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Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamten
Verfasst: 23. Jan 2014, 18:45
von vatifant
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Unsere Tochter kann als Kommunalbeamtin in einer Stadt in NRW anfangen.
Es fehlt jetzt nur noch die amtsärztliche Untersuchung.
Und dieses bereitet ihr ein wenig Sorgen, da sie eine Laktose- und Fructoseintoleranz hat.
Durch Beratungen bei einer Ernährungsberaterin kann sie nun mit dieser Intoleranz umgehen.
Kann diese Intoleranz eventuell zu einem Einstellungsversagen führen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamte
Verfasst: 23. Jan 2014, 21:03
von El Pocho
Wenn keine weiteren Erkrankungen vorliegen dürfte diese Tatsachen keine Probleme darstellen, da sie dadurch ja nicht in Zukunft dienstunfähig sein wird.
Von Einstellungen mit Laktoseintoleranz habe ich schon oft gehört und bei Fructose wird es ähnlich sein. Irgendwelche Intoleranzen oder Allergien hat heutzutage ja jeder...
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamte
Verfasst: 24. Jan 2014, 12:14
von T-T-Aversion
Der Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und darf nur Mitteilungen machen, die ihm erlaubt wurden und zwar vom Anwärter!
Hier geht es um Aussagen Tauglich/Untauglich, keine Diagnosen.
Trotzdem würde ich anraten nichts dem Amtsarzt zu Erkrankungen sagen. Damit würde man keine Hinweise für eine Ablehnung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen liefern.
Ob dann sich später jemand das Untersuchungsprotokoll des Amtsarztes anschaut bezweifele ich mal, es wird auch bei der Krankenkasse nichts ewig aufbewahrt,
und bei einem späteren Arztwechsel ist dann nichts mehr nachweisbar, weil die Unterlagen bei Arzt auch nicht ewig aufbewart werden.
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamte
Verfasst: 24. Jan 2014, 12:33
von Horst-Günther
T-T-Aversion hat geschrieben:
Trotzdem würde ich anraten nichts dem Amtsarzt zu Erkrankungen sagen. Damit würde man keine Hinweise für eine Ablehnung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen liefern.
Ein gewagter Rat, treten Sie dann auch für die Folgen ein, sollte es dennoch herauskommen?
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamte
Verfasst: 24. Jan 2014, 13:13
von Carrington
T-T-Aversion hat geschrieben:Der Amtsarzt unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und darf nur Mitteilungen machen, die ihm erlaubt wurden und zwar vom Anwärter!
Hier geht es um Aussagen Tauglich/Untauglich, keine Diagnosen.
Trotzdem würde ich anraten nichts dem Amtsarzt zu Erkrankungen sagen. Damit würde man keine Hinweise für eine Ablehnung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen liefern.
Ob dann sich später jemand das Untersuchungsprotokoll des Amtsarztes anschaut bezweifele ich mal, es wird auch bei der Krankenkasse nichts ewig aufbewahrt,
und bei einem späteren Arztwechsel ist dann nichts mehr nachweisbar, weil die Unterlagen bei Arzt auch nicht ewig aufbewart werden.
Aber sonst geht's noch? Schon mal einen Blick ins Disziplinarrecht geworfen? Wie kommen Sie dazu solche unqualifizierten Beiträge zu verfassen?
An den Ersteller: Nichts verschweigen, lieber ehrlich sein bei chronischen Dingen.
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamte
Verfasst: 24. Jan 2014, 14:58
von T-T-Aversion
Carrington hat geschrieben:
Aber sonst geht's noch? Schon mal einen Blick ins Disziplinarrecht geworfen? Wie kommen Sie dazu solche unqualifizierten Beiträge zu verfassen?
An den Ersteller: Nichts verschweigen, lieber ehrlich sein bei chronischen Dingen.
Es geht. Das Disziplinarrecht ist mir gut bekannt, habe schließlich einige Verfahren am Hals gehabt. Überwiegend von den Gerichten habe ich mich durchgesetzt.
Welche Beiträge ich hier schreibe entscheide ich selbst, ich bin da an Weisungen nicht gebunden und muß nicht Meinungen, die nichts anderes als Unterordnung sind, tollerieren.
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamte
Verfasst: 24. Jan 2014, 17:29
von Carrington
T-T-Aversion hat geschrieben:Carrington hat geschrieben:
Aber sonst geht's noch? Schon mal einen Blick ins Disziplinarrecht geworfen? Wie kommen Sie dazu solche unqualifizierten Beiträge zu verfassen?
An den Ersteller: Nichts verschweigen, lieber ehrlich sein bei chronischen Dingen.
Es geht. Das Disziplinarrecht ist mir gut bekannt, habe schließlich einige Verfahren am Hals gehabt. Überwiegend von den Gerichten habe ich mich durchgesetzt.
Welche Beiträge ich hier schreibe entscheide ich selbst, ich bin da an Weisungen nicht gebunden und muß nicht Meinungen, die nichts anderes als Unterordnung sind, tollerieren.
Gut damit ist wohl alles gesagt. Wer nicht vor Gericht landen will, verzichtet auf die Befolgung dieser Ratschläge.
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamte
Verfasst: 24. Jan 2014, 19:11
von vatifant
Hallo zusammen,
zuerst einmal schönen Dank für eure Antworten.
Ich persönlich gehe auch davon aus, dass man bei Intoleranzen eingestellt wird.
Hinsichtlich der Beiträge von T-T-Aversion:
Sorry, aber ich bin auch der Meinung, dass man bei solch einer Untersuchung nichts verschweigen sollte.
Bin bisher damit mehr als gut gefahren.
Wünsche noch einen schönen Abend und ein schönes Wochenende
P.S.:
Kann mir jemand sagen, wo man die Vorschriften für eine Einstellung als Kommunalbeamter für NRW hier im Netz findet?
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamten
Verfasst: 2. Mai 2016, 11:11
von miringa83
Hallo!
Zum Termin zur amtsärztlichen Untersuchung bringt man Befunde/Unterlagen des Hausarztes mit. Dem wird die Lactose- und Fructoseintoleranz ja bekannt sein. Ein Verschweigen ist also nicht möglich. Da man solche Allergien mit der richtigen Ernährung umgehen kann, wird das kein Problem sein. Mein Kreuzallergie mit Heuschnupfen und Allergie gegen einige Obstsorten war kein Problem. Die Ärztin hat gefragt wie ich mit der Allergie umgehe und wie sie mich einschränkt. Ich habe gesagt, dass ich die Obstsorten, die die Allergie auslösen, umgehe und bei akutem Heuschnupfen Citirizin nehme.
Re: Ärztliche Untersuchung bei Neueinstellung Kommunalbeamten
Verfasst: 2. Mai 2016, 11:11
von miringa83
Hallo!
Zum Termin zur amtsärztlichen Untersuchung bringt man Befunde/Unterlagen des Hausarztes mit. Dem wird die Lactose- und Fructoseintoleranz ja bekannt sein. Ein Verschweigen ist also nicht möglich. Da man solche Allergien mit der richtigen Ernährung umgehen kann, wird das kein Problem sein. Mein Kreuzallergie mit Heuschnupfen und Allergie gegen einige Obstsorten war kein Problem. Die Ärztin hat gefragt wie ich mit der Allergie umgehe und wie sie mich einschränkt. Ich habe gesagt, dass ich die Obstsorten, die die Allergie auslösen, umgehe und bei akutem Heuschnupfen Citirizin nehme.