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Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 3. Feb 2014, 14:21
von Tina457
Hallihallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage: Hat von euch schon einmal Jemand etwas mit der Dienstunfähigkeits-oder DU-Klausel zu tun gehabt? Ich wollte mich demnächst versichern und habe mir verschiedene Angebote zuschicken lassen...da es für Laien etwas schwer ist sich in dem Versicherungsgewimmel zurecht zu finden,bin ich dankbar für jede Antwort

Muss man zwingend einen Vertrag mit Du-Klausel abschließen oder reicht auch die Berufsunfähigkeitsklausel ?
LG und Danke vorab
Tina
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 3. Feb 2014, 22:23
von Anstaltszauber
Tina457 hat geschrieben:Hallihallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage: Hat von euch schon einmal Jemand etwas mit der Dienstunfähigkeits-oder DU-Klausel zu tun gehabt? Ich wollte mich demnächst versichern und habe mir verschiedene Angebote zuschicken lassen...da es für Laien etwas schwer ist sich in dem Versicherungsgewimmel zurecht zu finden,bin ich dankbar für jede Antwort

Muss man zwingend einen Vertrag mit Du-Klausel abschließen oder reicht auch die Berufsunfähigkeitsklausel ?
DU-Klausel ist besser. Berufsunfähigkeit kommt ganz entscheidend auf den Beruf an (ach) und es gut möglich, dass Du zwar DU, aber nicht BU bist.
Gruß aus der Anstalt.
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 4. Feb 2014, 10:51
von Bundesfreiwild
So ist es. Die DIENSTunfähigkeitsklausel umbedingt mit abschliessen.
Wir sehen es ja bei Telekoms. Die Leute sind zwar arbeitsfähig, könnten ihren Job machen. Da man sie aber -sogar als Schwerbehinderte- jeden Tag 150 Km fahren lassen, oder sogar umziehen lassen will, werden die Leute entweder schon vorher krank oder hinterher durch die zusätzlichen Belastungen durch die Rahmenbedingungen.
Der Kollege ist dann zwar noch arbeitsfähig und kann z.B. in der Pension noch einen Nebenjob machen, aber DER DIENSTHERR sieht einen als nicht mehr DIENSTfähig an.
Die Versicherer sind dann ganz buchstabengetreu der Ansicht: WENN der Beamte keine DIENSTunfähigkeitsklausel drin hat, sondern nur die ARBEITSunfähigkeitsklausel, dann ist er eben noch arbeitsfähig, obwohl er aus dem Dienst gekippt und zwangspensioniert wurde.
Dann gibts keine Versicherungsleistung.
Also die DIENSTunfähigkeitsklausel unbedingt MIT abschliessen.
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 4. Feb 2014, 15:07
von Steinbock
Hallo Bundesfreiwild,
Bundesfreiwild hat geschrieben:Die Versicherer sind dann ganz buchstabengetreu der Ansicht: WENN der Beamte keine DIENSTunfähigkeitsklausel drin hat, sondern nur die ARBEITSunfähigkeitsklausel, dann ist er eben noch arbeitsfähig, obwohl er aus dem Dienst gekippt und zwangspensioniert wurde.
Bitte nicht die Berufsunfähigkeit mit einer Arbeitsunfähigkeit verwechseln!
Bei Arbeitsunfähigkeit erhält ein Angestellter 6 Wochen Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld.
Gruß vom Steinbock!
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 4. Feb 2014, 15:16
von Steinbock
Hallo Tina,
ich versuche mal den Unterschied mit einfachen Worten darzustellen.
Wenn eine Dienstunfähigkeits-Klausel im Vertrag vorhanden ist, zahlt der Versicherer bei einer Versetzung des Dienstherrn aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand. Eine weitergehende ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich.
Wenn nur eine Absicherung für eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht, muss der Versicherte dem Versicherungsunternehmen nachweisen, dass er zu mindestens 50 % dem Berufsleben nicht mehr zur Verfügung steht. Dies muss durch einen Arzt festgestellt werden.
Ergänzend kommt es auch noch darauf an welche Vertragsbedingunen bei dem Vertrag vorliegen.
Ich empfehle den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung (bitte unterscheiden A) für den Verwaltungsdienst / B) für den Sicherheitsbereich wie Berufsfeuerwehr, Polizei, Justizvollzug).
Bei B - muss die erweiterte Dienstunfähigkeit abgesichert sein.
Es sollte in dieser Absicherung auf die abstrakte wie auch auf die konkrete Verweisung verzichtet werden und es sollte auch die Teildienstunfähigkeit mitversichert sein.
Wenn nähere Informationen gewünscht werden, bzw. entsprechende Versicherungsbedingungen - einfach noch mal melden.
Gruß vom Steinbock
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 5. Feb 2014, 13:05
von Bundesfreiwild
Ein Beamter *lach* hat oft keinen konkreten Beruf gelernt. Gibt viele, die gleich nach der mittleren Reife bei Postens anfingen und keinen Berufsausbildung haben.
Von daher... wer dienstunfähig ist, ist sozusagen gleichzeitig auch berufsunfähig, weil er nix gelernt hat - auf dem Papier. Aber die eigentliche Arbeitsfähigkeit kann trotzdem noch vorhanden sein.
WENN ich jetzt so eine Versicherung tatsächlich abschliessen wollte, würde ich alle DREI Wortspiele drin haben wollen.
Bei mir könnte man z.B. so argumentieren:
Dein Dienstherr will dich nicht haben, weil die und die gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. DDU-Verfahren und Zwangsruhestand. Also Dienstunfähigkeit.
Da ich aber mal Industriekauffrau gelernt habe, samt Fachabi Bwl, könnte nun ein Versicherer auf die Idee kommen, dass ich meinen Beruf weiter ausführen könnte. Womit er auch Recht hätte, denn ich könnte. Ich bin ja nur pensioniert, weil mein Dienstherr mich -angeblich- nicht mehr beschäftigen kann. Andere könnten es vielleicht.
Also wäre die Berufsunfähigkeitsklausel schon mal raus.
Ergäbe sich die Frage der Arbeits(un)fähigkeit. Auch dabei könnte es zu Problemen kommen, da ich ja behaupte, ich wäre voll leistungsfähig, unter den passenden Rahmenbedingungen. Da würde der Versicherer vermutlich dann auch so sehen.
Damit hätte ich keine Auszahlung zu Arbeitsunfähigkeit, keine Versicherungsleistung zu Berufsunfähigkeit, NUR die Dienstunfähigkeitsklausel würde ziehen (falls vertraglich vereinbart).
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 5. Feb 2014, 20:35
von Adler
Am Ende kommt es darauf an, wie es im Versicherungsvertrag formuliert ist.
Ein paar Beispiele für Formulierungen und ihre Auswirkungen:
beamten-infoportal.de/stolperfalle-dienstunfaehigkeitsklausel/
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 6. Feb 2014, 12:07
von Steinbock
Hallo Bundesfreiwild,
willst Du mit deinen Texten die Begriffe der Versicherungswirtschaft völlig auf den Kopf stellen ?
Dies hilft der Fragenden sicher nicht weiter.
Wenn man den richtigen Versicherungsschutz sucht, muss man sich auch an die Begriffe der Versicherer halten.
Und wenn man Arbeitsunfähig bzw. Krank ist muss auch ein Beamter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) seinem Dienstherr vorlegen.
Nur um Missverständnisse auszuschließen - eine Absicherung wäre möglich bei Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit.
Und eine Dienstunfähigkeitsabsicherung beinhaltet auch eine Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Gruß vom Steinbock
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 6. Feb 2014, 12:19
von Steinbock
bei der angegebenen Internetseite von Adler
handelt es sich um ein Sammelbecken für Anschriften von Interessenten.
Wenn ihr dort eure Daten eingibt, ist ein direkter Online-Vergleich nicht möglich.
Dafür werdet ihr mit allen möglichen Kontakten durch Versicherungsmaklern bobadiert.
Gruß vom Steinbock
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 7. Feb 2014, 08:48
von Bundesfreiwild
"Und wenn man Arbeitsunfähig bzw. Krank ist muss auch ein Beamter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) seinem Dienstherr vorlegen."
Was hat das mit der Frage zu tun?
Viele BEamte sind nur deshalb krank, weil sie jeden Tag 200 Km fahren sollen. Die werden sofort wieder "arbeitsfähig", wenn sie andere Rahmenbedingungen haben.
Es sind auch schon Beamte in DDU geschickt worden, die bereits wieder gesund und IM Dienst waren, bei denen der Dienstherr dennoch die Dienstfähigkeit nicht mehr gesehen hat.
Fakt ist: Die Versicherer versuchen sich - wo es geht - um die Versicherungsleistungen zu drücken.
WENN ich nun eine Versicherung abschliessen würde, würde ich es für "Erwerbsunfähigkeit", "Dienstunfähigkeit" und "Berufsunfähigkeit" machen, damit kein Schlupfloch bleibt.
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 9. Feb 2014, 11:21
von Steinbock
Bundesfreiwild hat geschrieben:"Und wenn man Arbeitsunfähig bzw. Krank ist muss auch ein Beamter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankmeldung) seinem Dienstherr vorlegen."
Was hat das mit der Frage zu tun?
Zur eigentlichen Frage nichts.
Nur zu deinen fehlerhaften Hinweisen:
Ergäbe sich die Frage der Arbeits(un)fähigkeit. Auch dabei könnte es zu Problemen kommen, da ich ja behaupte, ich wäre voll leistungsfähig, unter den passenden Rahmenbedingungen. Da würde der Versicherer vermutlich dann auch so sehen.
Damit hätte ich keine Auszahlung zu Arbeitsunfähigkeit, keine Versicherungsleistung zu Berufsunfähigkeit, NUR die Dienstunfähigkeitsklausel würde ziehen (falls vertraglich vereinbart).
Oder hast Du immer noch nicht erkannt, dass Du hier mit völlig falschen Begriffen um dich geworfen hast?
Fakt ist: Die Versicherer versuchen sich - wo es geht - um die Versicherungsleistungen zu drücken.
WENN ich nun eine Versicherung abschliessen würde, würde ich es für "Erwerbsunfähigkeit", "Dienstunfähigkeit" und "Berufsunfähigkeit" machen, damit kein Schlupfloch bleibt.
Dies passt schon besser. In einer Dienstunfähigkeitsabsicherung ist immer eine Berufsunfähigkeitsabsicherung enthalten und natürlich auch eine Erwerbsunfähigkeitsabsicherung.
Nur nochmal zur Klarstellung: Berufsunfähig bedeutet, dass der VN zu mindestens 50 % seine Tätigkeit nicht mehr verrichten kann. Erwerbsunfähig bedeutet, dass er überhaupt keine Tätigkeit mehr verrichten kann.
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 10. Feb 2014, 08:44
von Smarty
Um die Dienstunfähigkeitsversicherung kommst du auf jeden Fall nicht herum. Unbedingt mit abschließen. Und ja, mit der Dienstunfähigkeitsversicherung deckst du meines Wissens nach auch alle anderen Felder mit ab. Da bleiben dann keine "Schlupflöcher"...
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 1. Apr 2014, 19:01
von Theolinger
,,Die Dienstunfähigkeitsklausel schließt die Dienstunfähigkeit mit in den Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein und ist daher auch das Kernstück der Versicherung. Sie sichert dem Beamten das Recht auf Leistungen auch dann zu, wenn er „nur“ Dienstunfähig wird.''
soviel erstmal zur Du-Klausel!Den Rest des Artikels findest du auf beamten-infoportal.de/stolperfalle-dienstunfaehigkeitsklausel/( Den Artikel find ich echt gut) Ansonsten ist den Antworten meiner Vorgänger eigentlich nichts hinzuzufügen...die Du-Klausel ist nicht nur sinnvoll, sondern meiner meinung nach NOTWENDIG! Wenn d sie nciht hast und dir etwas passiert, stehst du verdammt blöd da!
Viel Spaß mit den Infos
Re: Dienstunfähigkeitsklausel- sinnvoll oder nicht?
Verfasst: 2. Apr 2014, 11:43
von Steinbock
Theolinger hat geschrieben:,,Die Dienstunfähigkeitsklausel schließt die Dienstunfähigkeit mit in den Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein und ist daher auch das Kernstück der Versicherung. Sie sichert dem Beamten das Recht auf Leistungen auch dann zu, wenn er „nur“ Dienstunfähig wird.''
Und wieder erscheint ein neuer User hier im Forum, der bereits mit seinem 1. Text auf eine Werbeplattform hinweist.
Etwas versteckt findet man dann auf dieser Internet-Seite folgende Information:
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Ihren Beruf
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Also ein Sammelbecken für Anschriften - und schwups wird man von allen nur möglichen Versicherungsmaklern belästigt,
die diese Anschriften dann bei dem Homepage-Besitzer bezahlen mussten.
Gruß vom Steinbock
PS: Finger weg