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Beihilfehöhe, berücksichtigungsfähige Kinder

Verfasst: 19. Jan 2014, 14:59
von Sozialinspektor
Hallo zusammen,

nach der Vorstellung hier meine erste Frage:

Konstellation
Mann Beamter, A9, Kommune, NRW
Frau GKV pflichtversichert
3 Kinder über Frau familienversichert

Wie hoch ist die Höhe der Beihilfe, 50 oder 70%?

Gruß vom ang. Sozialinspektor

Re: Beihilfehöhe, berücksichtigungsfähige Kinder

Verfasst: 19. Jan 2014, 21:10
von arme Sau
Bund 70 (hat mit der Familienversicherung der Kinder nichts zu tun)
NRW leider keine Ahnung

Re: Beihilfehöhe, berücksichtigungsfähige Kinder

Verfasst: 27. Jan 2014, 14:36
von Steinbock
Sozialinspektor hat geschrieben:Hallo zusammen,

nach der Vorstellung hier meine erste Frage:

Konstellation
Mann Beamter, A9, Kommune, NRW
Frau GKV pflichtversichert
3 Kinder über Frau familienversichert

Wie hoch ist die Höhe der Beihilfe, 50 oder 70%?

Gruß vom ang. Sozialinspektor
Aus deinem Text geht nicht klar hervor, was Du überhaupt wissen willst.

Ich versuche es einmal etwas übersichtlich zu umschreiben:

Beamter hat 70 % Beihilfeanspruch;
Ehefrau hat Anspruch auf 70 % Beihilfe wenn die Einkünfte des Vorkalenderjahres 18.000 Brutto nicht überschritten haben.
Dies bedeutet sie kann dann mit 30 % Restkostenabsicherung eine PKV-Zusatzversicherung für stationären Aufenthalt im Krankenhaus mit 2-Bett-Zimmer und Chefarzbehandlung abschließen.

Kinder haben einen Anspruch auf 80 % Beihilfe -
hier kann man also entscheiden - ob man für die Kinder eine PKV mit Restkosten von 20 % abschließt,
oder die Kinder in der Familienversicherung der Ehefrau lässt.
Alternativ besteht die Möglichkeit für die Kinder eine Restkostenversicherung mit 20 % in der PKV abzuschließen für eine Zusatzversicherung für stationären Aufenthalt im Krankenhaus mit 2-Bett-Zimmer und Chefarzbehandlung.

Gruß vom Steinbock