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Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 09:24
von CJoni13
Hey :)

ich bin derzeit Beamter auf Probe und fühle mich damit nicht wohl. Ich möchte gern meinen Dienstherren verlassen und als Angestellter oder in der freien Wirtschaft arbeiten. Kann mir einer sagen, was ich bei der Entlassung auf eigenen Wunsch ebachten muss. Ich bin damit total überfordert und wäre über jede Hilfe dankbar.

Grüße

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 09:34
von Conny
Du bittest schriftlich um Deine Entlassung. Fertig!

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 09:50
von Steinbock
CJoni13 hat geschrieben:Hey :)

ich bin derzeit Beamter auf Probe und fühle mich damit nicht wohl. Ich möchte gern meinen Dienstherren verlassen und als Angestellter oder in der freien Wirtschaft arbeiten
Aber doch hoffentlich dann nicht als Angestellter im öffentlichen Dienst, denn dann würde sich ja gar nichts für dich ändern außer der Bezahlung und Krankenversorgung.

Gruß vom Steinbock

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 09:55
von CJoni13
Ich komme aus dem Norden, bin jedoch jetzt örtlich in NRW gebunden. Laut meines Personaleinplaners gibt es keine Möglichkeit in den Norden zu kommen. Und die Arbeit ist auch nicht das Wahre. Dieser Status engt mich total ein.
Welche Konsequenzen erwarten mich denn wenn ich mich entlassen lasse?

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 10:51
von Steinbock
Nachversicherung in der Rentenversicherung.
Wenn Du in der PKV bist - Umstellung auf 100 % Tarife.
Erst wenn Du eine neue GKV-pflichtige Tätigkeit findest, kann die PKV storniert werden.

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 11:29
von Torquemada
Steinbock hat geschrieben:Nachversicherung in der Rentenversicherung.
Eine Nachversicherung findet doch jetzt gar nicht mehr statt.

Es gibt das "Altersgeld".

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Modern ... _node.html

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 11:56
von Gerda Schwäbel
Torquemada hat geschrieben:Eine Nachversicherung findet doch jetzt gar nicht mehr statt.

Es gibt das "Altersgeld".
Altersgeld gibt es nur, wenn der der/die Betroffene dies vor dem Ausscheiden ausdrücklich beantragt (§ 1 Abs. 1 AltGG) und mindestens sieben Jahre altersgeldfähige Dienstzeiten zurückgelegt hat (§ 3 Abs. 1 AltGG). Letzteres scheint mir bei einem Beamten auf Probe eher unwahrscheinlich.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 13:22
von Torquemada
Gerda Schwäbel hat geschrieben:
Torquemada hat geschrieben:Eine Nachversicherung findet doch jetzt gar nicht mehr statt.

Es gibt das "Altersgeld".
Altersgeld gibt es nur, wenn der der/die Betroffene dies vor dem Ausscheiden ausdrücklich beantragt (§ 1 Abs. 1 AltGG) und mindestens sieben Jahre altersgeldfähige Dienstzeiten zurückgelegt hat (§ 3 Abs. 1 AltGG). Letzteres scheint mir bei einem Beamten auf Probe eher unwahrscheinlich.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Stimmt !!! Ich hatte das mit dem Probebeamten überlesen. Nun.....wer dann erst so kurz dabei ist, geht dann eben in die Nachversicherung. Die Renten in 40 Jahren werden sich ohnehin nur auf Stützenniveau bewegen, wenn es diesen Staat in dieser Form überhaupt noch gibt.

Denn wir wissen: "Die Renten sind sicher".

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 14:56
von CJoni13
Wissen Sie auch etwas darüber, ob bei einer Entlassung auch Rückzahlungen auf mich zu kommen?

Re: Entlassung auf eigenen Wunsch

Verfasst: 1. Apr 2014, 15:04
von Gerda Schwäbel
Ich weiß was drüber *lach*, aber wie das bei Ihnen aussieht, kann ich - auf der Grundlage dieses "dünnen" Sachverhaltes - leider nicht sagen.

Mit einer Rückforderung müssen Sie rechnen, wenn Sie
- Anwärtersonderzuschläge erhalten haben,
- Anwärterbezüge unter Auflage erhalten haben (sowas gibt es nur im gehobenen Dienst),
- im Laufe eines Monats ausscheiden und bereits für den komletten Monat Bezüge erhalten haben.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel