Ich kann euch beiden (littleconan und wirsing) nur schreiben, was sich mir als gesunder Menschenverstand darstellt.
An beide
Wenn ihr noch die 2 Jahre als Beamter auf Probe besteht, dann habt ihr zumindest eine minimale Absicherung in Form eurer Ministerpension.
Das habt ihr euch nach einer extrem schwierigen Qualifikationsprüfung, egal ob in der QUE 2 oder QUE 3 auch wirklich verdient.
@littleconan
Bewirb dich einfach nebenbei (sofern du das Belastungs mäßig hin bekommst), und sag am Amt einfach nichts davon.
In der QUE 2 musst du keine Anwärter Bezüge zurückzahlen, wenn du nicht mindestens 5 Jahre bleibst.
Sag am Amt, du möchtest unbedingt in die Finanzkasse. Du bist gern bereit in eine der neuen Zentralkassen zu gehen.
Selbst wenn das nicht hinhaut, hast du dadurch einen gewissen Hoffnungsschimmer bei deiner Tätigkeit.
Falls du es am Finanzamt gar nicht mehr aushältst (fast jeden Tag Migräne durch die Tätigkeit, neue neuralgische Schmerzen...) stelle nicht von dir aus einen Antrag auf Entlassung, sondern lass dich krank schreiben. Wenn du länger krank bist wirst du ohnehin irgendwann aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst entlassen. Der Vorteil ist halt, dass du noch etwas länger Geld bekommst.
Du musst wissen, dass wir als Beamte kein ALG I bekommen, sondern gleich auf ALG II sind.
@wirsing
Du hast noch zusätzlich das Problem, wenn du nach deiner Zeit als Anwärter nicht mindestens 5 Jahre am Finanzamt arbeitest auch noch einen Teil deiner Anwärter Bezüge zurück bezahlen musst. Ich glaube aber, das ist nicht so, wenn du aus gesundheitlichen Gründen entlassen wirst, oder nach der 2 jährigen "Probezeit" entlassen wirst.
Da solltest du dich aber wirklich beim Personalrat erkundigen, nicht dass dann das dicke Ende noch kommt.
Sonnst kann ich dir nur das gleiche wie littleconan oben sagen.
Viel Glück euch beiden.