Rechtsgrundlage für Abbruch einer Stellenausschreibung
Verfasst: 23. Apr 2014, 17:22
Ahoi, bin ja recht selten hier aber heut möcht ich eine Frage loswerden.
Wann darf die Zollverwaltung eine Stellenausschreibung aus welchen Gründen abbrechen und wo ist das geregelt?
Grundsätzlich sollte ja die ARZV dafür herhalten, aber zum Thema Abbruch einer Ausschreibung steht da nix. Das Verfahren zur Besetzung von Dienstposten kann mittels Ausschreibung erfolgen 4.1 ARZV oder nach 4.2 ohne Ausschreibung.
Bei einer Stellenausschreibung im Dez. 13 und der Bewerbung auf drei ausgeschriebene Dienstposten A9/A9m gab es zwei Absagen. Die dritte Bewerbung war noch offen. Nun gab zu dieser es ein Antwortschreiben mit dem Inhalt: Die Ausschreibung dieses Dienstpostens wurde aus organisatorischen Gründen abgebrochen.
Es geht um die Ausschreibungen, in welcher die meisten BFDn (außer BFD Nord wie ich hörte) bereits einen A8er "Anwärter in Lauerstellung" hatten. Also Ausschreibung um der Form genüge zu tun. Der bisherige Inhaber (Amt A8 mit guter Beurteilung ab 12 Rp.) des Dp bewertet A6/A8 erklärt sich bereit seinen bisherigen Dienstposten in kw umgewandelt zu bekommen. Anschließend wird der so freigewordene DP als Bef.dp. A9/A9m ausgeschrieben. Der bisherige Inhaber bewirbt sich darauf und hat beste Chancen ihn zu bekommen. Danach macht er das gleiche wie zuvor hat aber einen A9er. (Hoffe, bin mit den Bezeichnungen Planstelle und Dienstposten nicht durcheinander gekommen, kann ich mir nie merken.)
Hintergrundfakten: Ausschreibung als Beförderungsdienstposten. Es gab mehrere Bewerber darauf. Der Dienstposten kann auch nicht wegfallen, weil wird gebraucht.
Anruf der Personalstelle der ausschreibenden Behörde beim Bewerber so im März, ob er seine Bewerbung nicht zurückziehen möchte. Schließlich werde die Stelle des Bewerbers (anderes HZA) ja demnächst auch so wie oben erläutert ausgeschrieben und er könne ja ohne Wechsel selbst einen A9er bekommen.
Fragezeichen beim Bewerber, Gegenfrage wie er denn so im Rennen liege. Antwort des Personalers, ganz gut bisher. Antwort des Bewerbers, dem das nicht ganz geheuer ist und zu plötzlich kommt, um Zeit zu gewinnen: Nein er zieht seine Bewerbung nicht zurück. "Sichtliche" Enttäuschung beim Personaler am Telefon.
Wann darf die Zollverwaltung eine Stellenausschreibung aus welchen Gründen abbrechen und wo ist das geregelt?
Grundsätzlich sollte ja die ARZV dafür herhalten, aber zum Thema Abbruch einer Ausschreibung steht da nix. Das Verfahren zur Besetzung von Dienstposten kann mittels Ausschreibung erfolgen 4.1 ARZV oder nach 4.2 ohne Ausschreibung.
Bei einer Stellenausschreibung im Dez. 13 und der Bewerbung auf drei ausgeschriebene Dienstposten A9/A9m gab es zwei Absagen. Die dritte Bewerbung war noch offen. Nun gab zu dieser es ein Antwortschreiben mit dem Inhalt: Die Ausschreibung dieses Dienstpostens wurde aus organisatorischen Gründen abgebrochen.
Es geht um die Ausschreibungen, in welcher die meisten BFDn (außer BFD Nord wie ich hörte) bereits einen A8er "Anwärter in Lauerstellung" hatten. Also Ausschreibung um der Form genüge zu tun. Der bisherige Inhaber (Amt A8 mit guter Beurteilung ab 12 Rp.) des Dp bewertet A6/A8 erklärt sich bereit seinen bisherigen Dienstposten in kw umgewandelt zu bekommen. Anschließend wird der so freigewordene DP als Bef.dp. A9/A9m ausgeschrieben. Der bisherige Inhaber bewirbt sich darauf und hat beste Chancen ihn zu bekommen. Danach macht er das gleiche wie zuvor hat aber einen A9er. (Hoffe, bin mit den Bezeichnungen Planstelle und Dienstposten nicht durcheinander gekommen, kann ich mir nie merken.)
Hintergrundfakten: Ausschreibung als Beförderungsdienstposten. Es gab mehrere Bewerber darauf. Der Dienstposten kann auch nicht wegfallen, weil wird gebraucht.
Anruf der Personalstelle der ausschreibenden Behörde beim Bewerber so im März, ob er seine Bewerbung nicht zurückziehen möchte. Schließlich werde die Stelle des Bewerbers (anderes HZA) ja demnächst auch so wie oben erläutert ausgeschrieben und er könne ja ohne Wechsel selbst einen A9er bekommen.
Fragezeichen beim Bewerber, Gegenfrage wie er denn so im Rennen liege. Antwort des Personalers, ganz gut bisher. Antwort des Bewerbers, dem das nicht ganz geheuer ist und zu plötzlich kommt, um Zeit zu gewinnen: Nein er zieht seine Bewerbung nicht zurück. "Sichtliche" Enttäuschung beim Personaler am Telefon.