Mindestpension nach welcher Dienstzeit?
Verfasst: 8. Feb 2014, 11:08
Ja, Hallo erstmal ...
ich bin der Mike und neu hier!
Bin auch kein "richtiger" Beamter sondern Soldat, habe aber Fragen welche insbesondere das Beamtenpensionierungsrecht betreffen;
ich hoffe daher hier fachkundige Hinweise und Tipps zu bekommen. (Ich Danke schonmal im Voraus )
Ich versuche mal mein Anliegen zu schildern:
Seit neuestem haben in meiner Einheit vereinzelte Soldaten (ich bin einer davon) die Moeglichkeit bei der Bundeswehr den Status SAZ25 zu erhalten; entweder durch ein verlaengern der Dienstzeit oder eben Rueckumwandlung BS.
Gleichzeitig soll man ab dem Alter 51 Jahre den Anspruch auf eine Mindestpension haben , wenn man zusammenhaengend insgesamt laenger als 20 Jahre im Staatsdienst 'gedient' haette.
Das ist sinngemaess die Aussage welche ich bis dato von diversen Kompaniechefs und dem BwVerband erhalten habe; natuerlich nie schriftlich sondern nur bei Vieraugengespraechen. Ist ja noch alles neu und im Fluss
Was ich also gerne wissen moechte ist folgendes:
Wie viele Jahre muss ein "normaler Beamter" (nicht abwertend gemeint!) arbeiten um Anspruch auf eine Mindestpension zu erwerben und ab welchem Alter kann er fruehestens diese Pension empfangen?
Allgemeine Umdrucke, VMBlaetter, Erlasse wo auch immer dieses Problem geregelt ist nehme ich natuerlich dankend an...
Bin auch kein "richtiger" Beamter sondern Soldat, habe aber Fragen welche insbesondere das Beamtenpensionierungsrecht betreffen;
ich hoffe daher hier fachkundige Hinweise und Tipps zu bekommen. (Ich Danke schonmal im Voraus )
Ich versuche mal mein Anliegen zu schildern:
Seit neuestem haben in meiner Einheit vereinzelte Soldaten (ich bin einer davon) die Moeglichkeit bei der Bundeswehr den Status SAZ25 zu erhalten; entweder durch ein verlaengern der Dienstzeit oder eben Rueckumwandlung BS.
Gleichzeitig soll man ab dem Alter 51 Jahre den Anspruch auf eine Mindestpension haben , wenn man zusammenhaengend insgesamt laenger als 20 Jahre im Staatsdienst 'gedient' haette.
Das ist sinngemaess die Aussage welche ich bis dato von diversen Kompaniechefs und dem BwVerband erhalten habe; natuerlich nie schriftlich sondern nur bei Vieraugengespraechen. Ist ja noch alles neu und im Fluss
Was ich also gerne wissen moechte ist folgendes:
Wie viele Jahre muss ein "normaler Beamter" (nicht abwertend gemeint!) arbeiten um Anspruch auf eine Mindestpension zu erwerben und ab welchem Alter kann er fruehestens diese Pension empfangen?
Allgemeine Umdrucke, VMBlaetter, Erlasse wo auch immer dieses Problem geregelt ist nehme ich natuerlich dankend an...