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Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Verfasst: 1. Apr 2014, 02:07
von egyptwoman
Was genau bedeutet es als Ruhestandsbeamter seine Pensionsansprüche aus dienstrechtlichen Konsequenzen zu verlieren? Verliert man dann auch seinen Beamtenstatus, also wie eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis oder kann man sich diese Ansprüche erneut erwerben? Wie geht es dann weiter? Suchfunktion wurde benutzt, wurde aber nur angezeigt der Verlust der Pensionsansprüche bei Eigenkündigung?
egyptwoman
Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Verfasst: 1. Apr 2014, 09:47
von Steinbock
dibedupp hat geschrieben:Sollte man als Ruhestandsbeamter auf Grund eines Disziplinarurteils seinen Anspruch auf Versorgungsbezüge verlieren, so ist das im Prinzip eine Entlassung aus dem Dienst.
Man verliert seinen Beamtenstatus, wird in der Rentenversicherung nachversichert und kann sich dann beim Arbeitsamt arbeitslos melden.
Aber nur dann, wenn man an dem Arbeitsleben noch teilnehmen kann.
Gruß vom Steinbock
Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Verfasst: 1. Apr 2014, 10:46
von Kater-Mikesch
wenn man dann als Arbeitsloser nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann, wird man ganz schnell (spätestens nach einem Jahr) das Arbeitslosengeld 2 - also Hartz 4 - erhalten...also auf dem Niveau der ehemaligen Sozialhilfe...
Dafür muss man sich aber schon viel zu Schulden haben kommen lassen...
Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Verfasst: 27. Jun 2014, 10:23
von bigboss
Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn man dann als Arbeitsloser nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann, wird man ganz schnell (spätestens nach einem Jahr) das Arbeitslosengeld 2 - also Hartz 4 - erhalten...also auf dem Niveau der ehemaligen Sozialhilfe...
So nicht ganz korrekt. Da man als Beamter keine Einzahlungen in die Sozialversicherung, also auch nicht in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat, kommt Hartz IV direkt. Solange man noch nicht im allgemeinen Rentenalter ist.
Mir ist ein Fall bekannt, wo ein Unteroffiziersdienstgrad der Bundeswehr mit 55 pensioniert wurde, dann die Versorgungsansprüche verloren hat und sich somit wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen musste.
Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Verfasst: 27. Jun 2014, 12:30
von Conny
Wird dann aber ein weiter Weg von Ägypten aus hierher.
Gruß und schönes WE
Re: Informativ: Verlust Pensionsansprüche
Verfasst: 27. Jun 2014, 16:22
von Torquemada
Kater-Mikesch hat geschrieben:wenn man dann als Arbeitsloser nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann, wird man ganz schnell (spätestens nach einem Jahr) das Arbeitslosengeld 2 - also Hartz 4 - erhalten...also auf dem Niveau der ehemaligen Sozialhilfe...
Wer nicht am Arbeitsleben teilnehmen kann,ist als Erwerbsunfähiger beim SGB II falsch.......der geht zum SGB XII, also der "klassischen" Stütze.