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Dienststellenwechsel

Verfasst: 1. Mai 2014, 16:32
von papa2014
Moin liebe Kollegen,

ein paar rechtliche Fragen zu diesem Thema.

Meine Lebensgefährtin ist schwanger und muss aus beruflichen Gründen nach Hamburg. Nun möchte ich mich von meiner Dienststelle versetzen lassen. In Hamburg ist alles geklärt aber meine jetzige Dienststelle hält mich "gefangen", obwohl ich meine Ausbildung wo anders gemacht habe. Ich habe schon vor meinem Versetzungsantrag eine mündliche Absage bekommen, da der Amtsleiter ein Versetzungsstop ausgerufen hat. Hamburg zieht leider von einer feindlichen Übernahme zurück.

Meine Fragen:
1. Kann ich mich gegen eine Ablehnung meiner Versetzung wehren?

2. Was sind dringliche Gründe für eine Versetzung?

3. Darf ein Amt ein Versetzungsstop auf unbestimmte Zeit ausrufen?

4. Ist mein Dienstherr im zuge der Fürsorgepflicht nicht verpflichtet eine Vereinbarkeit zwischen Beruf-, Privat- und Familienleben herzustellen?

Re: Dienststellenwechsel

Verfasst: 1. Mai 2014, 19:29
von Siedler
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Versetzung.
Es gibt aber meistens einen Erlass der die Dienststellen auffordert, den Versetzungswünschen nachzukommen, wenn gravierende Gründe vorliegen.
Da solltest Du Dich an den Personalrat wenden.
Der sollte Dir helfen.

Antrag schriftlich mit einer ausführlichen Begründung schriftlich einreichen

Bei Ablehnung des Versetzungsantrags sollte man auf eine schriftliche Begründung bestehen

Personalräte auf dem laufenden halten

Gegen die Ablehnung des Versetzungsantrags Widerspruch einlegen

Evtl. klagen, wenn Gewerkschaft Rechtschutz gewährt

Wenn die Versetzung genehmigt wird, muss der Personalrat mitwirken und der Versetzung zustimmen
Wenn er Dir aber schon beim Versetzungsantrag geholfen hat, wird der sicher die Versetzung nicht ablehnen

Re: Dienststellenwechsel

Verfasst: 23. Nov 2014, 15:04
von mcknickig
Ich komme zwar aus dem Justizvollzug aber ich denke die "Vorgaben" sind überall gleich.
Mein Vorredner hat ja schon erwähnt das es kein "RECHT" auf Versetztung gibt.
In meinem Fall habe ich mich dann DIREKT (nach der schriftlichen Ablehnung meiner damaligen Dienststelle) an den Personalreferenten des JM gewandt und habe von dort unerwartete Hilfe erhalten !


VIEL GLÜCK !