Also ne kleine Hürde gibt es schon.
Solltest Du die Ausbildung (Vorbereitungsdienst) beginnen, so wirst Du bei Dienstantritt "mehr oder weniger feierlich" zum
Beamten auf Widerruf ernannt. Mit Bestehen der Ausbildung gilt aber grundsätzlich dies:
§ 37 BBG - Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und
Beamten auf WiderrufBeamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst soll Gelegenheit gegeben werden, den Vorbereitungsdienst
abzuleisten und die Prüfung abzulegen.
Sie sind mit Ablauf des Tages aus dem Beamtenverhältnis entlassen, an dem ihnen
1. das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen
der Prüfung oder
2. das endgültige Nichtbestehen einer vorgeschriebenen Zwischenprüfung
bekannt gegeben wird.
Also grundsätzlich bist Du danach per Gesetz ersteinmal entlassen.
In der Praxis wirst Du aber im Anschluß zum Beamten auf Probe ernannt (denn sie benötigen Dich ja).
Aber auch hier ne Hürde:
§ 34 BBG - Entlassung von Beamtinnen auf Probe und Beamten auf Probe
(1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 können außerdem entlassen werden, wenn einer der
folgenden Entlassungsgründe vorliegt:
1. ein Verhalten, das im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte,
2. fehlende Bewährung im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2,
3. Dienstunfähigkeit, ohne dass eine Versetzung in den Ruhestand erfolgt ist, oder
4. Auflösung oder wesentliche Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben der Beschäftigungsbehörde oder deren Verschmelzung
mit einer anderen Behörde, wenn das übertragene Aufgabengebiet davon berührt wird und eine anderweitige Verwendung
nicht möglich ist.
Da kann man schon eher herausgekickt werden. Wobei die Umstrukturierung fast vorbei ist und da alle Entscheidungen zur Zeit schon gefallen sind, so dass Auflösungen bekannt sind. Dort wird man keinen mehr einstellen.
Die anderen Geschichten sind halt Standard. Wer über fehlende Bewährung und Verhalten rausfällt, der hatte sich sowieso für die falsche Sache entschieden.
Nach bestandener Probezeit bist Du dann sicher.
Und zum späteren Dienstort. Tja, die Bundeswehr ist im Wandel und nur noch deutlich reduziert in der Fläche vertreten. Musst halt mal schaun, was da für Dich in Frage kommen würde.