Entlassung bei vertikalem Aufstieg als Beamter auf Probe?
Verfasst: 25. Mär 2014, 12:44
Hallo zusammen,
folgender SV:
Ich bin Beamter auf Probe im gD beim Bund. Da ich einen Masterabschluss erworben habe, habe ich mich auf eine ext. Stellenausschreibung im hD beworden und das Auswahlverfahren bestanden. Nun soll ich mich als Beamter entlassen (weil ich noch nicht BAL bin (dies stünde in ca. 2 Jahren an)) und als TVÖD anstellen lassen, um dann nach den 2,5 Jahren (hoffentlich) wieder verbeamtet zu werden....
Auf welcher (Rechts)Grundlage das passiert, konnte ich bisher nicht herausfinden bzw. konnte mir bisweilen nicht mitgeteilt werden.
Kennt jemand diese Vorgehensweise? Was ist die Grundlage? Bzw. ist es überhaupt richtig so?
Danke und viele Grüße
folgender SV:
Ich bin Beamter auf Probe im gD beim Bund. Da ich einen Masterabschluss erworben habe, habe ich mich auf eine ext. Stellenausschreibung im hD beworden und das Auswahlverfahren bestanden. Nun soll ich mich als Beamter entlassen (weil ich noch nicht BAL bin (dies stünde in ca. 2 Jahren an)) und als TVÖD anstellen lassen, um dann nach den 2,5 Jahren (hoffentlich) wieder verbeamtet zu werden....
Auf welcher (Rechts)Grundlage das passiert, konnte ich bisher nicht herausfinden bzw. konnte mir bisweilen nicht mitgeteilt werden.
Kennt jemand diese Vorgehensweise? Was ist die Grundlage? Bzw. ist es überhaupt richtig so?
Danke und viele Grüße