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Beihilfe Anwartschaft JA oder NEIN?

Verfasst: 6. Mär 2014, 23:48
von Maus1990
Hallo liebes Forum,

ich habe auf die Schnelle nicht die Antwort zu meiner Frage gefunden und melde mich mal mit einer Frage!

Folgendes:

Ich bin ab dem 1.9. Anwärterin, bei der Justiz Bayern und dementsprechend ist mein Dienstherr ja der Freistaat Bayern.
Da ich mich nun mit meiner privaten Krankenversicherung beschäftige, ist mir was widersprüchliches aufgefallen.

In dem Informationsheftchen über das bayerische Beihilferecht (vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen) steht folgendes:

Beihilfeberechtigte Personen

Beihilfeberechtigte Personen sind:

Beamtinnen und Beamte,
Richter,
Dienstanfänger,
Ruhestandsbeamter,
Witwen,
Waisen,

wenn und solange Bezüge gezahlt oder nur wegen Verwendung von Ruhens- oder Anrechnungsvorschriften nicht gezahlt wurden.

Bis dahin verstehe ich es so, dass ich als Anwärterin KEIN ANRECHT auf Beihilfe habe.
Dann steht da noch bei mir:
Als Dienstanfänger gelten nicht Beamte auf Widerruf, die sich noch in Ausbildung befinden. Für diesen Personenkreis bieten die Unternehmen der PKV besondere Anwärtertarife an.
Auch soweit klar, denn ich habe ein Angebot der PKV extra für Anwärter bekommen.

Dann steht aber im Internet auf diversen Seiten, dass man auch als Anwärter beihilfeberechtigt ist.

Ich bin jetzt so verwirrt, und weiß einfach nicht was stimmt.

Kann mir da bitte jemand Klarheit verschaffen? Bin ich jetzt als Anwärterin beihilfeberechtigt oder nicht? :oops: Ich will mit der Frage nicht sofort beim Arbeitgeber anrufen und fragen....der hat mir ja leider auch nicht mehr dazu geschickt an Informationen.

Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mein Knoten im Hirn lösten könntet!

Re: Beihilfe Anwartschaft JA oder NEIN?

Verfasst: 7. Mär 2014, 00:43
von Steinbock
Maus1990 hat geschrieben:
Bis dahin verstehe ich es so, dass ich als Anwärterin KEIN ANRECHT auf Beihilfe habe.
Falsch - Beamte auf Widerruf (Anwärterin) erhalten ebenfalls Beihilfe.
Dann steht da noch bei mir:

Korrektur:
Beamte auf Widerruf die als Auszubildende gelten. Für diesen Personenkreis bieten die Unternehmen der PKV besondere Anwärtertarife an.
Auch soweit klar, denn ich habe ein Angebot der PKV extra für Anwärter bekommen.
Jepp - Ausbildungstarife und zwar bis zum Statuswechsel zum Beamten auf Probe.
Dann steht aber im Internet auf diversen Seiten, dass man auch als Anwärter beihilfeberechtigt ist.
Richtig siehe oben!

Gruß vom Steinbock

Re: Beihilfe Anwartschaft JA oder NEIN?

Verfasst: 8. Mär 2014, 21:21
von Maus1990
Supi,
Vielen lieben dank. Ich war so blöd und hab total ignoriert, dass DIENSTANFÄNGER
ein Synonym für Anwärter ist und ich natürlich dann beihilfeberechtigt bin.
Habe mich nun versicherungstechnisch für eine kleine Anwartschaft entschieden und freu mich, wenn das alles klappt :-)

Re: Beihilfe Anwartschaft JA oder NEIN?

Verfasst: 9. Mär 2014, 09:21
von Steinbock
Maus1990 hat geschrieben: Habe mich nun versicherungstechnisch für eine kleine Anwartschaft entschieden und freu mich, wenn das alles klappt :-)
Also gehörst Du zu denen, die nicht aufs Geld schauen müssen ?

Beim Abschluss einer GKV zahlst Du dann von deinem mtl. Brutto-Einkommen für die Krankenversicherung 14,9 % und für die Pflegeversicherung 1,275 %.

Also bei einem mtl. Einkommen von 1.000 € = 161,75 €.

Für eine PKV zahlt ein 24 jährige(r) gerade mal so im Monat ca. 65 € incl. stationärer Behandlung im Krankenhaus im 2-Bett-Zimmer + Chefarzt.

Gruß vom Steinbock

Re: Beihilfe Anwartschaft JA oder NEIN?

Verfasst: 10. Mär 2014, 11:06
von Kater-Mikesch
Hallo Steinbock,

als junger Mensch ist man natürlich bei einer PKV finanziell gesehen besser aufgehoben - aber ob das langfristige die beste Strategie ist, wage ich zu bezweifeln...

Steigende Beiträge im Alter (wenn diese dann überhaupt noch bezahlbar sind) und eine fehlende Rückkehrmöglichkeit zur GKV, wiegen schwer auf und sollten in
die Überlegungen mit einbezogen werden...es ist alles eine Sache des Geldes und der Vernunft !

Re: Beihilfe Anwartschaft JA oder NEIN?

Verfasst: 10. Mär 2014, 13:27
von Steinbock
Hallo Kater-Mikesch,
Kater-Mikesch hat geschrieben:Hallo Steinbock,

als junger Mensch ist man natürlich bei einer PKV finanziell gesehen besser aufgehoben - aber ob das langfristige die beste Strategie ist, wage ich zu bezweifeln...
Wenn Du die PKV für Nicht-Beamte meinst gebe ich dir teilweise recht.
Hier sollte man erst an einen Wechsel denken, wenn die mtl. Einkünfte in einer gewissen Größenordnung liegen und man auch die Familiensituation einschätzen kann.

Bei einem Beamtenanwärter könnte es nur ein Problem geben, wenn er seine Ausbildung abbricht und keine andere Arbeitsstelle finden würde.
Aber selbst dann, besteht evt. die Möglichkeit einer Rückkehr in die Familienversicherung der Eltern/Ehepartner.

Sollte er eine GKV-Pflichtige Tätigkeit finden, muss er sogar in die GKV zurück.
Steigende Beiträge im Alter (wenn diese dann überhaupt noch bezahlbar sind) und eine fehlende Rückkehrmöglichkeit zur GKV, wiegen schwer auf und sollten in die Überlegungen mit einbezogen werden...es ist alles eine Sache des Geldes und der Vernunft !
Für einen Beamten im Alter würde ich von einer GKV grundsätzlich abraten.
Hoher Beitrag entsprechend seines Brutto-Einkommens ohne Zuschuss des Dienstherrn.

Außerdem kann man die Ersparnisse PKV gegenüber GKV in einen Sparvertrag einfließen lassen, um im Alter eine kleine Zusatzrente zu haben um die evt. erhöhten Kosten aufzubringen.

Gruß vom Steinbock

Re: Beihilfe Anwartschaft JA oder NEIN?

Verfasst: 10. Mär 2014, 14:37
von Gerda Schwäbel
Maus1990 hat geschrieben:Ich war so blöd und hab total ignoriert, dass DIENSTANFÄNGER
ein Synonym für Anwärter ist und ich natürlich dann beihilfeberechtigt bin.
Vergessen Sie das mal ganz schnell wieder! "Dienstanfänger" ist kein Synonym für "Anwärter". Als Anwärterin sind Sie Beamtin und fallen deshalb unter den Personenkreis in der ersten Zeile Ihrer Aufzählung im ersten Beitrag. Dienstanfängerinnen befinden sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildunsgverhältnis besonderer Art und müssen - weil sie keine Beamtinnen sind - in der Aufzählung gesondert genannt sein. Das Dienstanfängerverhältnis wird - soweit ich mich erinnere - dem Vorbereitungsdienst vorangestellt, und zwar für Bewerber und Bewerberinnen, die den Schulabschluss, der eigentlich für die Laufbahn gefordert wird, nicht vorweisen können.

Viele Grüße
Gerda Schwäbel