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Verbeamtung trotz Ausbildungsabbruch im geh. Dienst
Verfasst: 7. Mai 2014, 19:52
von dienr28
Hallo Leute,
kurz zu meiner Situation: Hatte nach dem Abi eigentlich eine Ausbildung/duales Studium bei einer öffentlichen Verwaltung angenommen, hatte mich aber gleichzeitig noch auf einen Studienplatz beworben und diesen auch angenommen und der Behörde dementsprechend wieder abgesagt (ich weiß, moralisch nicht vertretbar; aber ich hatte meine Gründe, die jetzt aber auch irrelevant sind

)
Befinde mich jetzt im 4.Semester meines Lehramtsstudiums und mache mir Sorgen, dass ich womöglich nach dem Studium nicht verbeamtet werden könnte, weil es irgendwie/irgendwo vermerkt worden ist, dass ich das die Stelle im öffentlichen Dienst damals nicht angetreten bin. (hatte auch schon meine Urkunde erhalten)
Danke für Eure Meinungen,
Mathias
Re: Verbeamtung trotz Ausbildungsabbruch im geh. Dienst
Verfasst: 8. Mai 2014, 20:10
von Carrington
dienr28 hat geschrieben:Hallo Leute,
kurz zu meiner Situation: Hatte nach dem Abi eigentlich eine Ausbildung/duales Studium bei einer öffentlichen Verwaltung angenommen, hatte mich aber gleichzeitig noch auf einen Studienplatz beworben und diesen auch angenommen und der Behörde dementsprechend wieder abgesagt (ich weiß, moralisch nicht vertretbar; aber ich hatte meine Gründe, die jetzt aber auch irrelevant sind

)
Befinde mich jetzt im 4.Semester meines Lehramtsstudiums und mache mir Sorgen, dass ich womöglich nach dem Studium nicht verbeamtet werden könnte, weil es irgendwie/irgendwo vermerkt worden ist, dass ich das die Stelle im öffentlichen Dienst damals nicht angetreten bin. (hatte auch schon meine Urkunde erhalten)
Danke für Eure Meinungen,
Mathias
Klar es gibt bundesweite schwarze Listen.

Woher sollte das irgendjemand wissen? Solange man sich nicht bei der gleichen Behörde beim gleichen Personaler bewirbt, ist es doch vollkommen egal.
Re: Verbeamtung trotz Ausbildungsabbruch im geh. Dienst
Verfasst: 9. Mai 2014, 13:14
von Rechtlerin
Hallo,
das sind mal wieder existenzielle Problem die hier ausgekramt werden.
Vor allen Dingen ist der Betreff falsch, wenn ich richtig gelesen habe. Der Fragestelle hat doch keine
Ausbildung begonnen, sondern diese vor Beginn wegen dem Studium wieder abgesagt.
@ dienr28
Du hast ein Studium angefangen und der Ausbildung im gD vorgezogen - was soll daran verwerflich sein ?????????????????????
Ich kann jetzt auch nicht erkenne, warum man dir daraus einen Strick ziehen sollte !
Bist du dir eigentlich sicher, dass du die Urkunde schon erhalten hast. Nach meiner Kenntnis bekommst
du in der Ausbildung doch überhaupt keine Urkunde - ist aber auch egal)
Ist natürlich auch blod, wenn man die Ausbildung im gD abbricht und dann studiert aber auch wieder ins
Beamtentum wechseln will
Re: Verbeamtung trotz Ausbildungsabbruch im geh. Dienst
Verfasst: 9. Mai 2014, 13:29
von Florek
Zum einen, selbstverständlich gibt es dahingehend keinen Austausch zwischen den Behörden, anders wäre es natürlich, wenn du schon im Vorbereitungsdienst für den g. D. gewesen wärst, dann wäre ein Personalakt angelegt, es müßte angegeben werden, daß bereits einmal eine Beschäftigung im ö. D. bestand und die neue Beschäftigungsbehörde (das Kultusministerium, Landesamt, was auch immer) würde den Personalakt anfordern, aber auch dann nur dahingehend prüfen, ob sich daraus rechtlich relevante Tatsachen ergeben, die einer Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter entgegenstünden. Bei einer bloßen Bewerbung existiert vermutlich nichtmal ein Akt! Zum anderen, selbst wenn, dann besteht für die Lehramtsausbildung immer noch ein Ausbildungsanspruch, der sich aus dem Grundrecht der freien Berufsausübung und dem staatlichen Ausbildungsmonopol für die Lehrberufe ergibt, also könnte ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst allein wegen so einer Lapalie nicht versagt werden! Auch bei einer Verbeamtung auf Probe nach dem Vorbereitungsdienst wird es eher auf die Leistungen im Vorbereitungsdienst ankommen -> keep cool!
Achja, Studienreferendare sind Beamte auf Widerruf, folglich müssen sie ernannt werden, folglich gibt es da auch eine Urkunde, ich wüßte jetzt kein Bundesland, das den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter nicht im Beamtenverhältnis auf Widerruf durchführen würde, sollte es da eines geben, das, analog zur Ausbildung der Rechtsreferendare, ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis macht, dann natürlich nicht!
Re: Verbeamtung trotz Ausbildungsabbruch im geh. Dienst
Verfasst: 10. Mai 2014, 18:39
von dienr28
@ Rechtlerin
Verwerflich, weil ich schon unterschrieben hatte und erst im August - also einen Monat vor Ausbildungs-/Studiumsbeginn der Behörde mitgeteilt hatte, dass ich das Studium nicht antreten möchte und somit einem anderen Bewerber die Chance auf den Platz genommen habe ...
Insofern wollte ich einfach wissen, ob irgendwo ein Vermerk stattgefunden haben könnte, der mich in meiner weiteren "Karriere" im öffentlichen Dienst irgendwie einschränken könnte?!
Re: Verbeamtung trotz Ausbildungsabbruch im geh. Dienst
Verfasst: 10. Mai 2014, 19:19
von Kater-Mikesch
Hallo,
vielleicht werden ja geheime Akten über sowas geführt
Aber ich finde auch, dass manche hier sehr grosse Probleme haben und manche eben kleine - aber was soll denn für ein Vermerk in deinen Akten stehen ???
- dienr28 hat einen Ausbildungsplatz nicht angetreten - ganz böser Finger
- dienr28 darf niemals wieder in das Beamtentum
- dienr28 muss von allen Behörden geächtet werden
- dienr28 muss geteert und gefedert werden, wenn er es doch noch auf Umwegen in das Beamtentum geschafft hat
Probleme sind ja da, um sie zu lösen - das schwerwiedende Problem scheint aber unlösbar, dass der Verfassungsschutz einen Sperrvermerk auf den Akten von dienr28 gelegt hat.
Jetzt bist du für alle Zeit der (Beamten)-Welt gebrandmarkt...