Urlaubsanspruch nach längerer Krankheit
Verfasst: 8. Apr 2014, 09:06
Ich bin seit April 2013 krankgeschrieben. Für 2012 hatte ich noch Resturlaub von 23 tagen, den ich nach 2013 übertragen konnte, der jedoch eigentlich bis zum 31.12.2013 genommen werden müsste, wenn man im Dienst ist. Also hatte ich in 2013 einen Anspruch von 53 tagen. Da ich aber über diesen Stichtag hinaus krank war, konnte ich ihn nicht nehmen. Nun werde ich ab Mai wiedereingegliedert (hoffe ich), Hamburger Modell . Die endet im August. Danach darf ich erst Urlaub nehmen.
habe ich Anspruch auf die 23 Tage aus 2012? 2013 und 2014 ja sowieso.
Ich bin berliner beamter.
Hat jemand Ahnung?
Gruß
habe ich Anspruch auf die 23 Tage aus 2012? 2013 und 2014 ja sowieso.
Ich bin berliner beamter.
Hat jemand Ahnung?
Gruß