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Beihilferegelungen mit höherem Recht unvereinbar

Verfasst: 31. Mär 2014, 00:01
von Eisbaerchi
Beihilferegelungen mit höherem Recht unvereinbar
Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden


Hallo,
hat jemand hierzu eigene Erfahrungen gemacht?

Kann ich noch Widerspruch einlegen?
Was ist wohl aus dem Revisionsverfahren geworden?
Wenn die tatsächlich nicht berechtigt waren das Geld einzubehalten müssten die ja zurückzahlen.

Wenn ich das Urleil richtig gelesen habe, dürften die Beamten (privat
> versichert) eine heftige Nachzahlung in Anspruch nehmen können.
> Zitat aus dem Urteil: "... /Da eine Kürzung der Beihilfe unzulässig sei,
> müsse der Dienstherr die Aufwendungen für ärztliche Leistungen in voller
> Höhe erstatten..."
>
> /http://www.verwaltungsgericht-goettinge ... de/master/
> C46148092_N4534838_L20_D0_I3748128.html
>

Freue mich auf Antworten, und ich, dass viele davon profitieren könnten.

Gruß

PS: Aufmerksam wurde ich am 22.04.2008 da die Seite 1 der Bildzeitung folgende Überschrift enthielt:"Beamte müssen keine Praxisgebühren mehr zahlen"
Die Anfrage an meine Gewerkschaft ergab das angehängte Dokument. Seit dem habe ich nie wieder etwas gelesen.

Re: Beihilferegelungen mit höherem Recht unvereinbar

Verfasst: 31. Mär 2014, 13:10
von Steinbock
Hallo,

sinnvoll wäre zuerst einmal die neue gesetzlichen Grundlagen zu lesen.

Der § 12 Bundesbeihilfegesetz, auf den Du dich beziehst hat heute folgenden Text:

§ 12 Ärztliche Leistungen
Aufwendungen für ambulante ärztliche Untersuchungen und Behandlungen sind nach Maßgabe des § 6 in Krankheitsfällen grundsätzlich beihilfefähig. Die Vorschriften des Kapitels 4 bleiben unberührt. Aufwendungen für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Dienstherrn der oder des Beihilfeberechtigten trägt die Festsetzungsstelle.

Und warum sollte man sich über veraltete Gesetzestexte unterhalten.

Gruß vom Steinbock

Re: Beihilferegelungen mit höherem Recht unvereinbar

Verfasst: 31. Mär 2014, 14:46
von Gerda Schwäbel
Das hier angesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen wurde durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.04.2009 (2 C 32/08) aufgehoben.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel

Re: Beihilferegelungen mit höherem Recht unvereinbar

Verfasst: 1. Apr 2014, 15:27
von afo1
Wie sagte ein früherer Dozent von mir immer:
"...im Zweifelsfalle weiterlesen..."

;-)

Re: Beihilferegelungen mit höherem Recht unvereinbar

Verfasst: 1. Apr 2014, 19:27
von Eisbaerchi
Danke Gerda Schwäbel. Das ist dann ganz klar.

Und übrigens ist das alte manchmal auch ganz nett zu Wissen.
Zumal mir hier im Hause die entsprechenden Stellen nicht weiterhelfen können.

Gruß und schönen Abend noch