Seite 1 von 1

Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwechsel?

Verfasst: 22. Apr 2014, 12:48
von smurf
Hallo!

Ich bin zz. Anwärter einer Berufsfeuerwehr in NRW im mittleren technischen Dienst und werde circa heute in einem Jahr meine Laufbahnprüfung ablegen.
Da ich vor der Beamtenlaufbahn die allgemeine Hochschulreife sowie einen Beruf erlent habe, steht mir nach der Laufbahnprüfung ja theoretisch
ein "nebenamtliches" Studium offen (viele sagen an dieser Stelle, warum nicht direkt studieren, dann Beamter, aber ich hatte meine Gründe).

Meine Fragen diesbezüglich sind:

Kann mir mein Dienstherr verbieten ein Studium anzutreten, sollte ich es ihm auf der anderen Seite mitteilen?
Wenn eine Stelle im gehobenen Dienst frei ist, bin ich dann erneut Anwärter (mit Bezügen etc.), da ein Wechsel von A7 auf A9 ja eigentlich ein Laufbahnwechsel mit Anwärterzeit beinhaltet?
Ist ein Wechsel von A7 auf A9 aufgrund eine Studiums überhaupt möglich?
Mit Abschluss des Studiums wäre ich circa 27 Jahre alt und kurz vor meiner Verbeamtung auf Lebzeit, hätte ein Laufbahnwechsel / Studium Auswirkungen auf selbige?

VG und danke im Voraus.

(Habe das Thema hier erstellt, da es ja relativ wenig mit Feuerwehr an sich zu tun hat, sondern eher mit grundlegenden Fragen).

Re: Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwech

Verfasst: 30. Apr 2014, 20:38
von Anstaltszauber
smurf hat geschrieben:Kann mir mein Dienstherr verbieten ein Studium anzutreten, sollte ich es ihm auf der anderen Seite mitteilen?
Wenn eine Stelle im gehobenen Dienst frei ist, bin ich dann erneut Anwärter (mit Bezügen etc.), da ein Wechsel von A7 auf A9 ja eigentlich ein Laufbahnwechsel mit Anwärterzeit beinhaltet?
Ist ein Wechsel von A7 auf A9 aufgrund eine Studiums überhaupt möglich?
Mit Abschluss des Studiums wäre ich circa 27 Jahre alt und kurz vor meiner Verbeamtung auf Lebzeit, hätte ein Laufbahnwechsel / Studium Auswirkungen auf selbige?
Verbieten kann er es Dir nicht wirklich...

Den Aufstieg in den gehobenen Dienst stellst Du Dir zu einfach vor:

Entweder Du entscheidest Dich für eine erneute Ausbildung (Studim) im gehobenen Dienst (und wirst genommen!), dann bist Du nochmal Anwärter, machst eine Laufbahnprüfung usw. Deine "nebenberufliches" Studium, das Du derzeit anstrebst, ist vielleicht ein bißchen hilfreich, mehr auch nicht.
Oder Du hoffst auf den Aufstieg durch das nebenberufliche Studium. Es ist hier (und anderswo) schon einige Male besprochen worden, dass ein solcher Laufbahnwechsel nur schwer möglich ist (Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel). Du hast zwar einen Studienabschluß, Dir fehlt aber der notwendige Vorbereitungsdienst (im gehobenen Dienst) oder vergleichbare Berufserfahrungen. Dein Dienstherr kann das mit genug "good-will", Rückhalt Deiner Chefs und Billigung des Personalrates zwar überwinden, eine Sicherheit gibt es nicht. Der Regelfall dürfte sein, dass Dein Studium keinen interessiert. Ausnahme natürlich bei "Mangelfächern" im technischen Bereich. Im schlimmsten Fall ist das Studium also für die Katz und Du hast die besten Jahre Deines Lebens vergeudet.

Ganz ehrlich: Es funktioniert wahrscheinlich nicht.

Achso, die Angabe Deines Bundeslandes wäre hilfreich, um das noch genauer zu beurteilen. Und die Angabe des Studienfaches.

Gruß aus der Anstalt.

Re: Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwech

Verfasst: 30. Apr 2014, 21:14
von Florek
Das was mein Vorredner geschrieben hat trifft es (leider). Grundsätzlich erfüllt man mit einem Studium zwar eine Voraussetzung für den g. D. die weitere Voraussetzung ist jedoch ein Vorbereitungsdienst und den erfüllt man im Regelfall natürlich nicht, so wäre die einzige Möglichkeit, nach beendetem Studium eine entsprechende Stelle bei einem Arbeitgeber mit Dienstherreneigenschaft zu suchen, der einen dann eine entsprechende Zeit im Angestelltenverhältnis beschäftigt und anschließend verbeamtet. Dies setzt natürlich ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis voraus und es ist eigentlich eher nicht gebräuchlich, daß ein Dienstherr jemanden, den er im Angestelltenverhältnis beschäftigt verbeamtet, jedenfalls wird sich da keiner auf schriftliche Zusagen einlassen, da stellt sich dann die Frage, ob man nicht lieber gleich den Weg in die Wirtschaft geht!
Es ist dies einer der Gründe, weshalb ich oft vom m. D. abrate, wenn ich gefragt werde, denn so schlechte Chancen, aus eigenem Antrieb etwas aus sich zu machen, hat man selten in einem Beruf. In den kaufmännischen Berufen gibt es zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, Fachkaufmann, Betriebswirt (IHK, VWA etc.), Bilanzbuchhalter, die dann auch ein Studium ermöglichen und mit dem Studium hat man dann auch alle Möglichkeiten. Im m. D. wenn man nicht gerade das Glück hat, einen Aufstiegsvermerk zu erhaschen und dann noch im Auswahlverfahren einen der begrenzten Plätze zu ergattern? Fehlanzeige! Ok, Bewährungsaufstieg bzw. modularer Aufstieg, da muß man aber auch wiederum Glück haben, viel Glück... Ansonsten bleibt man hocken. Wer einen Funken Ehrgeiz im Leib hat, wird in da eher nicht so glücklich werden.
Verbieten kann der Dienstherr ein Fernstudium nicht, es sei denn, es würde die dienstliche Tätigkeit negativ beeinflussen, wovon man im Regelfall nicht ausgehen wird, m. E. ist auch keine Anzeige erforderlich, denn eine Nebentätigkeit stellt eine Immatrikulation an einer Hochschule (wozu m. E. auch Fernhochschulen zählen) nicht dar, bin hier allerdings nicht zu 100 % sicher, man sollte nochmals in den einschlägigen Regelungen zur Nebentätigkeit nachlesen.

Re: Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwech

Verfasst: 30. Apr 2014, 23:19
von Anstaltszauber
Zusätzlich muss man auch noch mit der "Quotenfalle" rechnen. In Karrieredingen haben Frauen im öD einfach die besseren Karten. Traurig, aber wahr.

Gruß aus der Anstalt.

Re: Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwech

Verfasst: 1. Mai 2014, 15:52
von Florek
In den technischen Laufbahnen könnte es übrigens eher klappen, als in den Verwaltungslaufbahnen, das hatte ich gestern noch vergessen, allerdings wird man wohl auch da normalerweise nicht um eine Zeit als Angestellter herumkommen und Garantie gibts natürlich auch da keine, nur die Chance ist etwas größer, weil da "Quereinsteiger" verbreiteter sind, als im Verwaltungsdienst.

Re: Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwech

Verfasst: 3. Mai 2014, 18:30
von smurf
Es gibt ja die Möglichkeit auch ohne Studium bei der BF auf A9 zu kommen.
Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst gibt es dann auch, aber alles im Beamtenverhältnis.
...Dir fehlt aber der notwendige Vorbereitungsdienst (im gehobenen Dienst) oder vergleichbare Berufserfahrungen.
Sprichst du da aus Erfahrung in deiner Berufsgruppe? Bei der Feuerwehr werden nämlich regelmäßig Leute vom mittleren in den gehobenen Dienst übernommen. Anstatt direkt Studierte zum Einsatzleiter zu machen, die ein Studium haben, aber eben noch nicht einen Wohnungsbrand mitgemacht haben.

Andere Möglichkeit wäre nach 5 Jahren den Gruppenführer zu machen (auf A8) und nach weiteren 5 Jahren den Zugführer (A9 und A9 - z), welches dann der Einstieg in den gehobenen Dienst wäre.

Re: Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwech

Verfasst: 7. Mai 2014, 21:32
von Anstaltszauber
smurf hat geschrieben:Es gibt ja die Möglichkeit auch ohne Studium bei der BF auf A9 zu kommen.
Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst gibt es dann auch, aber alles im Beamtenverhältnis.
...Dir fehlt aber der notwendige Vorbereitungsdienst (im gehobenen Dienst) oder vergleichbare Berufserfahrungen.
Sprichst du da aus Erfahrung in deiner Berufsgruppe? Bei der Feuerwehr werden nämlich regelmäßig Leute vom mittleren in den gehobenen Dienst übernommen. Anstatt direkt Studierte zum Einsatzleiter zu machen, die ein Studium haben, aber eben noch nicht einen Wohnungsbrand mitgemacht haben.

Andere Möglichkeit wäre nach 5 Jahren den Gruppenführer zu machen (auf A8) und nach weiteren 5 Jahren den Zugführer (A9 und A9 - z), welches dann der Einstieg in den gehobenen Dienst wäre.
Ist A9 / A9z dann nicht das Endamt in diesen Fällen? Ich habe den Topicstarter so verstanden, dass er sich nicht den (langen) Weg durch den mittleren Dienst vorstellt, sondern quasi einen Direkteinstieg.

Gruß aus der Anstalt.

Re: Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwech

Verfasst: 7. Mai 2014, 21:33
von Anstaltszauber
Anstaltszauber hat geschrieben:
smurf hat geschrieben:Es gibt ja die Möglichkeit auch ohne Studium bei der BF auf A9 zu kommen.
Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst gibt es dann auch, aber alles im Beamtenverhältnis.
...Dir fehlt aber der notwendige Vorbereitungsdienst (im gehobenen Dienst) oder vergleichbare Berufserfahrungen.
Sprichst du da aus Erfahrung in deiner Berufsgruppe? Bei der Feuerwehr werden nämlich regelmäßig Leute vom mittleren in den gehobenen Dienst übernommen. Anstatt direkt Studierte zum Einsatzleiter zu machen, die ein Studium haben, aber eben noch nicht einen Wohnungsbrand mitgemacht haben.

Andere Möglichkeit wäre nach 5 Jahren den Gruppenführer zu machen (auf A8) und nach weiteren 5 Jahren den Zugführer (A9 und A9 - z), welches dann der Einstieg in den gehobenen Dienst wäre.
Ist A9 / A9z dann nicht das Endamt in diesen Fällen? Ich habe den Topicstarter so verstanden, dass er sich nicht den (langen) Weg durch den mittleren Dienst vorstellt, sondern quasi einen Direkteinstieg in den gehobenen Dienst, A9 nur als Startpunkt sieht und sich weiteren Aufstieg erhofft.

Gruß aus der Anstalt.

Re: Studium im mittleren Dienst = Aufstieg bzw. Laufbahnwech

Verfasst: 8. Mai 2014, 12:34
von Florek
smurf hat geschrieben:Es gibt ja die Möglichkeit auch ohne Studium bei der BF auf A9 zu kommen.
Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst gibt es dann auch, aber alles im Beamtenverhältnis.
...Dir fehlt aber der notwendige Vorbereitungsdienst (im gehobenen Dienst) oder vergleichbare Berufserfahrungen.
Sprichst du da aus Erfahrung in deiner Berufsgruppe? Bei der Feuerwehr werden nämlich regelmäßig Leute vom mittleren in den gehobenen Dienst übernommen. Anstatt direkt Studierte zum Einsatzleiter zu machen, die ein Studium haben, aber eben noch nicht einen Wohnungsbrand mitgemacht haben.

Andere Möglichkeit wäre nach 5 Jahren den Gruppenführer zu machen (auf A8) und nach weiteren 5 Jahren den Zugführer (A9 und A9 - z), welches dann der Einstieg in den gehobenen Dienst wäre.
Das wäre dann entweder der Regelaufstieg oder der Bewährungs- bzw. in Bayern der modulare Aufstieg, das ist allerdings dann wiederum eine andere Baustelle und diese Möglichkeiten gibts natürlich bei den anderen Laufbahnen (Verwaltung, Polizeivollzug) auch.