 14:43
von Steinbock
ashbury hat geschrieben:ashbury hat geschrieben:Ja - dies wäre möglich, wenn deine Ehefrau heute so um die 50 Jahre alt ist.
mh, sie ist aber heute Ende 30 (sonst wär's auch schwierig mit dem Säugling

). Was bedeutet das dann? Warum hat ein möglicher Wechsel in Zukunft etwas mit dem Alter bei Abschluss zu tun?
Grüße!
Scheinbar hast Du diesen Teil meiner Antwort nicht verstanden.
Ich versuche es anders: wenn deine Ehefrau heute 50 Jahre alt wäre, könnte der mtl. Beitrag für sie ca. 300 € betragen.
Bei einer 30-jährigen würde der Beitrag so zwischen 130,00 - max. 180,00 € liegen.
Gruß vom Steinbock
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 2. Jun 2014, 14:27
von frank_nrw
Vielleicht eine Überlegung wert:
Bleib freiwillig in der GKV und versichere bestimmte Risiken privat ab....
Mag zwar erst mal was teurer sein, aber je älter man wird, desto hilfloser steht man all den dann nicht mehr versicherbaren Verschlechterungen im PKV/BEihilferecht gegenüber. Mit Mitte 80 dann mal eben den Beihilfeantrag für die eigene Pflege zu stellen ist richtig spaßig..

.. aber selbst so einfache Dinge wie REHA, Hilfsmittel, Ärzte, die nicht richtig beraten und Dinge abrechnen, die keine Beihilfe oder PKV zahlt... rauben einem den letzten Nerv.. und natürlich jede Menge Freizeit....
Dass der Gesetzgeber weiter am Beihilfesytem festhält verwundert nicht, denn hier hat er gewaltige Eingriffsmöglichkeiten zur Kostendämpfung.. die kein real existierender Beamter

auf der Palette hat...
Für mich persönlich stünde eine gute GKV an erster Stelle und dann gibt es einige Pakete der PKV, mit denen man sich auch gut absichern kann.
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 6. Jun 2014, 16:22
von ashbury
Laut eines Vertreters ist es wohl möglich, von der PKV in die GKV zu wechseln (auch bei Selbstständigkeit), wenn man in diesen speziellen Beamtentarifen ist. Sie gelten nicht als Volltarife. Daher könnte z.B. meine Frau (wie oben beschrieben) bei Aufnahme einer Selbstständigkeit und Einkommen über 17.000 Euro/Jahr (und damit Wegfall der Beihilfe) wieder in die GKV wechseln.
Diese Auskunft deckt sich nun nicht ganz mit den Tipps und Antworten hier. Kann das jemand bestätigen/kommentieren?
Re: PKV vs. GKV
Verfasst: 6. Jun 2014, 17:39
von Steinbock
Hallo ashbury,
ashbury hat geschrieben:Laut eines Vertreters ist es wohl möglich, von der PKV in die GKV zu wechseln (auch bei Selbstständigkeit), wenn man in diesen speziellen Beamtentarifen ist. Sie gelten nicht als Volltarife. Daher könnte z.B. meine Frau (wie oben beschrieben) bei Aufnahme einer Selbstständigkeit und Einkommen über 17.000 Euro/Jahr (und damit Wegfall der Beihilfe) wieder in die GKV wechseln.
In eine GKV kann man wechseln, wenn man eine GKV-pflichtige Tätigkeit absolviert.
Also im Angestelltenverhältnis mit einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (jährlich 53.550 €) und ein mtl. Brutto-Einkommen über 450,00 €.
Seit wann ist man als Selbständiger Pflichtversichert in der GKV ? - Dass es nicht so ist kann man im Sozialgesetzbuch SGB V § 5 nachlesen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html.
Diese Auskunft deckt sich nun nicht ganz mit den Tipps und Antworten hier. Kann das jemand bestätigen/kommentieren?
Nein - der Hinweis des Vertreters ist völliger Blödsinn !
Gruß vom Steinbock