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Pensionsrückstellungen durch Dienstherrn - in welcher Höhe?

Verfasst: 27. Jan 2014, 18:03
von A_Beamter
Hallo zusammen,

bei einem möglichen Wechsel von Bund zu einer KOmmune in Bayern ist auch die Frage, welche Pensionslasten die Kommune vom Bund für den wechselnden Beamten übernehmen muss. Kann hier im Forum eine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe hier evtl. Zahlungen an die Kommune zukommen?

Folgender "Lebenslauf" zugrundegelegt:

3 Jahre Anwärterbezüge gehobener Dienst
4 Jahre A9
2 Jahre A10
7 Jahre A11

Vielen Dank!

A_Beamter

Re: Pensionsrückstellungen durch Dienstherrn - in welcher Hö

Verfasst: 31. Jan 2014, 16:48
von Bundesfreiwild
Ich kann es nicht. Darüber wird z.B. bei Telekoms ziemliches Stillschweigen bewahrt.
Frage für die Personaler oder Finanzer.

Re: Pensionsrückstellungen durch Dienstherrn - in welcher Hö

Verfasst: 3. Feb 2014, 20:33
von Anstaltszauber
A_Beamter hat geschrieben:bei einem möglichen Wechsel von Bund zu einer KOmmune in Bayern ist auch die Frage, welche Pensionslasten die Kommune vom Bund für den wechselnden Beamten übernehmen muss. Kann hier im Forum eine Aussage getroffen werden, in welcher Höhe hier evtl. Zahlungen an die Kommune zukommen?
Siehe den entsprechenden Staatsvertrag mit seiner (stark pauschalierenden) Regelung.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=15101

Ich hatte da vor einiger Zeit mal interessante Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu gemacht...

Gruß aus der Anstalt.