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Dienstunfähig frühpensioniert; Krankmeldung

Verfasst: 4. Mär 2014, 10:24
von Katrin123
Hallo,
wenn ein Landesbeamter mit dem 01.03.2014 wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird, weiterhin in fachärztlicher Behandlung ist, muß der Facharzt weiterhin Krankheit per Krankenschein gegenüber dem Dienstherren bestätigen?

Grüße
Katrin

Re: Dienstunfähig frühpensioniert; Krankmeldung

Verfasst: 4. Mär 2014, 10:38
von Kater-Mikesch
Hallo,

wenn du die "Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung" meinst, dann brauchst du natürlich keine Bescheinigung mehr bei deinem DH vorzulegen...
Vielleicht werden wieder mal ein paar Schlaumeier meinen, dass eine Beamter nicht arbeitet sondern seinen Dienst verrichtet, dass gilt aber dann eben auch gleichlautent für das Klientel der Beamten...

Wenn du es genau wissen willst und eine rechtlich verwertbare Antwort erhalten willst, frag doch einfach bei deinem Diensthernn nach - per Mail oder Briefpost mit der Bitte um Antwort...für die Bewahrung der Rechtssicherheit kannst du ja die aktuelle Bescheinigung deinem DH zusenden...

Re: Dienstunfähig frühpensioniert; Krankmeldung

Verfasst: 4. Mär 2014, 12:14
von Herm
Die Krankmeldung immer bis zum Beginn des Ruhestandes (Urkunde) abgeben.
Die DDU wird ja schon vorher vom BAD / AA festgestellt...im Zeitraum bis
zur Urkunde AU-Bescheinigung abgeben.
Grund: Auszahlung der Urlaubstage soweit vorhanden.

Wenn man Glück hat braucht man dann in seinem Leben nie wieder
eine AU-Bescheinigung :mrgreen:

Re: Dienstunfähig frühpensioniert; Krankmeldung

Verfasst: 4. Mär 2014, 12:41
von Kater-Mikesch
Hallo Herm,
da die DDU bereits zum 01.03.14 eingetreten ist, braucht der Fragesteller keine DU mehr vorzulegen...
Ich denke, dass sich das Thema dann erledigt hat.

Die DDU wird übrigens nicht vom BAD bwz. AA festgestellt - dies obliegt ganz alleine dem Dienstherr.
Natürlich wird sicht der DH i. d. R. auf die Gutachten stützen und dementsprechend reagieren...

Re: Dienstunfähig frühpensioniert; Krankmeldung

Verfasst: 4. Mär 2014, 18:08
von Katrin123
Hallo,
ich habe telefonisch heute doch noch mal gefragt. Da der Dienstherr mit Ablauf des Monats Februar zum 01.03.2014 die zur Ruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit vorgenommen hat, wird kein ärztlicher Krankenschein mehr benötigt. Auch der Urlaubsanspruch endet mit Beginn des vorzeitigen Ruhestandes und wird zur Verrechnung des vorhergehenden Urlaubsanspruchs (Stichtag: 28. 02.2014) der Besoldungsstelle übergeben.

Eigentlich ist das ja auch logisch, danke euch trotzdem für die Möglichkeit, daß man darüber hier schreiben darf. :wink:
Es erhellt den eigenen Geist.

Grüße
Katrin123