Seite 1 von 1

Beihilfe nach entlassung

Verfasst: 12. Feb 2014, 17:49
von BayVwVfg54
Guten Abend!
Es geht um folgendes: ich habe heute einen Entlassungsantrag gestellt.(private Gründe).war vorher Landesbeamter in Bayern.
Sobald ich entlassen bin, werde ich ja den Beihilfeanspruch verlieren,jedoch werde ich noch zwei Arztrechnungen erhalten.
Da diese aus der Zeit stammen als ich beihilfeberechtigt war muss die Beihilfestelle noch zahlen oder?
Und wie sieht es mit der privaten Krankenversicherung aus die ja dann auch wegfällt?

Re: Beihilfe nach entlassung

Verfasst: 12. Feb 2014, 18:05
von Steinbock
BayVwVfg54 hat geschrieben:Guten Abend!
Es geht um folgendes: ich habe heute einen Entlassungsantrag gestellt.(private Gründe).war vorher Landesbeamter in Bayern.
Sobald ich entlassen bin, werde ich ja den Beihilfeanspruch verlieren,jedoch werde ich noch zwei Arztrechnungen erhalten.
Da diese aus der Zeit stammen als ich beihilfeberechtigt war muss die Beihilfestelle noch zahlen oder?
ja sicher - die Beihilfe anteilmäßig und die PKV!
Und wie sieht es mit der privaten Krankenversicherung aus die ja dann auch wegfällt?
Warum sollte die PKV wegfallen ?
Nein diese fällt nicht automatisch weg - diese musst Du evt. dann auf 100 % aufstocken.

Es sei denn - Du bist noch keine 55 Jahre alt und findest eine GKV-pflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Gruß vom Steinbock