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Beihilfe, stationäre Pflege

Verfasst: 25. Mär 2014, 07:32
von willi250
Sehr geehrtes Team
Meine verwitwe, alleinstehende Mutter muss leider ihre Wohnung aufgeben und wechselt in ein Pflegeheim. Ihre Witwenpension reicht nun nicht aus, selbst bei Pflegestufe II, die monatlichen Aufwendungen für die stationäre Pfflege aufzufangen, es besteht ein Differenzbetrag von 300,-€ mtl., ohne ein Taschengeld bereits eingerechnet zu haben.
Da ich als Sohn mit der Materie Beihilfe überfordert bin, möchte ich freundlicherweise wissen,
1. ob die Beihilfe für anteiligen Pflegekosten etc. des Heim beansprucht werden kann,
2. ob ein Pflegegeld beantragt werden kann,
3. der Sohn unterhaltspflichttig z.B. gegenüber dem Sozialamt sein könnte (Rückforderungen?), wenn sein bereinigtes Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt und
4. ob auf ein vorausgezahltes Erbe an den Sohn seitens der Mutter ( damals vor zwei Jahren zur Teilfinazierung zum selbstgenutzten Hausbau verwendet) seitens des Sozialamtes bei Gewährung eines Pflegegeldes zurückgegriffen werden kann?

Ich bedanke mich vorweg für hilfreiche Antworten.

Grüße Willi

Re: Beihilfe, stationäre Pflege

Verfasst: 25. Mär 2014, 08:13
von Steinbock
willi250 hat geschrieben:Sehr geehrtes Team
Meine verwitwe, alleinstehende Mutter muss leider ihre Wohnung aufgeben und wechselt in ein Pflegeheim. Ihre Witwenpension reicht nun nicht aus, selbst bei Pflegestufe II, die monatlichen Aufwendungen für die stationäre Pfflege aufzufangen, es besteht ein Differenzbetrag von 300,-€ mtl., ohne ein Taschengeld bereits eingerechnet zu haben.
Da ich als Sohn mit der Materie Beihilfe überfordert bin, möchte ich freundlicherweise wissen,
1. ob die Beihilfe für anteiligen Pflegekosten etc. des Heim beansprucht werden kann,
2. ob ein Pflegegeld beantragt werden kann,
Die Beihilfe + PKV beteiligt sich an den Pflegekosten bei Pflegstufe II bei stationärer Pflege insgesamt mit 1.279 €.
3. der Sohn unterhaltspflichttig z.B. gegenüber dem Sozialamt sein könnte (Rückforderungen?), wenn sein bereinigtes Einkommen über der Bemessungsgrenze liegt und
Ja - siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/1601.html
4. ob auf ein vorausgezahltes Erbe an den Sohn seitens der Mutter ( damals vor zwei Jahren zur Teilfinazierung zum selbstgenutzten Hausbau verwendet) seitens des Sozialamtes bei Gewährung eines Pflegegeldes zurückgegriffen werden kann?
Ja - innerhalb von 10 Jahren möglich!
Ich bedanke mich vorweg für hilfreiche Antworten.
Grüße Willi
Gruß vom Steinbock