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Dienstreise ab Wohnort....
Verfasst: 20. Apr 2014, 13:41
von tase
Erst mal: Frohe Ostern euch allen.
Ich habe folgendes Problem. Bekommt ein Landesbeamter (Baden Württemberg), der nur 3 Tage in der Woche arbeitet und den Rest der Woche zu Hause ist und eine Dienstreise antritt diese vom Wohnort beginnen oder ab der Dienststelle?
Sprich bekommt er die Kosten für das Zugticket ab dem Wohnort oder der Dienststelle erstattet?
Re: Dienstreise ab Wohnort....
Verfasst: 21. Apr 2014, 10:02
von Kater-Mikesch
Hallo,
schau einfach mal in deine Reiserichtlinie oder frag doch bei deinem zuständigen Ansprechpartner nach, der für die Reisekosten die Abrechnung macht.
Ich verstehe hier auch nicht immer wieder diese speziellen Fragestellungen, die man einfach auf Nachfrage bei der zuständigen Stelle erfahren kann. Vor allen Dingen sind hier landesrechtliche Verfahren und Vorgaben ggf. zu beachten und/oder individuelle Regelungen der einzelnen Behörden.
Wenn z. B. in den Reiserichtlinien, die für dich maßgeblich sind, steht, dass eine Dienstreise grds. vom Dienstort zu beginnen hat, dann kannst du zwar vom Wohnort anreisen bekommst aber halt nur die Kosten von der Dienststelle ersetzt...
Re: Dienstreise ab Wohnort....
Verfasst: 21. Apr 2014, 11:47
von Wub
Wenn für den Dienstherrn "vom Wohnort" günstiger ist, dann wird die Dienstreise vom Wohnort aus bezahlt, ansonsten von der Dienststelle.
Re: Dienstreise ab Wohnort....
Verfasst: 21. Apr 2014, 11:58
von afo1
Wenn du nicht vorher in die Dienststelle musst, um z.B. Akten einzuladen oder dort ein DienstKFZ zu besteigen, beginnt und endet deine Dienstreise an der Wohnung (Paragraf 7 Landesreisekostengesetz), sonst an der Dienststelle. Dahin zu kommen ist dann deine Privatsache. Deine Sachverhaltsbeschreibung gibt zu wenig Informationen für eine bessere Antwort her.
Gruß afo
Re: Dienstreise ab Wohnort....
Verfasst: 21. Apr 2014, 14:34
von Steinbock