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Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 31. Mär 2014, 15:14
von marcelb
Hallo,
nach meiner Ausbildung für den gehobenen Dienst bin ich jetzt Beamter auf Probe. Probezeit 3 Jahre.
Wäre es möglich, die Probezeit um die Zeit des geleisteten Zivildienstes ( 12 Monate ) zu verkürzen?
Werden eventuell Zeiten der vorherigen Berufstätigkeit auch anerkannt?
Dienstherr ist das Land Ba-Wü.

Weiss da jemand was dazu?

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 31. Mär 2014, 16:42
von Steinbock
marcelb hat geschrieben:Hallo,
nach meiner Ausbildung für den gehobenen Dienst bin ich jetzt Beamter auf Probe. Probezeit 3 Jahre.
Wäre es möglich, die Probezeit um die Zeit des geleisteten Zivildienstes ( 12 Monate ) zu verkürzen?
Nein! Was hat denn der Zivildienst mit der Beamtentätigkeit zu tun ?

Gruß vom Steinbock

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 31. Mär 2014, 21:11
von marcelb
§ 19

Probezeit

(1) Probezeit ist die Zeit im Beamtenverhältnis auf Probe nach § 4 Abs. 3 Buchst. a BeamtStG, während der sich Beamtinnen und Beamte in den Aufgaben einer Laufbahn, deren Befähigung sie besitzen, bewähren sollen. Sie rechnet ab der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe und dauert drei Jahre. Zeiten einer Beurlaubung ohne Bezüge gelten nicht als Probezeit, wenn nicht etwas anderes festgestellt worden ist; Absatz 3 bleibt unberührt.

(2) Die Probezeit kann für Beamtinnen und Beamte, die sich in der bisher zurückgelegten Probezeit bewährt haben,
1.
bei weit überdurchschnittlicher Bewährung,
2.
bei Erwerb der Laufbahnbefähigung mit hervorragendem Ergebnis

um bis zu jeweils einem Jahr abgekürzt werden.

(3) Auf die Probezeit angerechnet werden Verzögerungen im beruflichen Werdegang
1.
aufgrund von Wehr- oder Zivildienst, wenn die Verzögerungen nach § 9 Abs. 8 Satz 4 des Arbeitsplatzschutzgesetzes, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 10 Satz 2, § 12 Abs. 3 und 4, § 13 Abs. 2 und 3 oder § 16 a Abs. 1 und 5 des Arbeitsplatzschutzgesetzes, mit § 8 a Abs. 1, 3 und 4 des Soldatenversorgungsgesetzes oder mit § 78 Abs. 1 Nr. 1 des Zivildienstgesetzes, angemessen auszugleichen sind, oder

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 1. Apr 2014, 07:25
von DerHagn
Morgen,

hmm, sollte sich ein frisch ausgebildeter gd-Beamter diese Frage nicht selbst beantworten können? *g*

Grüße

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 1. Apr 2014, 10:47
von Steinbock
Ich finde es ja super, wenn jetzt der § 19 des LBG präsentiert wird.

Wäre es zuviel verlangt, wenn der B.a.P des gehobenen Dienstes auch die in diesem §19 angegebenen Gesetze mal lesen würde.

Aus dem Ursprungstext ist für mich nicht ersichtlich, dass der Zivildienst eine Verzögerung im beruflichen Werdegang eines Beamten ausgelöst hat, sondern dass der Zivildienst vor der Einstellung des Beamten statt gefunden hat.
Denn sonst hätte man auch diesen Satz (" Werden eventuell Zeiten der vorherigen Berufstätigkeit auch anerkannt? ")
nicht geschrieben.

Gruß vom Steinbock

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 1. Apr 2014, 19:47
von marcelb
Lieber Steinbock,
ich weiss zwar nicht, warum Du diese Polemik mit reinbringst...aber ich schließe aus deiner Antwort, dass Zeiten des Zivildienstes, sollten sie vor der Einstellung in den öffentliche Dienst erfolgt sein, nicht zur Verkürzung der Probezeit anerkannt werden. Trotzdem danke.

marcel

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 2. Apr 2014, 11:31
von Steinbock
marcelb hat geschrieben:Lieber Steinbock,
ich weiss zwar nicht, warum Du diese Polemik mit reinbringst.
..aber ich schließe aus deiner Antwort, dass Zeiten des Zivildienstes, sollten sie vor der Einstellung in den öffentliche Dienst erfolgt sein, nicht zur Verkürzung der Probezeit anerkannt werden. Trotzdem danke.

marcel
Zu diesem Ziel wärst Du mit Sicherheit auch ohne meine Antwort gekommen,
wenn Du die in deinem Text angegebenen Gesetze durchgelesen hättest.

Gruß vom Steinbock

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 2. Apr 2014, 14:18
von DerHagn
Ich kann mich an die Worte eines Ausbilders erinnern "erst nachdenken und nachlesen, dann fragen"...
Außerdem werden solche Sachverhalte sicherlich auch im Fach Beamtenrecht durchgesprochen. War bei uns zumindest so.

Gruß

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 2. Apr 2014, 19:48
von wesermeister
Oder einfach mal ein paar Themen weiter unten gucken:

http://www.beamtentalk.de/anrechnung-vo ... t5961.html

Da wurde bereits auf den Sachverhalt geantwortet...

Re: Anrechnung Zivildienstzeiten

Verfasst: 3. Apr 2014, 11:35
von marcelb
Naja....so "klar" scheint das alles wohl doch nicht zu sein. Die Personalstelle jedenfalls kam zu einem anderen Ergebnis... :)