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LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 14. Mär 2014, 02:56
von Benji
Hallo,

ich habe schon die Suchfunktion bemüht, aber keinen vergleichbaren oder auch nur ähnlichen Fall gefunden.

Folgendes Problem:

Als Beamter in NRW erhielt ich bis jetzt Dienstbezüge. Davon werden schon seit Jahren ca. 950,- Euro an Gläubiger direkt durch Lohnabtretung bzw. Überweisungsbeschluss vom LBV abgeführt.

Nun sollte ich aufgrund Dienstunfähigkeit zum 01.01.2014 pensioniert werden. Allerdings habe ich dagegen geklagt, so dass es sich derzeit um ein schwebendes Verfahren handelt. Da ich schon ahnte, dass dies ein Kuddelmuddel mit den Pfändungen geben würde, wenn das Landesamt für Besoldung nicht rechtzeitig die Dienstbezüge auf Pensionsbezüge anpasst, rief ich dort bereits im Dezember 2013 an und sprach direkt mit Sachbearbeitern der Pfändungsabteilung. Ich machte darauf aufmerksam, dass sofort zum Januar 2014 auf Pensionsbezüge runtergekürzt werden muss, weil ansonsten unrechtmäßig noch im Januar Pfändungen an Gläubiger gehen werden.

Hier wurde mir mitgeteilt, dass keine Mitteilungen meinerseits, ob telefonisch oder schriftlich, den Vorgang beschleunigen könnten. Das LBV sei darauf angewiesen, dass die Dienststelle zeitnah eine Mitteilung über die Pensionierung ans LBV sendet. Würden im Januar noch ungekürzte Bezüge bezahlt und daher die Gläubiger bedient, würde das LBV eine Rückforderung an die Gläubiger senden.

Nun wurden also noch im Januar und auch im Februar aktive Bezüge gezahlt und so insgesamt 2000,- Euro an die Gläubiger überwiesen. Ich erhalte das Geld ja nicht, sondern selbst nur ca. 1400,-. Diese Summe entspricht zufällig auch den zu erwartenden Versorgungsbezügen. Eine Überzahlung an mich hat also überhaupt nicht stattgefunden.

Für März wurden mir nun in Form der Rückforderung/Einbehaltung überhaupt keine Bezüge ausgezahlt und für April bereits die Rückforderung von 800,- Euro angekündigt. Diese werden auch einfach einbehalten. So holt sich also das LBV die Summe zurück, welches es zu Unrecht noch im Januar und Februar an die Gläubiger gezahlt hat.
Letzte Woche hieß es noch, dass da ein Fehler passiert sei und man schleunigst einen Abschlag anweise. Am Montag dieser Woche erhielt ich jedoch den Anruf vom LBV, dass dies alles so seine Richtigkeit hätte.

Fazit: Ich habe im März und April nichts zum Leben. Miete konnte ich im März gerade noch zahlen - alles andere nicht mehr. Und im April werde auch die Miete nicht mehr zahlen können, geschweige denn andere Fixkosten, wie Strom, Telefon oder etwas zum Essen einkaufen.

Natürlich habe ich diese ganze Sache bereits letzte Woche an den Anwalt weitergegeben. Auch das LBV hat letzte Woche bereits das anwaltliche Schreiben erhalten. Die gesetzte Frist bis vorgestern hat das LBV ohne jede Reaktion verstreichen lassen. Es fühlt sich im LBV niemand zuständig, nun dem Anwalt zu antworten. Stattdessen hat man mich angerufen und mitgeteilt, dass kein Abschlag erfolgen wird.

Anzumerken ist, dass ich in Erfahrung gebracht habe, dass das LBV bereits am 17.12.13 die entsprechende Mitteilung von der Dienststelle erhielt. Dort aber so hohes Arbeitsaufkommen ist, dass diese Mitteilung erst am 17.02.14 bearbeitet wurde.

Die Frage ist nun, ob hier ähnliche Betroffene zu finden sind und mir einen Tipp geben können. Na ja, oder eben entsprechend Sachkundige, die sich neben dem Beamtenrecht auch mit Schuldrecht auskennen. Ich weiß nicht, wie fit mein Anwalt in dieser Beziehung ist.

Kann mir Jemand weiterhelfen? Ich kann gerade echt nicht mehr. Die Dienstunfähigkeit an sich macht mir schon zu schaffen. Jetzt durch Versäumnisse Dritter nicht mal mehr meine Miete zahlen zu können und weiter verschuldet zu werden, macht mich gerade nur noch fertig. Gestern musste ich mit meinem Kater dringend zum Tierarzt, so dass das Geld, welches ich eigentlich noch für Lebensmittel für diesen Monat hatte, nun auch weg ist.

Wie ist so ein Verhalten des LBV überhaupt noch irgendwie mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar? Das Ganze macht mich fassungslos...

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 14. Mär 2014, 09:24
von Steinbock
Benji hat geschrieben:Hallo,

ich habe schon die Suchfunktion bemüht, aber keinen vergleichbaren oder auch nur ähnlichen Fall gefunden.

Folgendes Problem:

Als Beamter in NRW erhielt ich bis jetzt Dienstbezüge. Davon werden schon seit Jahren ca. 950,- Euro an Gläubiger direkt durch Lohnabtretung bzw. Überweisungsbeschluss vom LBV abgeführt.

Nun sollte ich aufgrund Dienstunfähigkeit zum 01.01.2014 pensioniert werden. Allerdings habe ich dagegen geklagt, so dass es sich derzeit um ein schwebendes Verfahren handelt. Da ich schon ahnte, dass dies ein Kuddelmuddel mit den Pfändungen geben würde, wenn das Landesamt für Besoldung nicht rechtzeitig die Dienstbezüge auf Pensionsbezüge anpasst, rief ich dort bereits im Dezember 2013 an und sprach direkt mit Sachbearbeitern der Pfändungsabteilung. Ich machte darauf aufmerksam, dass sofort zum Januar 2014 auf Pensionsbezüge runtergekürzt werden muss, weil ansonsten unrechtmäßig noch im Januar Pfändungen an Gläubiger gehen werden.
Wie soll man diesen Text verstehen?
Wenn ein Pfändungsbeschluss vorliegt, müssen die Beträge an die Gläubiger abgeführt werden.
Da genügt keine Information des Schuldners/Beamter dass er dies nicht mehr wünscht.

Gruß vom Steinbock

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 14. Mär 2014, 09:31
von afo1
Such dir schnellstmöglich einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung.

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 14. Mär 2014, 10:10
von Benji
Steinbock hat geschrieben:
Wie soll man diesen Text verstehen?
Wenn ein Pfändungsbeschluss vorliegt, müssen die Beträge an die Gläubiger abgeführt werden.
Da genügt keine Information des Schuldners/Beamter dass er dies nicht mehr wünscht.
Eigentlich kann ich nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt, wenn man meinen Beitrag gelesen hat.
Es wurde doch nicht gewünscht, die Zahlungen an die Gläubiger einzustellen, sondern meine Bezüge pünktlich zum 01.01.14 herabzusetzen.

Sorry, wenn Du das Problem und die Sachlage überhaupt nicht ansatzweise erfassen kannst, werde ich da wohl auch nicht auf sachkundige Hilfe bauen können. Da hoffe ich lieber, dass sich noch Jemand findet, der zumindest die Problematik im Kern versteht.

@afo1
Ich habe einen Anwalt, und ein Fall für die Schuldnerberatung ist dies Weißgott nicht.

Werden hier Beiträge eigentlich auch gelesen oder nur kurz überflogen?

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 14. Mär 2014, 10:57
von Steinbock
Benji hat geschrieben:
Steinbock hat geschrieben:
Wie soll man diesen Text verstehen?
Wenn ein Pfändungsbeschluss vorliegt, müssen die Beträge an die Gläubiger abgeführt werden.
Da genügt keine Information des Schuldners/Beamter dass er dies nicht mehr wünscht.
Eigentlich kann ich nicht nachvollziehen, dass man zu diesem Schluss kommt, wenn man meinen Beitrag gelesen hat.
Es wurde doch nicht gewünscht, die Zahlungen an die Gläubiger einzustellen, sondern meine Bezüge pünktlich zum 01.01.14 herabzusetzen.
Sinnvoll wäre es, bevor man einen Text in einem Forum abschickt, alles noch einmal durchzulesen und entsprechend auch zu korrigieren.

Wie soll man denn den 2. Teil deines Satzes verstehen ?

" Ich machte darauf aufmerksam, dass sofort zum Januar 2014 auf Pensionsbezüge runtergekürzt werden muss, weil ansonsten unrechtmäßig noch im Januar Pfändungen an Gläubiger gehen werden."
Sorry, wenn Du das Problem und die Sachlage überhaupt nicht ansatzweise erfassen kannst, werde ich da wohl auch nicht auf sachkundige Hilfe bauen können. Da hoffe ich lieber, dass sich noch Jemand findet, der zumindest die Problematik im Kern versteht.
Wenn Du solche Texte raushaust, wundere dich bitte auch nicht, dass man dir nicht mehr antwortet.

Bevor ich antworte, lese ich immer alle Texte in Ruhe durch.
Nur nicht jeden Unsinn kann man beantworten und muss manchmal auch nachfragen.

Aber ok - auf weitere Antworten von mir, musst Du verzichten.

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 14. Mär 2014, 11:11
von Benji
Ach Leute, ich versuche es einfach noch mal. Dieses Mal kurz und Stichwortartig:

- Frühpensionierung zum 01.01.14, bis dahin logischerweise volle Bezüge (von denen aber nun mal ca. 950,- vom LBV an einen Gläubiger überwiesen werden)

- ab 01.01.14 eigentlich keine vollen Bezüge mehr, sondern normalerweise Versorgungsbezüge; in meinem Fall aufgrund Klage gegen Frühpensionierung
Besoldungsbezüge auf Versorgungsbezüge gekürzt (damit höchstens noch 100 Euro Pfändung an Gläubiger, da Pension entsprechend gering)

- ich bekam die Mitteilung über die Frühpensionierung im Dezember 2013

- wissend, dass das LBV lange Bearbeitungszeiten hat, rief ich dort an und machte bereits darauf aufmerksam, dass ich zum 01.01.14 pensioniert bin

- LBV hat sich einen Dreck darum geschert, sondern die schriftliche Mitteilung meiner Dienststelle über die Pensionierung 2 Monate ohne Bearbeitung liegen
lassen

Folge:

- Es wurde seitens des LBV im Januar und Februar genauso weiter verfahren wie immer und insgesamt 2000,- Euro direkt an Gläubiger überwiesen

- dann haben sie endlich die Mitteilung meiner Dienststelle bearbeitet und sind zu dem Schluss gekommen, dass ich im Januar ca. 1000 Euro zu viel erhalten habe und im Februar ebenfalls. Daher sofortige Einbehaltung aller Bezüge, keine Auszahlung im März und lediglich 550,- im April; damit haben sie dann die "Überzahlung" wieder wett gemacht

Problem:

Ich bin aber nie überzahlt worden, da das LBV ja nicht mir zu unrecht mehr Geld bezahlt hat, sondern dem Gläubiger.
Daher stehe ich jetzt mit Nichts da.

Das einzige, was ich vom LBV "gewünscht" habe, ist, dass dieses die Mitteilung meiner Dienststelle pünktlich bearbeitet, damit genau dieser Schlammassel nicht passiert. Das haben sie aber nicht getan und sich die Überzahlungen an den Gläubiger durch Einbehalten meiner Bezüge wiedergeholt. Damit hat mein Dienstherr jetzt dafür gesorgt, dass ich komplett mittellos bin.

Ist es so verständlicher?

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 14. Mär 2014, 11:22
von Benji
@Steinbock
Es scheint zwar so, als hätte ich erst nach Deinem neuen Beitrag geschrieben, aber ich habe etwas länger gebraucht und sehe diesen daher erst jetzt.

Und es tut mir leid, aber wenn das dann der Schluss aus meinen Erklärungen ist
Steinbock hat geschrieben: Wie soll man diesen Text verstehen?
Wenn ein Pfändungsbeschluss vorliegt, müssen die Beträge an die Gläubiger abgeführt werden.
Da genügt keine Information des Schuldners/Beamter dass er dies nicht mehr wünscht.
kann ich nicht davon ausgehen, dass das Problem auch nur ansatzweise verstanden wurde.

Und mir fehlt sowohl die Zeit als auch die Nerven erst nochmal das Wesen von Rückforderungen seitens des LBV zu erklären. Es ist ja gerade umgekehrt so, dass ich gerne sachkundige Meinungen/Erfahrungen dazu hätte.

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 14. Mär 2014, 14:40
von Mikesch
Benji hat geschrieben:Da hoffe ich lieber, dass sich noch Jemand findet, der zumindest die Problematik im Kern versteht.
Ich habe Dich schon nach dem ersten Posting verstanden ;-)

Dein Dilemma:
Die LBV hat den Mindestbehalt nicht eingehalten...
In wie weit diese durch die Missachtung der Vorschriften evtl. Schadensersatzpflichtig sein könnte oder von den Gläubigern "zuviel" getilgte Beträge zurückgefordert werden können, kann ich nicht beantworten, das kann IMHO nur ein Anwalt.
Auch an dieser Stelle, rechtliche Wertungen zu Deinem Fall dürfen hier NICHT vorgenommen werden! Führe so etwas demnächst als Beispiel an: Beamter A hat...

Im Ergebnis muss das ja so ausgehen, dass Du keinen finanziellen Vorteil hast. Wenn die LBV Dir Geld zukommen lässt, muss gleichzeitig die Tilgung an die Gläubiger verringert werden.
Ob das so ohne Weiteres möglich ist? :shock:
Wie gesagt, Anwalt...

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 15. Mär 2014, 13:08
von Benji
Mikesch hat geschrieben:Dein Dilemma:
Die LBV hat den Mindestbehalt nicht eingehalten...
In wie weit diese durch die Missachtung der Vorschriften evtl. Schadensersatzpflichtig sein könnte oder von den Gläubigern "zuviel" getilgte Beträge zurückgefordert werden können, kann ich nicht beantworten, das kann IMHO nur ein Anwalt.
Die Rückforderung an die Gläubiger wurde angeblich bereits versucht und war erfolglos. Rein rechtlich sind die Gläubiger nach meinen bisherigen Erkenntnissen auch nicht zur Herausgabe verpflichtet.
Mikesch hat geschrieben: Auch an dieser Stelle, rechtliche Wertungen zu Deinem Fall dürfen hier NICHT vorgenommen werden! Führe so etwas demnächst als Beispiel an: Beamter A hat...
Ist gespeichert - danke.
Mikesch hat geschrieben: Im Ergebnis muss das ja so ausgehen, dass Du keinen finanziellen Vorteil hast. Wenn die LBV Dir Geld zukommen lässt, muss gleichzeitig die Tilgung an die Gläubiger verringert werden.
Ob das so ohne Weiteres möglich ist? :shock:
Oh oh - nun bin ich mir doch nicht mehr ganz sicher, ob das aktuelle Problem klar ist.
Wenn das LBV mir nun Geld zulassen kommen würde, müssten keine Gläubiger mehr berücksichtigt werden, da davon so gut wie nix mehr pfändbar wäre.
Das LBV hätte mir ganz normal für März die auf Versorgungsniveau gekürzten Bezüge auszahlen können. Davon würde ohnehin nichts mehr an Gläubiger gehen. Stattdessen haben sie aber meine Bezüge komplett einbehalten, um das auszugleichen, was sie selbst zu viel an Gläubiger in Januar und Februar überwiesen haben. Das gleiche machen sie nochmal im April. Damit stimmt dann die Kasse des LBV wieder. Nur ich guck' in die Röhre.

Aber wenn wir jetzt mal die ganze Sache mit Gläubiger etc. weglassen. Nehmen wir doch einfach mal an, das LBV hätte tatsächlich mich überzahlt und nicht irgendwelche Gläubiger. Selbst dann ist es nach meinen Recherchen so, dass das LBV dann über Monate die Besoldung kürzt, aber dem Beamten stets das Existenzminimum auszahlt. Selbst das ist ja hier nicht passiert.
Mikesch hat geschrieben: Wie gesagt, Anwalt...
Der ist ja dran an dem Fall, hat aber bisher nichts erreicht. Das Problem ist ja die zeitliche Dringlichkeit - ich habe einfach überhaupt kein Geld mehr.

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 15. Mär 2014, 15:37
von Hauseltr
Das Alimentationsprinzip zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG). Es bezeichnet die Verpflichtung des Dienstherren, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen.

Allein aus diesem Grund darf man Dir nach meiner Auffassung nicht die gesamte zuviel bezahlte Besoldung auf einmal vorenthalten, sondern man muss sie in Raten einbehalten. Ich würde versuchen, eine einstweilige Verfügung gegen diesen Vorfall zu erwirken.

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 15. Mär 2014, 16:47
von Benji
Hauseltr hat geschrieben:Das Alimentationsprinzip zählt zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. Art. 33 Abs. 5 GG). Es bezeichnet die Verpflichtung des Dienstherren, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen.

Allein aus diesem Grund darf man Dir nach meiner Auffassung nicht die gesamte zuviel bezahlte Besoldung auf einmal vorenthalten, sondern man muss sie in Raten einbehalten. Ich würde versuchen, eine einstweilige Verfügung gegen diesen Vorfall zu erwirken.
Danke für Deine Meinung. So sehe ich und der Anwalt es eigentlich auch. Was mich so verunsichert, ist, dass das eigentlich auch dem LBV völlig klar sein müsste. Sich nun so querzustellen, kann doch nur höhere Kosten durch Gerichtsverfahren, etc. für das LBV nach sich ziehen, falls sie wirklich komplett danebenliegen.

Falls der Anwalt "im Guten" nicht weiterkommt, was bedeutet, dass er nach der erfolglosen Fristsetzung nun zunächst mit den höchsten Stellen des LBV telefonieren wollte, hat er ein Eilverfahren vorgeschlagen.

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 17. Mär 2014, 11:06
von Mikesch
Ganz klar ist, dass Dir gesetzlich ein Eigenbehalt bleiben muss. Die Höhe wird immer neu festgelegt.
Ich denke auch, dass hier nur ein Verfahren hilft, denn nur dann kannst Du Hilfen wie Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Ich persönlich glaube, dass Du sogar gute Chancen hast, da ja das LBV klar gegen bestehende Regelungen verstoßen hat.

Ich kenne mich da nicht so aus, da Du kein Geld hast, wie ist es mit dem Gang zum Sozialamt, das holt sich die Zahlungen je nach dem halt vom LBV zurück.
Klar, ist auch doof...

Re: LBV hält Überzahlung komplett ein, die ohnehin keine war

Verfasst: 17. Mär 2014, 15:48
von Benji
@Mikesch

Da ich eine Rechtschutzversicherung habe, kommt bei mir Prozesskostenhilfe nicht in Betracht, da diese stets hinter möglichen anderen Kostenträgern zurücktritt. Ich muss mir also über Verfahrenskosten zum Glück keine Gedanken machen.

Derzeit warte ich noch auf Feedback vom Anwalt. Wenn der nicht grünes Licht gibt, dass er in den nächsten Tagen was erreicht, dann habe ich auch schon über "Sozialamt" nachgedacht. Auskennen tue ich mir hier auch nicht, aber ich weiß soviel, dass es speziell dann einspringt, wenn Mietkosten nicht mehr getragen werden können, was bei mir im April der Fall sein wird und was auch bereits im März eingetreten wäre, wenn ich es nicht irgendwie schaffen würde, von meinem Selbstbehalt immer mal was zur Seite zu legen, sodass diese Summe im März gerade noch so auf dem Konto war.

Das ist das Furchtbare an der Situation. Wenn man eine hohe Lohnpfändung hat, kann sich ja jeder ausrechnen, dass in der Vergangenheit da einiges schiefgelaufen ist. So stand ich vor Jahren sehr oft vor dem Nichts und wusste nicht, wie ich es bis zum Monatsende schaffen sollte. Aus diesem Sumpf habe ich mich mit der Zeit immer mehr befreit, meine Verhältnisse komplett geordnet, mit Schuldnerberatung, etc.
Ich habe alles dafür getan, nie mehr in so eine Situation zu kommen und die gesamte Planung wurde dann durch Krankheit und Dienstunfähigkeitsverfahren ohnehin durcheinander gebracht. Aber auch das habe ich dann mit fremder Hilfe in Angriff genommen und es sogar geschafft dem ganzen etwas Positives abgewinnen zu können - nach dem Motto: Immer einmal mehr aufstehen als hinfallen.

Mich jetzt wieder in genau derselben Situation wiederzufinden wie vor Jahren, weil irgendwo geschlampt wurde und niemand bereit ist, dafür Verantwortung zu übernehmen, übersteigt im Moment meine Kapazitäten. Es weckt ganz schlimme Erinnerungen an Zeiten, die ich doch hinter mir gelassen hatte...