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Arbeitsnachweis

Verfasst: 30. Jan 2014, 13:04
von fragdaswww
Sehr geehrte Community,

ich bin kommunalbeamter in bayern. mein dienstherr möchte nun, nur für unsere abteilung mit 2 mann, dass wir einen täglichen arbeitsnachweis führen, aus welchen hervorgehen soll, ob die abteilung unter oder überbesetzt ist.

die sinngaftigkeit einmal dahingestellt, ist dies rechtlich zulässig?
die nachweise sollen dem rechnungsprüfungsausschuss des gemeinderats vorgelegt werden.

danke und gruss

Re: Arbeitsnachweis

Verfasst: 30. Jan 2014, 15:55
von InAusbildung
Ohne Gewähr behaupte ich, dass dies zulässig ist, was die Sinnhaftigkeit angeht und deine Bedenken, solltest du ein sachliches und freundliches Gespräch mit deinem Vorgesetzten suchen. Versuch dabei ruhig zu bleiben, auch wenn du gerade sehr aufgeregt scheinst.

Zudem verstehe ich persönlich auch nicht, wieso du dabei Bedenken hast ?

Re: Arbeitsnachweis

Verfasst: 30. Jan 2014, 18:41
von Steinbock
fragdaswww hat geschrieben:Sehr geehrte Community,

ich bin kommunalbeamter in bayern. mein dienstherr möchte nun, nur für unsere abteilung mit 2 mann, dass wir einen täglichen arbeitsnachweis führen, aus welchen hervorgehen soll, ob die abteilung unter oder überbesetzt ist.
Also mit anderen Worten - ihr habt es in der Hand, ob die Abteilung noch eine Verstärkung bekommt, oder ihr in Zukunft alles alleine stemmen müsst.

Finde ich doch super, wenn ihr beide dazu gefragt werdet.

Gruß vom Steinbock

Re: Arbeitsnachweis

Verfasst: 4. Feb 2014, 10:39
von Bundesfreiwild
Normalerweise lässt sich die Auslastung der Mitarbeiter aus der Datenlage errechnen. Also "Anzahl" von irgendwas. Über Anzahl Anträge, Anzahl bearbeitete Rechnungen, Anzahl irgendwas. Wenn diese Daten nicht erhebbar sind, weil die Tätigkeit sich nicht aus "handfesten" Daten berechnen lässt, muss eben eine händische Erfassung erfolgen. Z.B. Anzahl Kundenkontakte, Anzahl Telefongespräche, Anzahl beratene Kunden, etc. Also sozusagen Strichliste mit Angabe der verbrauchten Zeit.
Wenn es nicht anders geht, dann gehts halt eben nur so. Euer Personalrat müsste dies genehmigt haben, weil es eine Datenerfassung zur Arbeitszeit ist. Die unterliegt der Mitbestimmung. Es muss genau geregelt sein, wann, wer, wie welche Daten auf welchem Formblatt erfasst. Selbst Formblätter für die Datenerhebung müssen vom Personalrat/BR abgesegnet sein.
Also würde ich jetzt erstmal ein Gespräch mit dem Personal/Betriebsrat suchen und fragen, ob die ganze Aktion dort zugeleitet und in dieser Form genehmigt worden ist.
Wenn die Datenerfassung ganz klar in eine Zeit des Jahres fällt, in der immer wenig Arbeit vorhanden ist, dann ist schon mal der Personalabbau vorprogrammiert. Das sollte ein Personal/Betriebsrat bei der Genehmigung berücksichtigen und mit dem Arbeitgeber absprechen.
Eben das wann, wer, wie, was, etc.

Wie es immer bei Selbstaufschreibungsaktionen ist: Man muss nicht lügen, aber man kann grosszügig sein.
Wichtig ist, dass ihr daran denkt, wirklich JEDE tatsächlich im Zusammenhang mit eurer Tätigkeit stehende Zeit mit aufzunehmen. Man denkt immer, nur eine konkrete Handlung zählt, aber man ist auch "drumherum" mit Nachdenken, Ablage, etc. etc. beschäftigt, das alles in die Zeitansätze mit einfliesst.
Wenn ihr natürlich wisst, dass selbst bei grosszügigen Zeitansätzen eigentlich einer überflüssig ist, dann siehts natürlich schlecht aus, wenn es um Personalentscheidungen/-abbau geht, denn sooo viel tatsächliche Arbeit könnt ihr dann niemals in euren Aufschreibungen unterbringen.

Aber das Verfahren ist rechtens, wenn der Personalrat/BR genehmigt hat.