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Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 29. Jan 2014, 16:48
von kolibri
Hallo zusammen,

Vielleicht hat jemand zum Thema “Frühpensionierung/amtsärztliche Untersuchung” nähere Sachkenntnis oder eigene Erfahrungen und ist so freundlich mir einen Rat zu geben.

Ich habe 40 - überwiegend gute - Dienstjahre auf dem Buckel und kann nicht mehr. Eine Umstrukturierung hat mir den Rest gegeben. Wegen “Burn-out” und massiver psychosomatischer Beschwerden wurde ich mehrere Wochen in einer psychosomatischen Klinik behandelt. Die Therapeuten und Ärzte kamen zu dem Ergebnis, dass ich das Kapitel Beruf für abgeschlossen halten soll und haben folgerichtig in den Entlassungsbericht mit ausführlicher Begründung hineingeschrieben, dass ihnen meine Dienstfähigkeit als nicht mehr gegeben erscheint.

Dann war ich einige Monate krankgeschrieben, habe meinen Kolleginnen und Kollegen mitgeteilt, dass sie besser ohne mich planen sollen und auf die Reaktion meines Dienstherrn gewartet. Dieser hat eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, die vor einigen Tagen stattgefunden hat. Dem Amtsarzt hatte ich vorab die Arztbriefe der Klinik zugesandt und mich in der Hoffnung dort eingefunden, bei dieser Sachlage ohne größere Schwierigkeiten “ausgemustert” zu werden. Es lief aber ganz anders.

Der begutachtende Arzt erstellte erstmal eine Anamnese, befragte mich anhand eines Schemas zu meinen gesundheitlichen Beschwerden und stellte das Ganze, so fand ich, auch ziemlich fair zusammen. Die Arztbriefe der psychosomatischen Klinik befanden sich in seiner Akte und er sagte, diese würden mit berücksichtigt. Dann folgte eine ausführliche körperliche Untersuchung. Schließlich kam die Schlussbesprechung und ich fiel aus allen Wolken.

Er erklärte nämlich, dass wir alle bis 67 oder knapp davor arbeiten müssten. Mit 57 Jahren hätte ich doch schließlich bei normalen Verlauf noch 30 Jahre zu leben. Er schlug mir eine stufenweise Eingliederung in den Arbeitsprozess vor und wolle sich dahingehend gegenüber meinem Dienstherrn äußern. Daraufhin erklärte ich, dass ich mir aufgrund meiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht vorstellen könne jemals an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren. Er meinte, er könne sich nicht vorstellen, dass es in meiner Behörde nicht irgendeine Verwendung für mich gäbe. Ich könne ja auch eine geringerwertige Tätigkeit annehmen. Die würde mich vielleicht weniger belasten. Höflich wies ich diesen “Vorschlag” als nicht erfolgversprechend zurück. Er meinte zum Abschied noch, dass er nicht jeden laufen lassen könne.

Nun habe ich die Befürchtung, dass mein Dienstherr mich zur Dienstaufnahme einbestellt. Das wäre der blanke Horror, eine Frühpensionierung, wenn auch mit finanziellen Einbußen verbunden, wäre eine Erlösung, da ich wirklich keine Chancen für einen erfolgreichen Neustart sehe. Was soll ich tun - erst einmal abwarten, ob es vielleicht doch gut ausgeht oder in irgendeiner Weise aktiv werden? Am liebsten würde ich die ganze Sache so schnell wie möglich hinter mich bringen.

Dank und Gruß

kolibri

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 29. Jan 2014, 17:35
von defraubeckham
Oh je das lief aber nicht so gut bei dir.
Ich bin 42 Jahre und bin auch schon frühpensionert.
Ich war lange Zeit krank - habe dann eine Wiedereingliederung gemacht und danach für kurze Zeit nochmal voll eingestiegen.
Dann ging aber nichts mehr und ich wurde wieder krank - das war so ca Aug/September. Im Januar war ich dann beim Amtsarzt, eine Untersuchung fand nicht statt, wir haben nur geredet und ich habe Ihm mitgeteilt, dass ich gerne in Kur möchte. Die Kur wurde dann bewilligt und war im März/April. Im Mai war ich dann nochmals beim Amtsarzt, wieder keine Untersuchung, es wurde nur geredet und ich erklärte ihm das ich nicht in der Lage bin momentan wieder aktiv im Berufsleben einzusteigen.
Das hat er befürwortet und ab August war ich dann in Frühpension :-)
Alles easy bei mir abgelaufen.

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 29. Jan 2014, 19:17
von Kater-Mikesch
Hallo Kolibri,

wenn du unbedingt in Frühpension willst, dann kannst du meiner Meinung nach auch gehen...

Ich würde es aber noch ein wenig herauszögern...wenn der Dienstherr die st. WE empfiehlt, würde ich das mit deiner behandelnden Ärtzin absprechen...auch die Zeiten.
Denn die Zeiten gibt nicht der DH vor, sondern du bzw. in Absprache mit deiner Ärztin - es wird ein WE-Plan von deiner Ärztin erstellt...nach deinen Wünschen (was machbar ist) und es können auch Einschränkungen von Tätigkeiten dort aufgeführt werden...
Wenn der DH damit einverstanden ist, dann beginne einfach die WE und nach ein bis zwei Tagen gehst du wieder zur Ärztin und läßt dich krank schreiben...

Ich würde dann noch in Absprache mit der Ärztin eine Reha beantragen - bitte aber vorher die Kosten mit der KK abstimmen...
Dann vergehen wieder Monate, die dir und deiner Pension guttun...lass dich aber nicht in eine Ecke drängen...und wenn ein/dein Facharzt Gutachten erstellt und der AA diese anzweifelt, würde ich das nicht hinnehmen...dann der AA ist in der Regel ein Allgemeinmediziner - noch dazu mit wenig Ahnung. Denn welcher Arzt geht freiwillig zum Landratsamt bzw. Landkreis und gibt sich mit den "Verrückten" ab - kein Arzt, der was von seinem Fach versteht.

Wenn der AA deine Diagnosen anzweifelt, dann muss er sich weiteren Fachpersonal bedienen...?

ich würde das Ganze auch mal unverbindlich mit einem FACH-Anwalt besprechen - hier gilt Verwaltungsrecht und Beamtenrecht...bitte nicht zu einem Arbeitsrechtler gehen, der nur AN-Fälle bisher hatte...das Beamtenrecht ist was ganz spezielles. Und mit einem Anwalt, der Beamte bereits mehrfach vertreten hat, ist es immer einfacher...

Hol auch die Gewerkschaft mit ins Boot, wenn du vertrauen hast - was noch sinnvoll ist, dass du ggf. einen Schwerbehinderten-Antrag stellst...besprich das bitte mal mit deiner behandelnden Fachärztin....das ist ganz einfach. Vordruck beim Amt holen und einfach die Krankheit und Facharzt angeben...bitte die Fachärztin fragen...die hat bestimmt Erfahung damit...

Gerne kannst du mich per PN anschreiben...wünsche dir auf jeden Fall viel Glück...

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 29. Jan 2014, 20:03
von schäferhund
Verstehe ich irgendwie nicht :shock:
Man ist doch heute froh, wenn man im öffentl. Dienst Personal nach Hause schicken kann. Manche Amtsleiter rühmen sich sogar noch gegenüber ihren Vorgesetzten, dass sie es geschafft haben, wieder eine Beamtenstelle zerschlagen zu können. Habe da die Kopie eines entsprechenden Schreibens unseres Ex-Chefs an seinen Vorgesetzten. Dass da auch das Schicksal eines Menschen dahinter steht, das interessiert doch niemanden.
Meine Erfahrung: Angehörige des gD, bzw. hD versucht man schon irgenwie zu halten. Einfacher Dienst und mD möchte man nach Möglichkeit loswerden. Ausnahmen bestätigen hierbei die Regel.....

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 3. Feb 2014, 12:39
von kolibri
Hallo zusammen,

vielen Dank für den Zuspruch. Ich werde erst mal "ruhig Blut" bewahren und den nächsten Schritt meines Dienstherrn abwarten. Dann werde ich falls erforderlich die Hilfe eines RA für Beamtenrecht in Anspruch nehmen.

Viele Grüße Kolibri

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 1. Mär 2014, 21:53
von Regenwolke
Bin Ende 30 und vorläufig pensioniert. Das Ganze geht wohl 5 Jahre, danach ist es unbefristet.
Mein Dienstherr lässt mich jedes Jahr beim Amtsarzt antanzen.
Ich bin dem AA sehr dankbar, dass er mich sehr ernst nimmt...mein Dienstherr macht es mit seinem Verhalten mir gegenüber relativ deutlich, dass sie mich abgeschrieben haben.

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 2. Mär 2014, 18:27
von Regenwolke
Früher gab es in § 45 I BBG eine gesetzliche Fünfjahresfrist...sorry, bin wohl nicht mehr auf dem Laufenden

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 3. Mär 2014, 10:58
von Kater-Mikesch
Hallo,

man muss bedenken, dass es im alleinigen Gutdünken des DH liegt, wann eine DU durchgeführt werden soll - jedoch kann ich mich auch dageben wehren, wenn ich der Meinung bin, dass eine neuerliche Untersuchung unsinnig ist.
Dann muss man aber schon sehr gute Gründe haben - meinstens sitzt der DH am längeren Hebel...

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 12. Mär 2014, 15:19
von Gartenfreund
man ist aber doch verpflichtet, einer Vorladung zur Untersuchung durch den Amtsarzt Folge zu leisten, oder bin ich da falsch informiert? Ich würde auch erst einmal Ruhe bewahren und wenn es doch zu einer Wiedereingliederung kommt, dann versuchst du eben dein Bestes und wenn es nicht geht, dann geht's eben nicht. Dann ist die Maßnahme gescheitert, was dazu dann der Amtsarzt wohl sagen wird?

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 12. Mär 2014, 17:18
von Kater-Mikesch
Hallo,
die Frage ist, ob es sich um einen Verwaltungsakt oder dienstliche Weisung handelt - man kann in beiden Fällen Widerspruch einlegen, jedoch wird bei der dienstlichen Weisung keine aufschiebende Wirkung entaltet - es ist aktuell wie bereits mitgeteilt, umstritten...

Der VGH BW sieht in der Untersuchung bei Amtsarzt und der Überprüfung auf Dienstunfähigkeit einen Verwaltungsakt - hier würde durch einen Widerspruch und ggf. einer Klage, die aufschiebende Wirkung den VA erst einmal bis zur Klageentscheidung ausser Kraft setzen...
Ich persönlich halte eine Aufforderung zur Untersuchung beim AA auch als einen VA - denn hier ist die Außenwirklung klar erkennbar...der DH will natürlich im Regelfall mit dieser Untersuchung die Weichen für eine Dienstunfähigkeit regel - vor allen Dingen wenn es sich um eine Dienstunfähigkeitsuntersuchung handtel und nicht um eine
Dienstfähigkeitsuntersuchung :mrgreen:

Der DH geht natürlich immer davon aus, dass es sich um eine (dienstliche) Weisung handelt - aber im Zweifelsfall muss man halt dagegen klagen !

@ Gartenfreund
Hier geht es nicht um eine st. Wiedereingliederung (oder meinst du ggf. ein BEM ?) - hier geht es um die amtsärztliche Untersuchung, bei der der Dienstherr eine Versetzung in den Vorruhestand vorantreibt - aber die Gericht sehen oftmals diese Vorgehensweise sehr kritisch, denn der Grundsatz "Verwendung vor Versorgung" gilt hier immer noch...

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 17. Mär 2014, 09:43
von Gartenfreund
Danke Kater Mikesch, da hab ich wohl nicht richtig gelesen. Ich habe mich an Kolibri und seinem Anliegen hier orientiert und er schreibt ja, dass eine Frühpensionierung für ihn eine Erlösung wäre. Ich hatte die Frage so verstanden, dass er gerne in Pension gehen würde, aber der DH hier anderer Ansicht ist, bzw. dass das noch gar nicht so richtig raus ist und vor allem vom Urteil der amtsärztlichen Untersuchung abhängt.

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 17. Mär 2014, 19:35
von sicher123
Hallo zusammen,
also bin sehr verwundert das jemand der offensichtlich schon eine lange Krankengeschichte hinter sich hat in so einem relativ hohen Alter wieder eingegliedert werden soll. Da sollte doch jeder Arbeitgeber sich eingestehen, dass es keinen Sinn mehr macht und das Ganze nicht nur eine Last für den Arbeitnehmer ist, sondern auch für den Arbeitgeber.
Viele Grüße

Re: Amtsärztliche Untersuchung/Frühpensionierung

Verfasst: 17. Mär 2014, 19:46
von Steinbock
sicher123 hat geschrieben:Hallo zusammen,
also bin sehr verwundert das jemand der offensichtlich schon eine lange Krankengeschichte hinter sich hat in so einem relativ hohen Alter wieder eingegliedert werden soll.
Wie darf man dies verstehen ? In deinen Augen taugen Menschen die 57 Jahre alt sind also nichts mehr ?
Da sollte doch jeder Arbeitgeber sich eingestehen, dass es keinen Sinn mehr macht und das Ganze nicht nur eine Last für den Arbeitnehmer ist, sondern auch für den Arbeitgeber.
Viele Grüße
Völlig falscher Ansatz.
Man hat zwischenzeitlich erkannt, dass gerade ältere Beamte oft noch bessere Arbeit leisten als jüngere.
Und deshalb möchte man diese solange wie es nur geht im Dienst halten.

Gruß vom Steinbock