Beihilferegelungen mit höherem Recht unvereinbar
Verfasst: 31. Mär 2014, 00:01
Beihilferegelungen mit höherem Recht unvereinbar
Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden
Hallo,
hat jemand hierzu eigene Erfahrungen gemacht?
Kann ich noch Widerspruch einlegen?
Was ist wohl aus dem Revisionsverfahren geworden?
Wenn die tatsächlich nicht berechtigt waren das Geld einzubehalten müssten die ja zurückzahlen.
Wenn ich das Urleil richtig gelesen habe, dürften die Beamten (privat
> versichert) eine heftige Nachzahlung in Anspruch nehmen können.
> Zitat aus dem Urteil: "... /Da eine Kürzung der Beihilfe unzulässig sei,
> müsse der Dienstherr die Aufwendungen für ärztliche Leistungen in voller
> Höhe erstatten..."
>
> /http://www.verwaltungsgericht-goettinge ... de/master/
> C46148092_N4534838_L20_D0_I3748128.html
>
Freue mich auf Antworten, und ich, dass viele davon profitieren könnten.
Gruß
PS: Aufmerksam wurde ich am 22.04.2008 da die Seite 1 der Bildzeitung folgende Überschrift enthielt:"Beamte müssen keine Praxisgebühren mehr zahlen"
Die Anfrage an meine Gewerkschaft ergab das angehängte Dokument. Seit dem habe ich nie wieder etwas gelesen.
Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden
Hallo,
hat jemand hierzu eigene Erfahrungen gemacht?
Kann ich noch Widerspruch einlegen?
Was ist wohl aus dem Revisionsverfahren geworden?
Wenn die tatsächlich nicht berechtigt waren das Geld einzubehalten müssten die ja zurückzahlen.
Wenn ich das Urleil richtig gelesen habe, dürften die Beamten (privat
> versichert) eine heftige Nachzahlung in Anspruch nehmen können.
> Zitat aus dem Urteil: "... /Da eine Kürzung der Beihilfe unzulässig sei,
> müsse der Dienstherr die Aufwendungen für ärztliche Leistungen in voller
> Höhe erstatten..."
>
> /http://www.verwaltungsgericht-goettinge ... de/master/
> C46148092_N4534838_L20_D0_I3748128.html
>
Freue mich auf Antworten, und ich, dass viele davon profitieren könnten.
Gruß
PS: Aufmerksam wurde ich am 22.04.2008 da die Seite 1 der Bildzeitung folgende Überschrift enthielt:"Beamte müssen keine Praxisgebühren mehr zahlen"
Die Anfrage an meine Gewerkschaft ergab das angehängte Dokument. Seit dem habe ich nie wieder etwas gelesen.