Anrechnung von Vordienstzeiten auf die Probezeit
Verfasst: 28. Mär 2014, 16:54
Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage in Bezug auf die Anrechnung von Vordienstzeiten (hier Zivildienst) auf die Probezeit (BaP - Landesbeamte Polizei BW).
Zu meiner Vorgeschichte:
- 2003: nach dem Abitur wurde ein 10-monatiger Zivildienst abgeleistet
- im direkten Anschluss 2004 bis Juni 2009: Lehramtsstudium (Abschluss 1. Staatsexamen)
- 2009 - 4/2013: Studium gehobener Dienst (Landespolizei BW)
- Ab 4/2013 Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (als Beamter auf Probe).
Ziel war nun die Anrechnung des 10-monatigen Zivildienstes auf die Probezeit bei der Polizei (BaP). Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass nach dem Zivildienst nicht direkt bei der Polizei angefangen wurde, sondern zunächst das Studium aufgenommen und mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen wurde. Es kam laut Personalstelle folglich nicht zu einem Nachteil durch den Zvildienst (Kausalität unterbrochen). Hätte man direkt nach dem Zivildienst bei der Polizei angefangen, wäre die Anrechnung erfolgt.
Meine Frage lautet nun, ob dem tatsächlich so ist, oder ob im Forum andere Erfahrungen berichtet werden können. Ich habe gehört, dass die Regierung Ende des Jahres 2003 in Planung hatte, die Anrechnung von Vordienstzeiten zu erleichtern. Ob dies bereits umgesetzt wurde weiß ich allerdings nicht.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG
ich habe eine Frage in Bezug auf die Anrechnung von Vordienstzeiten (hier Zivildienst) auf die Probezeit (BaP - Landesbeamte Polizei BW).
Zu meiner Vorgeschichte:
- 2003: nach dem Abitur wurde ein 10-monatiger Zivildienst abgeleistet
- im direkten Anschluss 2004 bis Juni 2009: Lehramtsstudium (Abschluss 1. Staatsexamen)
- 2009 - 4/2013: Studium gehobener Dienst (Landespolizei BW)
- Ab 4/2013 Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst (als Beamter auf Probe).
Ziel war nun die Anrechnung des 10-monatigen Zivildienstes auf die Probezeit bei der Polizei (BaP). Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass nach dem Zivildienst nicht direkt bei der Polizei angefangen wurde, sondern zunächst das Studium aufgenommen und mit dem 1. Staatsexamen abgeschlossen wurde. Es kam laut Personalstelle folglich nicht zu einem Nachteil durch den Zvildienst (Kausalität unterbrochen). Hätte man direkt nach dem Zivildienst bei der Polizei angefangen, wäre die Anrechnung erfolgt.
Meine Frage lautet nun, ob dem tatsächlich so ist, oder ob im Forum andere Erfahrungen berichtet werden können. Ich habe gehört, dass die Regierung Ende des Jahres 2003 in Planung hatte, die Anrechnung von Vordienstzeiten zu erleichtern. Ob dies bereits umgesetzt wurde weiß ich allerdings nicht.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
MfG